Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 15. Juli 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3509 7. Wahlperiode 16.07.2019 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Eva-Maria Kröger, Fraktion DIE LINKE Medienbildung Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie steht die Landesregierung zu digitalen Endgeräten als anerkanntes Lernmittel? a) Bis zu welchem Zeitpunkt möchte die Landesregierung flächendeckend persönliche digitale mobile Endgeräte in den Schulen eingeführt und als Lernmittel anerkannt haben? b) Wie könnte nach Einschätzung der Landesregierung ein Unterstützungssystem für einkommensschwache Eltern bei der Beschaffung aussehen? Im Fach „Informatik und Medienbildung“ werden digitale Endgeräte flächendeckend als Lernmittel eingesetzt. In allen anderen Fächern können digitale Endgeräte punktuell oder projektartig zum Einsatz kommen, wenn im unterrichtlichen Kontext die dem Medium adäquaten Bildungs- und Erziehungsziele erreicht werden sollen. Zu a) Das Fach „Informatik und Medienbildung“ erfordert die Verfügbarkeit digitaler Endgeräte in den entsprechenden Fachräumen (Computer-Laboren). Die Schulträger als Sachaufwandsträger haben die entsprechenden Rahmenbedingungen geschaffen. Der Einsatz privater Endgeräte im Fach „Informatik und Medienbildung“ ist nicht erforderlich. Drucksache 7/3509 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Um digitale Endgeräte als Lernmittel auch in anderen Fächern einsetzen zu können, bedarf es zunächst des breitbandigen Anschlusses aller Schulen sowie der Bereitstellung von WLAN in den Unterrichtsräumen. Dazu werden den Schulträgern über ein Förderprogramm (DigitalPakt Schule) bis 2024 Fördermittel zur Verfügung gestellt. Über dieses Programm können außerdem digitale Präsentationsmedien als Lehrmittel zur Unterrichtsgestaltung beschafft werden. Unter der Maßgabe, dass bereits alle technischen Voraussetzungen geschaffen wurden, können in eng definiertem Umfang Klassensätze schulischer, mobiler Endgeräte gefördert werden. Zu b) Soweit Schulträger über den DigitalPakt Schule digitale Ausstattungen von Schulen vornehmen, können Schulen unter bestimmten Voraussetzungen digitale schulgebundene Endgeräte vorhalten und im Unterricht einsetzen, soweit das ihrem pädagogischen Medienbildungskonzept entspricht. Soweit im Einzelfall die finanzielle Leistungsfähigkeit von Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigten nicht gegeben sein sollte, greifen dann, wie bisher auch, die Unterstützungsregeln aus den Sozialgesetzbüchern. 2. Wie bewertet die Landesregierung die Kompetenzen der Lehrkräfte hinsichtlich der Kenntnisse über die reine Bedienung von digitalen Medien und wie die Kompetenzen bei der Vermittlung von Lernstoff mithilfe von digitalen Möglichkeiten? Jede Lehrkraft wird mit Hilfe eines standardisierten Fragebogens um eine entsprechende Einschätzung dieser Kompetenzen sowie einer Bewertung des eigenen Fortbildungsbedarfes gebeten (vergleiche Anlage 13.3 der Handreichung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern zur Erarbeitung eines Medienbildungskonzeptes an Schulen unter dem folgendem Link https://www.bildungmv .de/lehrer/medienbildung/medienbildungskonzept/). Daraus erstellt jede Schule ein schulinternes Fortbildungskonzept, bei dessen Umsetzung die Schulen Unterstützung durch das Institut für Qualitätsentwicklung Mecklenburg-Vorpommern (IQ M-V), das Medienpädagogische Zentrum (MPZ) sowie die medienpädagogischen Multiplikatoren des MPZ erhalten. