Der Minister für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 17. Mai 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3486 7. Wahlperiode 21.05.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Jens-Holger Schneider, Fraktion der AfD Zustandserfassung kommunaler Straßen im Land Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Nach Angabe der Landesregierung erfolgt die Bewertung der Kreisstraßen in den Landkreisen und kreisfreien Städten nach unterschiedlichen Kriterien und Klassifizierungsstufen (Drucksache 7/2109 vom 4. Mai 2018). 1. Wann ist die nächste Zustandserfassung der kommunalen Straßen geplant? Wann liegen die Ergebnisse jeweils vor (bitte aufschlüsseln nach Gebietskörperschaft und Datum)? Es wird auf die Antwort der Landesregierung zu Frage 4 der Kleinen Anfrage auf Drucksache 7/2109 verwiesen. Darüber hinaus liegen der Landesregierung keine weiteren Informationen über die Termine der nächsten Zustandserfassungen von Straßen in der Baulast von Landkreisen und kreisfreien Städten vor. Es handelt sich hierbei um eine Aufgabe im Bereich der originären kommunalen Selbstverwaltung. 2. In welcher Form werden diese Ergebnisse dem zuständigen Landesministerium vorgelegt (wenn möglich die Ergebnisse der letzten Erfassung beifügen)? Die Ergebnisse von Zustandserfassungen von Straßen in der Baulast von Landkreisen und kreisfreien Städten werden der Landesregierung nicht vorgelegt. Es handelt sich hierbei um eine Aufgabe im Bereich der originären kommunalen Selbstverwaltung. Drucksache 7/3486 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 3. Nach welchen Zustandsklassen erfassen die kommunalen Baulastträger die kommunalen Straßen (bitte aufschlüsseln nach Gebietskörperschaft, Straßenkategorie, Anteil der Streckenlängen in den jeweiligen Zustandsklassen sowie Datum)? Es wird auf die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage auf Drucksache 7/2109 verwiesen. Darüber hinaus liegen der Landesregierung keine weiteren Informationen vor. Im zweiten Quartal 2019 ist auf Initiative der Landesregierung ein Erfahrungsaustausch mit den Landkreisen und kreisfreien Städten bezüglich einer einheitlichen Zustandserfassung und -bewertung sowie eines einheitlichen Erhaltungsmanagements geplant. 4. Welche Auffassung hat das Land bei der Sanierung von kommunalen Straßen zu dem Grundsatz „Erhalt vor Neubau“ (bitte begründen)? Wie viele kommunale Straßen wurden in den letzten zehn Jahren nach dem „Erhalt vor Neubau“-Prinzip grundhaft saniert bzw. neu gebaut (bitte aufschlüsseln nach der Gebietskörperschaft, Straßenkategorie, Streckenlänge, Kosten sowie Datum)? In Mecklenburg-Vorpommern gibt es ein weitgehend vollständiges Straßen- und Wegenetz. Der Bau neuer Straßen, sowohl bei Bundesfern- und Landesstraßen als auch bei kommunalen Straßen, stellt daher eher die Ausnahme dar. Diesem Grundsatz folgend, sollten nach Auffassung der Landesregierung die verfügbaren Ressourcen insbesondere für den Erhalt der bestehenden Infrastruktur aufgewendet werden. Über die Anzahl der in den letzten zehn Jahren durch die kommunalen Baulastträger grundhaft erhaltenen beziehungsweise neugebauten Straßenabschnitte liegen der Landesregierung keine Informationen vor, denn es handelt sich hierbei um eine Aufgabe im Bereich der originären kommunalen Selbstverwaltung. