Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 20. Mai 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3500 7. Wahlperiode 23.05.2019 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Eva-Maria Kröger, Fraktion DIE LINKE Digitalisierung im Einzelhandel und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie hat sich aus Sicht der Landesregierung der örtliche Einzelhandel in Mecklenburg-Vorpommern in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte, wenn vorhanden, die Antwort mit statistischen Daten, wie Anzahl der Geschäfte, Umsatz und Zahl der Beschäftigten in Jahresscheiben darstellen)? In Mecklenburg-Vorpommern ist eine Verringerung der Zahl der steuerpflichtigen Einzelhandelsunternehmen im Zeitraum 2010 bis 2016 festzustellen. Gleichzeitig ist jedoch die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Einzelhandel von 41.496 Beschäftigten im Jahr 2010 auf circa 45.054 im Jahr 2016 gestiegen. Unternehmen des Einzelhandels und Anzahl der Beschäftigten (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen *) Jahr Steuerpflichtige Beschäftigte 2016 6.011 45.054 Stand: 30.06.2016 2015 6.107 44.529 Stand: 30.06.2015 2014 6.231 43.335 Stand: 30.06.2014 2013 6.338 43.283 Stand: 30.06.2013 2012 6.439 42.971 Stand: 30.06.2012 2011 6.535 42.840 Stand: 30.06.2011 2010 6.615 41.496 Stand: 30.06.2010 Quelle: Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern; Ergebnisse der Umsatzsteuerstatistik; Sozialversicherungspflichtige Beschäftigte; Angaben für 2017 und 2018 liegen noch nicht vor * Eine Berücksichtigung des Kfz-Einzelhandels wird in den gesamten Auswertungen nicht vorgenommen, da in diesen Betrieben größtenteils eine Vermischung von Handel und Handwerk vorliegt. Drucksache 7/3500 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Eine Aufschlüsselung der Beschäftigtenzahlen für weiter zurückliegende Jahre kann nicht vorgenommen werden, da die statistischen Angaben nur prozentuale Erhöhungen oder Senkungen bezogen auf ein Referenzjahr erfassen. Steuerbarer Umsatz der Unternehmen des Einzelhandels Jahr Steuerbarer Umsatz insgesamt in 1.000 Euro 2016 5.493.193 2015 5.282.102 2014 5.202.516 2013 5.006.712 2012 4.912.588 2011 4.809.617 2010 4.691.333 2009 4.520.635 Quelle: Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern; Umsatzsteuerpflichtige und deren steuerbarer Umsatz und Umsatzsteuer-Vorauszahlung; Angaben für 2017 und 2018 liegen noch nicht vor 2. Wie hat sich der Online-Handel in Mecklenburg-Vorpommern im gleichen Zeitraum entwickelt (Anzahl der Unternehmen, Umsatz und Anzahl der Beschäftigten darstellen)? Der Landesregierung liegen dazu keine Angaben vor. 3. Wie bewertet die Landesregierung den Einfluss auf die Steuereinnahmen des Landes und der Kommunen aufgrund dieser Entwicklung in den letzten zehn Jahren (bitte Auswirkungen nach Jahren mit der konkreten Summe darstellen)? Die Umsatzsteuer-Vorauszahlungen in den Jahren 2010 bis 2016 haben sich erhöht. Einen Rückschluss auf die Auswirkungen des Onlinehandels kann daraus jedoch nicht abgeleitet werden, da die steuerliche Erfassung nicht zwischen Onlinehandel und stationärem Handel unterscheidet. In der nachfolgenden Tabelle sind die Umsatzsteuervorauszahlungen des Einzelhandels pro Jahr aufgeführt. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3500 3 Umsatzsteuerpflichtige des Einzelhandels (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen) und deren Umsatzsteuer-Vorauszahlungen Jahr Steuerpflichtige Einzelunternehmen Umsatzsteuer-Vorauszahlung in 1.000 Euro 2016 6.011 5.719 177.146 2015 6.107 5.072 162.282 2014 6.231 5.169 155.618 2013 6.338 5.270 147.967 2012 6.439 5.379 137.923 2011 6.535 5.494 125.837 2010 6.615 5.566 131.337 Quelle: Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern; Umsatzsteuerpflichtige und deren steuerbarer Umsatz und Umsatzsteuer-Vorauszahlung, Angaben für 2009, 2017 und 2018 liegen nicht vor 4. Welche Regionen beziehungsweise welche Gemeinden sind besonders von der Konkurrenz durch den Onlinehandel betroffen (bitte nach Landkreisen aufgeschlüsselt auflisten)? Der Landesregierung liegen dazu keine Angaben vor. Eine statistische Erhebung, die nach Landkreisen aufgeschlüsselt die Auswirkungen des Onlinehandels darstellt, existiert nicht. 