Die Ministerin für Soziales, Integration und Gleichstellung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 30. März 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/351 7. Wahlperiode 31.03.2017 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes 2015 und 2016 und ANTWORT der Landesregierung In Anlehnung an meine Kleine Anfrage „Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes im Jahr 2015“ vom 19.04.2016, Drucksache 6/5280, zu der einige Fragen nicht oder nur teilweise beantwortet werden konnten, ergeben sich Nachfragen sowie ergänzende und weiterführende Fragen. 1. Wie viele anspruchsberechtigte Kinder auf Leistungen des Bildungsund Teilhabepaketes gab es in den Jahren 2015 und 2016 in Mecklenburg-Vorpommern? Hierzu liegen der Landesregierung keine konkreten Angaben vor. Hintergrund ist, dass sich die einzelnen Leistungen für Bildung und Teilhabe an verschiedene Gruppen von Berechtigten richten und jeweils unterschiedlichen Voraussetzungen unterliegen, auch hinsichtlich des Alters. Darüber hinaus handelt es sich um im jeweiligen Monat entstehende Leistungsansprüche, sodass die Anzahl der theoretisch Anspruchsberechtigten monatlich variiert. Zudem werden einige Leistungen monatlich wiederkehrend gewährt, andere aber nur zu bestimmten Stichtagen oder individuell auf Antrag. Unabhängig vom Rechtskreis werden Leistungen zudem nur auf Antrag gewährt. Nach Ablauf der jeweiligen Bewilligungszeiträume ist jeweils eine erneute Antragstellung erforderlich. Insoweit kann die Anzahl der Anspruchsberechtigten nur näherungsweise ermittelt werden. Drucksache 7/351 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 In diesem Zusammenhang wird auch auf die inhaltlich gleichlautende Antwort zu der Frage 2 der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE, Drucksache 6/3045 vom 21.07.2014, die Antwort zu Frage 5 der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE, Drucksache 6/3955 vom 04.06.2015 und die Antwort zu Frage 6 der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE, Drucksache 6/5280 vom 19.04.2016 verwiesen. Im Bereich des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) sind die unter 25-jährigen nicht erwerbstätigen Personen in Bedarfsgemeinschaften in der amtlichen Statistik nach § 53 SGB II online verfügbar unter: https://statistik.arbeitsagentur.de/SiteGlobals/Forms/Rubrikensuche/Rubrikensuche_Form.ht ml?nn=1021948&year_month=aktuell&pageLocale=de&view=processForm&topicId=10233 66®ionInd=13 (Tabellenblätter „4. Eckwerte Strukturen_JD“, Zeilen 29 bis 31, 60 bis 63). Die maximale Anzahl der theoretisch anspruchsberechtigten Kinder, die Wohngeld und Kinderzuschlag erhalten, kann aus der Wohngeldstatistik nur abgeleitet werden. Danach hatten (per 31. Dezember des Vorjahres) 17.528 Personen im Jahr 2015 und 14.675 Personen im Jahr 2016 theoretisch Anspruch auf mindestens eine Bildungs- und Teilhabeleistung. Im Bereich des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) ergibt sich die Höchstzahl der theoretisch Anspruchsberechtigten aus der Sozialhilfestatistik. Für 2015 ergeben sich danach für Mecklenburg-Vorpommern 1.855 Personen, die theoretisch Anspruch auf mindestens eine Bildungs- und Teilhabeleistung hatten. Für 2016 liegen noch keine Daten vor: Über die Anzahl der theoretisch anspruchsberechtigten Personen auf Bildungs- und Teilhabeleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz liegen der Landesregierung keine gesonderten statistischen Angaben vor. 2. Wie viele Anträge auf die Leistungen Kita-/Schulausflüge, mehrtägige Kita-/Schulausflüge, persönlicher Schulbedarf, Schülerbeförderung, Lernförderung, Mittagsverpflegung in Kita, Kindertagespflege und Schüler in schulischer Verantwortung, Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben aus dem Bildungs- und Teilhabepaket wurden in den