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3509 3 3. Aus welchen Gründen ist die Medienbildung nach wie vor kein Bestandteil der Lehramtsausbildung in Mecklenburg-Vorpommern? a) Bis wann soll die Medienbildung ein Bestandteil der Lehramtsausbildung in Mecklenburg-Vorpommern sein? b) An welchen Universitäten im Land kommen bei der Lehrerausbildung Tablets zur Anwendung? Die Fragen 3, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Medienbildung ist integraler Bestandteil vieler Lehrveranstaltungen, auch wenn es in den Modultiteln häufig nicht separat genannt wird. Insbesondere in den Fachdidaktiken und den Bildungswissenschaften, die auf die Arbeit im Unterricht fokussieren, wird Medienbildung thematisiert, nachfolgend einige Beispiele: - Hochschule für Musik und Theater Rostock: Medienseminar in Musik, - Hochschule für Musik und Theater Rostock: betreuter Medienraum, - Universität Rostock: Sozialpädagogik und Medienpädagogik für Lehramt an Grundschulen , Regionalen Schulen und für Sonderpädagogik, - Universität Rostock: Medienseminar in Biologie, - Universität Greifswald: Seminare der Schulpädagogik. Allein an der Universität Rostock konnten im Juni 2018 bei einer Analyse der circa 600 Lehramts-Module 89 Module ausgemacht werden, die die Themen Medien und Medienbildung beinhalten. Darüber hinaus ist das aktuelle landesweite Verbundprojekt der Qualitätsoffensive Lehrerbildung zu nennen. Auch hier wird in der Mentorinnen- und Mentorenqualifizierung die Medienbildung in den Blick genommen und findet damit in allen Lehrveranstaltungen und Praktika, die die ausgebildeten Mentorinnen und Mentoren betreuen, ihren Niederschlag. Darüber hinaus liegen der Landesregierung keine Informationen vor. 4. Welche Weiterbildungsmöglichkeiten bestanden in den letzten zehn Jahren für die Lehrkräfte aus Mecklenburg-Vorpommern in Bezug auf den Umgang mit digitalen Medien und neuen Lerntechnologien ? a) Wie viel Prozent der Lehrkräfte haben solche Angebote wahrgenommen ? b) Finanzielle Mittel in welcher Höhe wurden für diese Weiterbildungen verausgabt (bitte auch prozentual vom zur Verfügung stehenden Gesamtvolumen darstellen)? Die Fragen 4, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Drucksache 7/3509 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 Weiterbildungsmöglichkeiten bestanden in den letzten zehn Jahren in Form von klassischen Fortbildungsveranstaltungen, als Bestandteil der Sommer- und Winterakademien sowie als Gegenstand von Sonderveranstaltungen. So wurde der Schulkongress 2018 vollumfänglich dem Thema „Digitalisierung“ gewidmet. Eine Prozentzahl der Lehrkräfte, die solche Angebote wahrgenommen haben, kann nicht mitgeteilt werden, da bei der Erfassung und Auswertung in den bestehenden Kategorien der Fortbildungsdatenbank die in der Fragestellung formulierte Bezeichnung und Eingrenzung des Fortbildungsgegenstandes bisher kein separates Kriterium ist. Auch in der Mittelbewirtschaftung im Buchungssystem Profiskal ist die in der Fragestellung formulierte Bezeichnung und Eingrenzung des Fortbildungsgegenstandes kein separates Zuordnungsmerkmal. Es kann auf dieser Grundlage also keine Angabe mitgeteilt werden, in welcher Höhe finanzielle Mittel für diese Weiterbildungen verausgabt wurden. 5. Wie hoch schätzt die Landesregierung den Fortbildungsbedarf der Lehrkräfte durch die Einführung des Unterrichtsfaches „Informatik und Medienbildung ein? Wie wird die Landesregierung diesem Bedarf gerecht? Die Einführung des Fachs „Informatik und Medienbildung“ wird zu einem erhöhten Fortbildungsbedarf der Lehrkräfte führen. Dieser resultiert aus der Umstellung der Rahmenpläne des Fachs „Informatische Grundbildung“ in der Orientierungsstufe und des Fachs „Informatik“ im Sekundarbereich I auf den Rahmenplan für das Fach „Informatik und Medienbildung“. Dieser weist zeitgemäße, alte und neue Ziele aus, deren fachliche Durchdringung beziehungsweise didaktisch-methodische Aufbereitung durch die Lehrkraft teilweise neu erfolgen muss. Die Landesregierung hat den erhöhten Bedarf bereits im Schuljahr 2016/2017 bei der Planung und Durchführung des Modellvorhabens „Integrierte Berufsbildung“, in dem die Einführung des Faches „Informatik und Medienbildung“ erprobt wird, erkannt. Im Kontext des Modellvorhabens wurden daher Fortbildungen für die teilnehmenden Modellschulen zum curricularen Konzeptpapier, welches die Grundlage für den neuen Rahmenplan ist, durchgeführt. Darüber hinaus gab und gibt es pro Schuljahr zwei große, vom IQ M-V in enger Zusammenarbeit mit Informatiklehrkräften und der Universität Rostock geplante und durchgeführte zentrale Fortbildungsveranstaltungen, die auf die Bedürfnisse der Lehrkräfte des Fachs „Informatik und Medienbildung“ zugeschnitten sind. Seit 2016 nahm die Teilnahme kontinuierlich zu und lag auf der jüngsten Fortbildungsveranstaltung am 20. März 2019 bei über 130 Lehrkräften. Zusätzlich wurden und werden vom IQ M-V Fortbildungen auf der Sommer- und Winterakademie sowie, auch durch andere Anbieter, kleine, lokale Fortbildungen geplant und durchgeführt. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3509 5 6. Wie steht die Landesregierung zu der Forderung, neben der Qualifikation von Lehrkräften die Kooperationsfähigkeit von Schulen mit außerschulischen Partnern zu stärken? Die Expertise außerschulischer Medienbildner in Form von schulinternen Fortbildungen oder auch Projekttagen oder -wochen insbesondere in den medienpraktischen Feldern zu nutzen, ist gewinnbringend und wertvoll. Über die Fortbildungsbudgets der Schulen ist die Gewinnung und Einbindung außerschulischer Partner bereits heute möglich. 7. Inwieweit sieht die Landesregierung die Notwendigkeit, ein Fachkräfteprogramm für außerschulische Medienpädagogen aufzulegen? Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung darüber hinaus, neue zusätzliche medienpädagogische Fachkräfte zu installieren? Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern hat im Rahmen der dritten Kooperationsvereinbarung zur Förderung von Medienkompetenz das Projekt „Qualität in der Medienbildung“ im Zeitraum 2015 bis 2018 gefördert. Ein Ziel des Projektes war die Stärkung und die Qualitätssicherung der außerschulischen Medienarbeit sowie die Erprobung von Netzwerkstrukturen. Im Rahmen dieses Projektes wurde auch eine Studie unter den außerschulischen Medienpädagogen durchgeführt, die unter anderem zu dem Schluss kommt, dass mehr qualifiziertes Personal benötigt wird und dass die Finanzierung der Strukturen, die nicht institutionalisiert sind, zu sichern ist. 8. Wie steht die Landesregierung zu digitalen Lern- und Arbeitsumgebungen , Schulclouds und Landesserverlösungen? a) Wie ist der aktuelle Stand in Bezug auf digitale Lern- und Arbeitsumgebungen, Schulclouds und Landesserverlösungen in Mecklenburg-Vorpommern? b) Welche konkreten Maßnahmen hat die Landesregierung zur flächendeckenden Einführung von digitalen Lern- und Arbeitsumgebungen , Schulclouds und Landesserverlösungen eingeleitet und finanziert (bitte Maßnahmen und dafür verausgabte Mittel einzeln auflisten)? Für die Schul- und Unterrichtsorganisation ist mit dem Projekt des Integrierten Schulmanagementsystems „ISY M-V“ eine umfangreiche Landeslösung beschrieben und mit der Realisierung der ersten Module begonnen worden. Drucksache 7/3509 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 6 Zu a) Derzeitig sind im Land verschiedene Systeme für digitale Lern- und Arbeitsumgebungen in Zuständigkeit der Kommunen und des Landes im Einsatz. Die von den Schulträgern für die Schulen bereitgestellten Lern- und Arbeitsumgebungen sind in der Regel für den einzelnen Schulbetrieb ausgelegt. Schulübergreifende Ansätze werden derzeitig im Pilotprojekt HALEO für berufliche Schulen erprobt. Des Weiteren stellt das Land den Schulen des Landes ein Unterrichtshilfenportal zur Verfügung. Zu b) Die Landesregierung befindet sich derzeitig mit der Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg -Vorpommern GmbH (DVZ) als Landes-IT-Dienstleister in den Vorbereitungen der Ausschreibung für die Einführung einer einheitlichen und flächendeckenden Lernmanagementumgebung für die allgemein bildenden und beruflichen Schulen des Landes. Bisherige Inhalte und Funktionen bereits vorhandener Systeme und die gesammelten Erfahrungen aus Pilotprojekten werden in die neue Lösung integriert beziehungsweise übernommen. Die auszuschreibende Lern- und Arbeitsumgebung wird Bestandteil des geplanten Integrierten Schulmanagementsystems „ISY M-V“ werden. Im Ergebnis der Haushaltsverhandlungen zum Haushalt 2020/2021 wurden 500.000 Euro pro Jahr für diese Maßnahme eingeworben. 