5. Welche Maßnahmen mit Hilfe welcher finanziellen Mittel hat die Landesregierung zur Unterstützung des Einzelhandels in dieser Frage ergriffen? Die Landesregierung hilft und unterstützt mit folgenden Maßnahmen: 1. Unternehmen bei der Weiterbildung ihrer Mitarbeiter aus der Qualifizierungsrichtlinie. Im Rahmen der Qualifizierungsrichtlinie können Unternehmen fast aller Branchen Förderung in Form von Bildungsschecks für branchenübergreifende (Digitalisierung, Sprachen, IT, Verwaltung, Ausbildereignungsprüfung et cetera) und branchenspezifische Fortbildungsmaßnahmen ihrer Beschäftigten erhalten (Förderung 50 Prozent beziehungsweise 75 Prozent als De-minimis Förderung, maximal 500 Euro pro Bildungsscheck beziehungsweise maximal 3000 Euro bei abschlussorientierten Bildungsschecks). Insgesamt stehen in der aktuellen ESF-Förderperiode (2014 - 2020) 6 Millionen Euro für Maßnahmen im Rahmen der Qualifizierungsrichtlinie zur Verfügung. Drucksache 7/3500 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 2. Die „Landesinitiative Neue Dorfmitte“ dient dem Erhalt beziehungsweise der Stabilisierung der Nahversorgung im ländlichen Raum. Die „Neue Dorfmitte“ (NDM) soll örtliche Initiativen bei der Sicherung oder Wiederherstellung der Nahversorgung vor Ort unterstützen und damit einen Beitrag zur Verbesserung der Lebensqualität in ländlichen Räumen leisten. Diese schließt Onlineaktivitäten in den Dorfläden - als eine Möglichkeit zur Sicherung der Nahversorgung in den Dörfern - nicht aus. 3. Gemäß der Richtlinie zur Förderung von Unternehmensinvestitionen für Neugründungen und Anpassungen im Bereich Digitalisierung in Mecklenburg-Vorpommern (Richtlinie zur Förderung der digitalen Transformation - DigiTrans-Richtlinie) können kleine und Kleinstunternehmen sowie mittlere Unternehmen - entsprechend der Definition der Europäischen Union - verschiedener Branchen Zuwendungen erhalten (Amtsblatt Mecklenburg- Vorpommern 2018, Seite 619 ff.). Diese Förderung ist mit insgesamt 6 Millionen Euro über eine Laufzeit von drei Jahren aufgelegt worden. Die Richtlinie ist mit Wirkung vom 22. Oktober 2018 in Kraft getreten und tritt am 31. Dezember 2021 außer Kraft. Dabei ist es Ziel der Landesregierung, die Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern auf dem Weg in die Digitalisierung zu begleiten und sie dabei zu unterstützen, sich zukunftsfähig aufzustellen. Gefördert werden Startups und vorhandene Unternehmen, die über innovative Ideen für neue, digitale Geschäftsmodelle und über Lösungen für die Umstellung von analogen auf digitale Prozesse verfügen und entsprechende Einstiegs- und Umstiegsinvestitionen zu tätigen haben. 6. Was müssen Landes- und Kommunalpolitik sowie der Einzelhandel in Zukunft noch gegen das sogenannte „Einzelhandelssterben“ tun? Für die Landesregierung sind stabile Einzelhandels- und Versorgungsstrukturen im Land von großer Bedeutung. Um den Strukturwandel zu begleiten und zu gestalten, wurde 2016 das „Dialogforum Einzelhandel“ mit Partnern aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft ins Leben gerufen. Darüber hinaus soll mit dem Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ die Stärkung der Zentren intensiviert werden. Das Programm „Kleine Städte und Gemeinden“ unterstützt kleinere Städte und Gemeinden mit zentralörtlichen Funktionen in dünn besiedelten, ländlich geprägten, von Abwanderung bedrohten oder vom demografischen Wandel betroffenen Räumen. Ziel ist es, die Gemeinden darin zu unterstützen, die zentralörtlichen Versorgungsfunktionen öffentlicher Daseinsvorsorge dauerhaft, bedarfsgerecht und auf hohem Niveau für die Bevölkerung der gesamten Region für die Zukunft zu sichern und zu stärken. Die Landesregierung hat im Rahmen des Dialogforums Einzelhandel zusammen mit den Industrie- und Handelskammern des Landes, dem Handelsverband Nord und dem Ostdeutschen Sparkassenverband eine Studie mit dem Titel: „Die Bedeutung der Digitalisierung für die Einzelhandels- und Versorgungsstruktur in Mecklenburg-Vorpommern“ in Auftrag gegeben. Im Ergebnis der Studie werden unter anderem Strategien, Lösungsansätze und Handlungsempfehlungen für die künftige Wettbewerbsfähigkeit und Entwicklung des Einzelhandels beziehungsweise der Einzelhandelsbetriebe, der Handelsstandorte sowie der Stadt- und Raumstrukturen des Landes erwartet. Die Ergebnisse der Studie werden voraussichtlich Anfang Herbst vorliegen.