Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 8. Mai 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3482 7. Wahlperiode 10.05.2019 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin/zum staatlich anerkannten Erzieher für 0- bis 10-Jährige und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie viele Auszubildende sind in der Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin/zum staatlich anerkannten Erzieher für 0- bis 10- Jährige im Schuljahr 2018/2019 in Mecklenburg-Vorpommern tätig? a) In welchem Ausbildungsjahr? b) An welcher Ausbildungsstätte? Die Fragen 1, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Im Schuljahr 2018/2019 befinden sich insgesamt 75 Schülerinnen und Schüler im zweiten Ausbildungsjahr. 138 Schülerinnen und Schüler befinden sich im ersten Ausbildungsjahr. (Quelle: SIP Monitoring, Stand: Stichtag der amtlichen Schulstatistik 18. Oktober 2018) Die Ausbildung zu staatlich anerkannten Erzieherinnen/staatlich anerkannten Erziehern für 0- bis 10-Jährige ist eine praxisintegrierte, vollschulische Ausbildung. Die Schülerinnen und Schüler absolvieren ihre theoretische Ausbildung an den beruflichen Schulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern und ihre praktische Ausbildung bei einem Träger der Kinder- und Jugendhilfe. Innerhalb der praktischen Ausbildung erwerben die Schülerinnen und Schüler Kenntnisse und Handlungskompetenzen in drei verschiedenen Arbeitsfeldern: Krippe, Kindergarten und Hort. Drucksache 7/3482 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Bezogen auf die Schulstandorte stellen sich die Schülerzahlen wie folgt dar: Berufliche Schule Schülerzahl 1. Ausbildungsjahr Schülerzahl 2. Ausbildungsjahr Regionales Berufliches Bildungszentrum des Landkreises Rostock 14 12 Berufliche Schule „Alexander Schmorell“ am Klinikum Südstadt und der Hansestadt Rostock 26 18 Regionales Berufliches Bildungszentrum Vorpommern-Rügen 27 12 Regionales Berufliches Bildungszentrum Neubrandenburg Gesundheit - Sozial- und Sonderpädagogik - Technik 25 16 Berufliche Schule der Landeshauptstadt Schwerin -Gesundheit und Sozialwesen- 46 17 (Quelle: SIP Monitoring, Stichtag der amtlichen Schulstatistik 18. Oktober 2018) 2. Wie hoch ist die Ausbildungsvergütung im Einzelnen? Der Landesregierung liegen hierzu keine individualisierten Daten vor, die Rückschlüsse auf einzelne Schülerinnen und Schüler zulassen. In der Zwischenevaluation des Modellversuches sind die Schülerinnen und Schüler gebeten worden, ihr Gehalt einer der folgenden Größenordnungen zuzuordnen. Die Schülerinnen und Schüler haben die Höhe ihrer Ausbildungsvergütung (brutto) wie folgt angegeben: 0 Euro - 700 Euro 700 Euro - 850 Euro 850 Euro - 1.000 Euro 1.000 Euro- 1.150 Euro 1.150 Euro - 1.300 Euro Keine Aussage 15,5 Prozent 34,3Prozent 22,5 Prozent 15,5 Prozent 0,9 Prozent 11,3 Prozent In dieser Darstellung sind alle 213 Schülerinnen und Schüler des Modellversuches einbezogen. Das Feld „Keine Aussage“ setzt sich sowohl aus der Anzahl an Schülerinnen und Schülern, die auf dem Fragebogen diese Frage nicht beantwortet haben, als auch aus der Anzahl an Schülerinnen und Schülern, die an der Befragung nicht teilgenommen haben, zusammen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3482 3 3. Wo absolvieren die Auszubildenden ihren praktischen Teil im Einzelnen ? Gemäß § 10 Absatz 3 der Erzieherinnen und Erzieher für 0- bis 10-Jährige - Höhere Berufsfachschulverordnung findet die praktische Ausbildung in geeigneten Einrichtungen im Einzugsbereich der zuständigen beruflichen Schule statt. Die Schülerinnen und Schüler absolvieren ihre praktische Ausbildung in den Arbeitsfeldern Krippe, Kindergarten und Hort der jeweiligen Träger beziehungsweise ihrer Kooperationspartner. 4. Konnte das mit der Ausbildung verfolgte Ziel, Auszubildende im praktischen Teil in den ländlichen Raum zu bringen, erreicht werden? Die praktische Ausbildung im Modellversuch wird sowohl arbeitsfeldbezogen als auch ortsbezogen von den Trägern der praktischen Ausbildung organisiert. Für die Beteiligung am Modellversuch waren keine ortsabhängigen Bedingungen formuliert. Im Modellversuch sind Träger mit Einrichtungen in den Städten und in ländlichen Gebieten vertreten sowie auch Träger, die nur in Städten oder nur in ländlichen Gebieten Kindertageseinrichtungen unterhalten. Insbesondere die wesentlich höhere Zahl an lebensälteren Schülerinnen und Schülern mit bereits vorhandenen Familienstrukturen wird mittelfristig zu einer stabileren Versorgung mit pädagogischen Fachkräften auch des ländlichen Raumes führen. 5. Wie weit ist die Evaluierung des Ausbildungsgangs? 6. Wann ist mit Ergebnissen der Evaluierung zu rechnen? Die Fragen 5 und 6 werden zusammenhängend beantwortet. Noch während der Projektlaufzeit wird eine erste Evaluation durchgeführt und ein entsprechender Bericht erstellt. Die Ergebnisse der Zwischenevaluation liegen vor, der Bericht wird zurzeit erstellt und nach der Vorstellung in der Lenkungsgruppe dieses Modellversuches veröffentlicht. Die Abschlussevaluation erfolgt nach Beendung der Modellphase dieser Ausbildung. Drucksache 7/3482 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 7. Wie wird sichergestellt, dass die Ergebnisse der Evaluierung im Rahmen der laufenden Behandlung des Gesetzentwurfes der Landesregierung „Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der Elternbeitragsfreiheit , zur Stärkung der Elternrechte und zur Novellierung des Kindertagesförderungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern“ Berücksichtigung finden? Das Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung ist Mitglied in der Lenkungsgruppe des Modellversuches. Somit ist sichergestellt, dass alle Ergebnisse der Evaluation und Planungen den Modellversuch betreffend zur Verfügung stehen.