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3486 3 5. Welche Auffassung hat die Landesregierung dazu, dass die Träger der Straßenbaulast die Straßen nach ihrer Leistungsfähigkeit in einem dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügenden Zustand anzulegen, zu unterhalten, zu erweitern oder sonst zu verbessern haben in Bezug auf kommunale Straßen? Wie definiert sie in dem Zusammenhang den genügenden beziehungsweise entsprechenden Zustand? Die erste Teilfrage zitiert den § 11 Absatz 1 Satz 2 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Diese gesetzliche Regelung gilt für alle in diesem Gesetz bestimmten Straßenbaulastträger. Sie entzieht sich einer Bewertung durch die Landesregierung. Ein genügender Zustand einer Straße ist nach Auffassung der Landesregierung ein Zustand, der die öffentliche Sicherheit und Ordnung gewährleistet, den allgemein anerkannten Regeln des Straßenbaus entspricht sowie nach den durchschnittlichen Anforderungen der entsprechenden Klasse und Funktion der Straße bemessen ist. 6. Hat es Fälle gegeben, in denen die Verkehrssicherungspflicht durch straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen erfüllt werden musste, weil die kommunalen Straßen dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügenden Zustand nicht entsprochen haben (bitte aufschlüsseln nach Gebietskörperschaft und Datum)? Ja. Der Landesregierung sind Einzelfälle bekannt, in denen die kommunalen Straßenbaulastträger ihrer Verkehrssicherungspflicht durch straßenverkehrsrechtliche Anordnungen nachgekommen sind. Der Landesregierung liegt jedoch keine Übersicht über alle Maßnahmen der kommunalen Straßenbaulastträger vor. 7. In wie vielen Fällen konnten Gebietskörperschaften in Abhängigkeit von den eigenen finanziellen Möglichkeiten ihre kommunalen Straßen nicht sanieren (bitte aufschlüsseln nach Gebietskörperschaft und Datum)? Es handelt sich hierbei um eine Aufgabe im Bereich der originären kommunalen Selbstverwaltung . Die kommunale Seite ist daher dem Land gegenüber weder nachweis- noch berichtspflichtig. Der Landesregierung liegen hierzu aus diesem Grunde auch keine Informationen vor. Ergänzend wird angemerkt, dass auch bei einer gefährdeten oder weggefallenen dauernden Leistungsfähigkeit des kommunalen Straßenbaulastträgers die Sanierung einer nicht verkehrssicheren Straße im notwendigen Umfang grundsätzlich über die Aufnahme von Investitionskrediten finanzierbar ist, wenn keine anderen Mittel zur Verfügung stehen. Drucksache 7/3486 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 8. Wie hoch beziffert beziehungsweise schätzt die Landesregierung den Investitionsbedarf bei den kommunalen Straßen für die kommenden fünf Jahren (bitte Gesamtvolumen aufschlüsseln und nach Gebietskörperschaft und Straßenkilometern angeben)? Es handelt sich hierbei um eine Aufgabe im Bereich der originären kommunalen Selbstverwaltung . Die kommunale Seite ist daher dem Land gegenüber weder nachweis- noch berichtspflichtig . Der Landesregierung liegen hierzu aus diesem Grunde auch keine Informationen vor. 9. Wie hoch schätzt die Landesregierung den Investitionsstau bei den kommunalen Straßen für die Jahre 2018 bis 2021 ein? Es handelt sich hierbei um eine Aufgabe im Bereich der originären kommunalen Selbstverwaltung . Die kommunale Seite ist daher dem Land gegenüber weder nachweis- noch berichtspflichtig . Der Landesregierung liegen hierzu aus diesem Grunde auch keine Informationen vor. 10. Wie gedenkt die Landesregierung, diese geschätzten sowie die bereits vorhandenen Investitionsdefizite aus den Jahren 2014 bis 2017 (mindestens 93 Millionen Euro) in den Haushaltsjahren 2020/2021 abzubauen? Die Landesregierung geht davon aus, dass die kommunalen Straßenbaulastträger mit den bereits in Eckpunkten vereinbarten zusätzlichen Finanzmitteln - insbesondere durch die Infrastrukturpauschale - nach der Novellierung des Finanzausgleichsgesetzes Mecklenburg- Vorpommern in der Lage sein werden, das kommunale Straßennetz in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten und auszubauen.