9. Mit welchen Maßnahmen fördert die Landesregierung „Open Education “ an den unterschiedlichen Bildungseinrichtungen in Mecklenburg -Vorpommern? a) Wie hoch schätzt die Landesregierung die Investitionskosten zur Umsetzung von „Open Education“ an allen Bildungseinrichtungen ? b) Mittel in welcher Höhe wurden in den letzten zehn Jahren für die genannten Maßnahmen verausgabt? Die Fragen 9, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. „Open Education“ ist eine Methode, ein Konzept freie Bildungsressourcen allen zugänglich zu machen. Da diese Bildungsressourcen internetbasiert sind, können Bildungseinrichtungen, sobald sie breitbandig angeschlossen sind und in den Unterrichtsräumen LAN/WLAN verfügbar ist, auf diese Ressourcen zugreifen. Auf schulische OER-(Open Educational Ressources) Angebote wird auf dem Bildungsserver verwiesen. Zusätzliche Investitionskosten entstehen nicht. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3509 7 10. Welche Angebote gibt es seitens des Landes zur Stärkung der Medienkompetenz der allgemeinen Bevölkerung? Wie viele Mittel wurden dafür jährlich in den letzten zehn Jahren verausgabt ? Eine effiziente und flächendeckende Medienbildung in Mecklenburg-Vorpommern ist nur durch vernetzende Arbeit möglich. Das Landesnetzwerk “Medienaktiv M-V“ - ein Zusammenschluss verschiedener Institutionen wie der Medienanstalt MV, dem Landesdatenschutz , dem Landeskriminalamt, der Landeskoordinierungsstelle für Suchtvorbeugung und dem Landesjugendring - ist in diesem Bereich über die Landesgrenzen hinweg beispielgebend und ermöglicht viele Angebote wie beispielsweise die „Medienscouts MV“. Weitere landesweite Angebote und Projekte im Bereich der generationenübergreifenden Medienbildung werden von den Ministerien der Landesregierung nach Maßgabe der jeweiligen Zuständigkeiten und Haushalte gefördert. Diese Praxis geht auf die Vorgabe zurück, Medienbildung in Mecklenburg-Vorpommern als politisches Querschnittsthema zu begreifen: Seit dem Jahr 2007 gibt es im Land insgesamt drei aufeinander aufbauende Kooperationsvereinbarungen zur Förderung der Medienkompetenz (https://www.regierungmv .de/Landesregierung/stk/Themen/Rundfunk-und-Medien/Rahmenvereinbarung/). Unter der koordinierenden Federführung der Staatskanzlei gehören das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur, das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung, das Ministerium für Inneres und Europa, das Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung und das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit sowie der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern (LfDI) und die Medienanstalt Mecklenburg-Vorpommern (MMV) zu den bisherigen beziehungsweise künftigen Unterzeichnern der Kooperationsvereinbarung. Im Februar 2019 wurde dem Kabinett der aktuelle Rechenschaftsbericht vorgestellt mit erstmaliger systematischer Erfassung der Finanzierung einzelner Projekte und Maßnahmen. Demnach haben die Häuser in der für die dritte Kooperationsvereinbarung maßgeblichen Referenzperiode 2015 bis 2018 Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt circa 800.000,00 Euro für Medienbildung zur Verfügung gestellt. Diese Mittel werden aus verschiedenen ressortabhängigen Haushaltstiteln gespeist wie beispielsweise „Ausgaben für polizeiliche Prävention“, „Kriminalitätsvorbeugung“, „Schulversuche“, „Jugendarbeit“, „Frühkindliche Bildung“ oder „Senioren“. Nach Kabinettszustimmung wird zurzeit unter Federführung der Staatskanzlei und unter Mitarbeit aller Partner und Akteure eine Aktualisierung der Kooperationsvereinbarung vorbereitet. Bereits jetzt ist absehbar, dass diese - dann vierte - Kooperationsvereinbarung zur Förderung der Medienkompetenz in der digitalen Gesellschaft ab Frühjahr 2020 umgesetzt werden wird. Mit dieser erfolgreichen Kontinuität nimmt Mecklenburg-Vorpommern bundesweit eine Vorreiterrolle ein.