Jahren 2015 und 2016 jeweils insgesamt sowie pro Kind a) gestellt, b) bewilligt oder teilweise bewilligt (bitte erläutern), c) nicht bewilligt (bitte für jede Leistung die fünf häufigsten Gründe für eine Ablehnung angeben)? Im Bereich des Bundeskindergeldgesetzes (BKGG) gibt es keine statistische Erfassungsregelung zu Antragszahlen und Bewilligungen. Im Rechtskreis des SGB II wird seit Juli 2013 quartalsweise eine Statistik mit den Monatswerten zur Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes veröffentlicht unter: http://statistik.arbeitsagentur.de/Navigation/Statistik/Grundlagen/Datenqualitaet/Grundsicheru ng-Arbeitsuchende-SGBII/Datenqualitaet-Grusi-Arbeitsuchende-SGBII-Nav.html. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/351 3 Im Rechtskreis des SGB XII sind nach der Sozialhilfestatistik („Empfänger(innen) von Hilfe zum Lebensunterhalt mit Leistungen für Bildung und Teilhabe am 31.12.2015 nach Art der Bedarfe für Bildung und Teilhabe im Berichtsmonat, Altersgruppen und Geschlecht“, Stichtag 31. Dezember 2015) im Dezember 2015 die nachfolgend benannten Bewilligungen durch die Landkreise und kreisfreien Städte in Mecklenburg-Vorpommern erfolgt: Für 2016 liegen noch keine statistischen Angaben vor. Zu den Rechtskreisen des Asylbewerberleistungsgesetzes und Flüchtlingsaufnahmegesetzes liegen der Landesregierung keine gesonderten statistischen Angaben vor. 3. Wie lange dauerte die durchschnittliche Bearbeitungszeit von der Antragstellung bis zur Bewilligung, Teilbewilligung bzw. Ablehnung von Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket in den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten in den Jahren 2015 und 2016? a) Wenn die Landesregierung hierzu keine Angaben machen kann, warum nicht? b) Mit welcher Begründung erhebt die Landesregierung diese Daten nicht? Alter von ... bis unter Teilnahme ... Jahren an Freizeiten 21 1 - - - - 20 1 - 3 73 12 - - - - 64 18 3 13 90 17 1 - 1 5 80 29 2 12 96 25 6 1 2 7 72 32 2 16 2 - - - - - 2 - - - 1 - 1 - - - 1 - - - - - - - - - - - - - 25 und älter 1 - 1 - - - - - - - 284 55 9 1 3 12 239 80 7 44 18 bis 21 21 bis 25 Summe 7 bis 11 11 bis 15 15 bis 18 unter 3 3 bis 7 Aktivitäten Anzahl beiträge angeleitet Mitglieds- Unterrichtderung rung gung zählung rellen Leben in der Gemeinschaft Mehrfach- flüge Fahrten Lern- Mittags- Teilhabe am sozialen und kultuohne aus- tägige bedarf beför- förde- verpfle- Hiervon mit folgendem anerkannten Bedarf im Berichtsmonat: Insgesam Tages- Mehr- Schul- Schüler- Drucksache 7/351 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 Zu 3, a) und b) Der Landesregierung liegen keine Angaben zur durchschnittlichen Bearbeitungszeit von Anträgen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket in den Jahren 2015 und 2016 vor. Hintergrund ist, dass es sich bei den Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes um bundesgesetzlich geregelte kommunale Leistungen handelt, die in Mecklenburg-Vorpommern von den Landkreisen und kreisfreien Städten in eigener Verantwortung durchgeführt werden. Die Umsetzung erfolgt durch die kommunalen Träger im Rahmen ihrer Organisationshoheit, aber auch auf Grund der differenzierten Anspruchsvoraussetzungen bei den einzelnen Leistungen und Rechtskreisen unterschiedlich. Die statistische Erfassung ist gesetzlich nicht vorgesehen. 4. Welche Summe wurde insgesamt im Jahr 2016 für welche Leistung aus den gesamten Mitteln für das Bildungs- und Teilhabepaket ausgegeben (bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten unterscheiden)? Die Daten liegen der Landesregierung bislang noch nicht vor und sind voraussichtlich nicht vor Mitte April 2017 verfügbar. 