Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 17. Mai 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3494 7. Wahlperiode 21.05.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Nikolaus Kramer, Fraktion der AfD Liegenschaftsentwicklung an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege in Güstrow und ANTWORT der Landesregierung 1. Welche Raumprobleme hat die Fachhochschule in Güstrow gegenwärtig (bitte anhand von Nutzungsfragen, Lösungsansätzen und aktuellen Kompensationen darstellen)? a) Welche Kosten verursacht die gegenwärtige Bereitstellung von Containern auf dem Gelände der Fachhochschule? b) Ist die dauerhafte Nutzung von Containern in den kommenden Jahren unter dem Blickwinkel der Wirtschaftlichkeit sinnvoll? c) Welche räumlichen Alternativen zur Nutzung von Containern werden gegenwärtig umgesetzt? Die Fragen 1, a), b) und c) werden zusammenhängend beantwortet. Ein Flächenfehlbedarf bestand bei den vorhandenen Seminarräumen sowie bei Dozentenzimmern . Durch die Errichtung der Container wurde dieser Fehlbedarf gedeckt. Für die Container fallen Mietkosten in Höhe von 49.100 Euro pro Monat an. Eine dauerhafte Nutzung der Mietcontainer, über die vereinbarten Festlaufzeiten hinaus, wäre nicht wirtschaftlich. Im Rahmen der Liegenschaftsentwicklung soll auch eine funktionale Neuordnung erfolgen. Im Zuge dieser Neuordnung sollen zunächst die Wohnheime 2, 6 und 10 für den Fachbereich Polizei hergerichtet werden. In diesen Flächen sind Seminar- und Dozentenzimmer enthalten. Drucksache 7/3494 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Welche Liegenschaftserweiterungen an der Fachhochschule sind gegenwärtig geplant? a) Wann sollen die Erweiterungen abgeschlossen sein? b) Welche Probleme bestehen bei der Erweiterung von Liegenschaften ? c) Welche Akteure und Institutionen sind bei Entscheidungen der Liegenschaftserweiterung eingebunden? Die Fragen 2, a), b) und c) werden zusammenhängend beantwortet. Für die Abstimmung zur Liegenschaftsentwicklung wurde eine gemeinsame Arbeitsgruppe bestehend aus Vertretern des Ministeriums für Inneres und Europa, der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege des Landes Mecklenburg-Vorpommern (FHöVPR), des Finanzministeriums sowie des Betriebes für Bau und Liegenschaften Mecklenburg-Vorpommern gebildet. Konkrete Maßnahmen sind abhängig von den Untersuchungsergebnissen dieser Arbeitsgruppe und von den verfügbaren Haushaltsmitteln. Grundsätzlich ist die Erweiterung bestehender Liegenschaften bei Vorhandensein geeigneter Grundstücke unter Einhaltung der haushaltsrechtlichen Regelungen möglich. 3. Aus welchen Gründen ist das Sportgelände der Fachhochschule gegenwärtig nur eingeschränkt nutzbar? Wann soll das Sportgelände der Fachhochschule vollkommen einsatzbereit sein? Die Rasenfläche des Sportplatzes ist uneben und hat Löcher. Der Belag der Laufbahn ist abgetreten, löchrig und entspricht nicht den DIN-Vorgaben. Die Sanierung des Sportplatzes befindet sich derzeit in Planung. Konkrete Termine können erst nach Vorlage der Entwurfsunterlage-Bau benannt werden. 4. Wie groß ist der Sanierungsbedarf auf dem Gelände und an den Gebäuden der Fachhochschule (bitte anstehende Kosten für einzelne Sanierungsmaßnahmen tabellarisch angeben)? a) Wann sollen nach Kenntnis der Landesregierung die oben genannten Sanierungsbedarfe angegangen und abgeschlossen werden (bitte Zeitplan skizzieren)? b) Aus welchen Mitteln werden die anstehenden Sanierungen gedeckt? c) Wie wird entschieden, welche notwendigen Sanierungen umgesetzt werden können? Die Fragen 4, a), b) und c) werden zusammenhängend beantwortet. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3494 3 Die auf der Liegenschaft der FHöVPR umzusetzenden Baumaßnahmen dienen in erster Linie der Bedarfsdeckung und der Neuordnung der Liegenschaft. Notwendige Sanierungen werden hierbei mit umgesetzt. Ein Sanierungsbedarf besteht aktuell an den Wohnheimen 2 und 7. Geplant ist zunächst die Umsetzung der im aktuellen Haushaltsplan berücksichtigten Maßnahmen - Herrichtung Sportplatz, - Sanierung und Umbau Wohnheim 2, - Herrichtung Wohnheime 6 und 10. Die hierfür erforderlichen Bauunterlagen befinden sich noch in der Aufstellung. Kosten und Termine werden erst mit der Anerkennung der Entwurfsunterlagen-Bau (EW-Bau) verbindlich festgelegt. Die Finanzierung erfolgt aus dem Haushaltstitel 1216 741.01 „Zuweisungen an den BBL M-V für Landesbaumaßnahmen“. Weitere Liegenschaftsentwicklungsmaßnahmen sind abhängig von den Untersuchungsergebnissen der Arbeitsgruppe und von den verfügbaren Haushaltsmitteln. 5. In welcher Form ist der Betrieb für Bau und Liegenschaften Mecklenburg-Vorpommern (BBL-MV) zu Fragen der Erweiterung und Sanierung der Fachhochschule involviert? a) Welche Bedarfe seitens der Fachhochschule in Güstrow wurden seit 2011 beim BBL-MV beantragt (bitte tabellarisch darstellen)? b) Welchen dieser Bedarfe ist vonseiten des BBL-MV bis heute stattgegeben worden (bitte tabellarisch darstellen)? c) Welche beantragten Bedarfe für die Fachhochschule werden gegenwärtig von der Landesregierung als dringlich angesehen? Die Fragen 5, a), b) und c) werden zusammenhängend beantwortet. Die Unterbringungsbedarfe und die daraus resultierenden Baubedarfe werden in der gemeinsamen Arbeitsgruppe abgestimmt (siehe Antwort zu Frage 2). Die Planung und Realisierung der Baumaßnahmen erfolgt auf Grundlage der vom Landtag beschlossenen Landeshaushaltspläne. Seit 2011 wurden folgende Baumaßnahmen auf der Liegenschaft realisiert: - Lehrgebäude IV, substanzerhaltende Maßnahmen und Brandschutz, - Neubau Raumschießanlage, - Schaffung von zusätzlichen Büro- und Seminarräumen. Zu weiteren Maßnahmen wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.