Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 10. Mai 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3481 7. Wahlperiode 13.05.2019 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Die Arbeit der Treuhandanstalt in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die Anstalt zur treuhänderischen Verwaltung des Volkseigentums (Treuhandanstalt) und deren Nachfolgeorganisation, die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS), waren Einrichtungen des Bundes. Sie unterstanden der Fachaufsicht des Bundesministers der Finanzen. Die nachstehend gestellten Fragen wären daher an die Bundesfinanzverwaltung zu richten. 1. Wie viele Volkseigene Betriebe sowie deren selbstständige Betriebsteile , die zum Zeitpunkt der Wiedervereinigung in Mecklenburg- Vorpommern existierten, wurden seit 1990 von der Treuhandanstalt verkauft (bitte hier und im Folgenden auch die Verkäufe der Treuhand unter dem neuen Namen „Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben“ berücksichtigen)? 2. Wie viele der in der Antwort zu Frage 1 genannten Käufer hatten zum Zeitpunkt des Erwerbs ihren Wohnsitz oder Hauptsitz des Mutterunternehmens in Ostdeutschland (bitte namentlich angeben)? 3. Wie viele der in der Antwort zu Frage 1 genannten Käufer hatten zum Zeitpunkt des Erwerbs ihren Wohnsitz oder Hauptsitz des Mutterunternehmens in Westdeutschland (bitte namentlich angeben)? 4. Wie viele der in der Antwort zu Frage 1 genannten Käufer hatten zum Zeitpunkt des Erwerbs ihren Wohnsitz oder Hauptsitz des Mutterunternehmens außerhalb Deutschlands (bitte namentlich angeben)? Drucksache 7/3481 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 5. Wie viele der zur Wiedervereinigung existierenden Volkseigenen Betriebe wurden in kommunales Eigentum überführt (bitte namentlich angeben)? 6. Wie viele Betriebe konnten nicht privatisiert bzw. kommunalisiert werden und wurden demnach stillgelegt (bitte namentlich angeben)? 7. Wie viele und welche Vermögensgegenstände wurden in das Vermögen der TLG Immobilien überführt? a) Wie viele und welche Vermögensgegenstände wurden in das Vermögen der Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG) überführt? b) Wie viele und welche Vermögensgegenstände wurden in das Vermögen der Gesellschaft zur Privatisierung des Handels mbH (GPH) überführt? 8. Wie viele in den Volkseigenen Betrieben beschäftigte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden auch nach dem Verkauf durch die Treuhandanstalt und ihrer Tochtergesellschaften beim neuen Eigentümer weiterbeschäftigt? Die Fragen 1 bis 8 werden zusammenhängend beantwortet. Auswertungen zur Tätigkeit der Treuhandanstalt und der BvS, die eine Beantwortung der Fragen ermöglichen würden, liegen der Landesregierung nicht vor. 9. Wie viele Betrugsfälle im Umfeld der Privatisierung/Rekommunalisierung von Vermögensgegenständen sind in Mecklenburg- Vorpommern anhängig gewesen? a) Wie viele davon wurden durch ostdeutsche, westdeutsche bzw. internationale Käufer der Vermögensgegenstände verübt? b) In welchen Fällen kam es zu rechtskräftigen Verurteilungen? Die Fragen 9, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Entsprechende statistische Erhebungen gibt es im Geschäftsbereich der Staatsanwaltschaften nicht. Erfasst werden lediglich Vermögensdelikte des Betruges und der Untreue unter der Sachgruppe 26 nach dem jeweiligen abstrakten Tatvorwurf oder aber in der Sachgruppe 40 hinsichtlich Wirtschaftsstrafsachen im Sinne des § 74c des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG). Begehungsalternativen oder besondere Tatumstände (Zusammenhänge mit Institutionen etc.) werden nicht statistisch erfasst. Ebenso wenig wie die regionale Herkunft der Beschuldigten. Auch aufgrund der Polizeilichen Kriminalstatistik ist eine Recherche nach den genannten Kriterien nicht möglich. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3481 3 Insoweit müsste eine händische Auswertung aller in diesen Sachgruppen im Zeitraum von 1990 bis heute erfassten Verfahren im Sinne der Fragestellung erfolgen, was für den angefragten Zeitraum mehrere 10.000 Verfahren betreffen würde. Die Beantwortung der Fragen würde demnach insgesamt einen Aufwand begründen, der schon mit der aus Artikel 40 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern folgenden Pflicht zur unverzüglichen Beantwortung Kleiner Anfragen nicht zu vereinbaren wäre. Zudem ist eine umfassende Beantwortung der Fragestellung bereits deshalb nicht möglich, weil die überwiegende Mehrzahl der infrage kommenden Verfahren seit 1990 wegen der einschlägigen gesetzlichen Löschungsfristen bereits vernichtet sind, sodass eine Auswertung nicht mehr vorgenommen werden kann. 10. Welche konkreten Probleme sind mit der Privatisierung von Treuhandvermögen in Mecklenburg-Vorpommern entstanden, die bis heute noch Wirksamkeit in Form von Abbau von Infrastruktur und Verlust von Arbeitsplätzen entfalten und bis jetzt nicht gelöst werden konnten? Welche Regionen und Gemeinden sind davon besonders betroffen? Es wird auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 8 verwiesen.