Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 2. Mai 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3479 7. Wahlperiode 06.05.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dr. Matthias Manthei, Fraktion Freie Wähler/BMV Warnung der Bevölkerung im Katastrophenfall und ANTWORT der Landesregierung Zur Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage auf Drucksache 7/3267 ergeben sich Nachfragen. 1. Wie hoch ist der Mittelabfluss des Haushaltsplanes 2018/2019, Einzelplan 04, Kapitel 0405, Titel 883.01, jeweils für das Jahr 2018 und 2019 mit Stand heute? 2. Sind die Gemeinden des Landes Mecklenburg-Vorpommern über die Möglichkeit der Förderung von Sirenenanlagen informiert? a) Wenn ja, auf welchem Wege wurden sie informiert? b) Wenn nicht, warum nicht? Die Fragen 1, 2, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Wie bereits mit Antwort der Landesregierung auf die Frage 2 der Kleinen Anfrage auf Drucksache 7/3271 mitgeteilt, betrug der Mittelabfluss im in Rede stehenden Titel insgesamt 263.582,46 Euro im Haushaltsjahr 2018. Im laufenden Haushaltsjahr sind mit Stand 16. April 2019 Mittel in Höhe von 28.808,71 Euro abgeflossen. Zuwendungsempfänger sind nach § 29 Satz 1 Nummer 1 des Landeskatastrophenschutzgesetzes die Landkreise und kreisfreien Städte für zentrale Förderungsmaßnahmen und für die Durchführung von Schwerpunktaufgaben. Da Sirenen jedoch grundsätzlich freiwillige Einrichtungen der Gemeinden sind, kommt eine direkte katastrophenschutzbezogene Förderung durch das Land nur für die gemeindeeigenen Sirenen der kreisfreien Städte Rostock und Schwerin in Betracht. Drucksache 7/3479 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 3. Warum sieht das Landeskatastrophenschutzkonzept vom 7. Dezember 2015 eine flächendeckende Warnung der Bevölkerung vor bestehenden Gefahren vor und hält gleichzeitig Sirenen nur in kreisfreien Städten und großen kreisangehörigen Städten für zweckmäßig? Die Nutzung von Sirenen zur Warnung der Bevölkerung verlor nach Ende des „Kalten Krieges“ an Bedeutung. Seitdem hat der Bund das flächendeckend vorhandene Sirenensystem sukzessive abgebaut beziehungsweise die Sirenen den Gemeinden zur Alarmierung ihrer Feuerwehren (laute Alarmierung) überlassen. Viele Gemeinden sind zudem auf die sogenannte „stille Alarmierung“ mittels Funkmeldeempfänger übergegangen, weswegen sie sich entschieden haben, weitere Sirenen aus Kostengründen abzubauen. Inzwischen hat die sirenenbezogene Warnung der Bevölkerung als eine von mehreren Möglichkeiten wieder an Bedeutung gewonnen. Das Landeskatastrophenschutzkonzept 2015 berücksichtigt, dass aufgrund der höheren Bevölkerungsdichte in den großen Städten mit einzelnen Sirenen mehr Menschen erreicht werden können als vergleichsweise auf dem Land. Ziel ist daher, mit zeitlich und finanziell vertretbarem Aufwand einen möglichst hohen Bevölkerungsanteil über Sirenen warnen zu können. Mit dieser Entscheidung ist der flächendeckende Ausbau auch anderer Warnmethoden mit Weckeffekt nicht ausgeschlossen. 4. Hält die Landesregierung die Warnung der Bevölkerung vor bestehenden Gefahren in den anderen als in Frage 3 genannten Gemeinden mit anderen Mitteln als Sirenen für ausreichend? Soweit eine Warnung der Bevölkerung mit Bezug auf Zivil- und Katastrophenschutz erforderlich ist, ist diese Warnung auch über andere geeignete Medien möglich, zum Beispiel über: - Hör- und Fernsehfunk, - Software-Anwendungen auf privaten Mobiltelefonen (sogenannte Apps), wie zum Beispiel die Notfall-Informations- und Nachrichten-App (NINA) des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK), - Lautsprecherdurchsagen aus Einsatzfahrzeugen. Mit diesen Informationskanälen ist der erforderliche Umfang der Warnung der Bevölkerung gewährleistet.