5. Welche Summen wurden jeweils für die sieben Positionen Kita-/Schulausflüge , mehrtägige Kita-/Schulausflüge, persönlicher Schulbedarf, Schülerbeförderung, Lernförderung, Mittagsverpflegung in Kita, Kindertagespflege und Schüler in schulischer Verantwortung, Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben ausgegeben? a) Welche Summen wurden jeweils für Personal- und Sachkosten, Warmwasserbereitung 1,9 % der KdU je Kreis, zusätzliche Schulsozialarbeit , Sachkosten Bildungskarte und Investitionen ausgegeben ? b) Kommen weitere Ausgaben hinzu? c) Wenn ja, für welche Leistungen und in welcher Höhe? Zu 5, a), b) und c) Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/351 5 6. Wie viele Mittel standen im Jahr 2016 insgesamt für das Bildungs- und Teilhabepaket zur Verfügung? Welche Summe davon wurde insgesamt sowie jeweils für die Leistungen in Frage 4 a), b) sowie c) ausgegeben (bitte in absoluten und prozentualen Zahlen angeben)? Wie in der Antwort zu Frage 3 dargestellt, handelt es sich bei den Leistungen des Bildungsund Teilhabepaketes um bundesgesetzlich geregelte kommunale Leistungen, die in Mecklenburg-Vorpommern von den Landkreisen und kreisfreien Städten in eigener Verantwortung durchgeführt werden. Damit müssen die kommunalen Träger die notwendigen Kosten aus ihren eigenen Mitteln finanzieren. Ein Teil der Beteiligung des Bundes an den Kosten für Unterkunft und Heizung nach § 46 SGB II dient der mittelbaren Entlastung der Kommunen von deren Ausgaben für Bildung und Teilhabe im SGB II und BKGG. Diese Anteile sind in Mecklenburg-Vorpommern der Zweckbindung für Bildung- und Teilhabe unterworfen, sie werden nach den Regelungen in § 11 Landesausführungsgesetz SGB II verteilt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. 7. Wie viele Restmittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket standen und stehen in den Landkreisen und kreisfreien Städten in den Jahren 2015, 2016 und 2017 zur Verfügung (bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten unterscheiden)? Soweit die anteiligen Mittel aus der Beteiligung des Bundes an den Kosten für Unterkunft und Heizung nach § 46 Absatz 6 und 8 SGB II für Bildung- und Teilhabe zweckgebunden und im Abgleich mit den jeweils von den Landkreisen und kreisfreien Städten nachgewiesenen jährlichen Ein- und Ausgaben eines Jahres per 31. Dezember nicht verbraucht worden sind, sind diese Mittel in das jeweilige Folgejahr zu übertragen. Drucksache 7/351 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 6 Den Landkreisen und kreisfreien Städten standen in den Jahren 2015 und 2016 folgende unverbrauchte Mittel zur Verfügung: Landkreis/Stadt Summe unverbrauchte BuT-Mittel per 31.12.2014 in Euro Summe unverbrauchte BuT-Mittel per 31.12.2015 in Euro 2015 2016 Hansestadt Rostock 2.185.611,68 1.348.025,43 Landeshauptstadt Schwerin 2.431.050,82 2.251.874,49 Landkreis Ludwigslust-Parchim 2.290.494,46 2.117.685,87 Landkreis Mecklenburgische Seenplatte 3.173.432,95 3.723.466,92 Landkreis Nordwestmecklenburg 3.729.498,72 3.413.649,10 Landkreis Rostock 3.943.766,35 3.168.337,32 Landkreis Vorpommern-Greifswald 5.123.919,19 4.409.921,95 Landkreis Vorpommern-Rügen 3.087.349,17 3.115.588,80 Summe : 25.965.123,34 23.548.549,88 Quelle: Eigene Berechnungen. Hinsichtlich der Angaben für 2017 wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. 8. Für welche Zwecke wurden und werden die Restmittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket in den Jahren 2015, 2016 und 2017 in welcher Höhe konkret eingesetzt (bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten unterscheiden)? Da es sich bei den Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes um bundesgesetzlich geregelte kommunale Leistungen handelt, die in Mecklenburg-Vorpommern von den Landkreisen und den kreisfreien Städten in eigener Verantwortung durchgeführt werden (vergleiche die Antworten zu den Fragen 3 und 6), entscheiden die Landkreise und die kreisfreien Städte in eigener Zuständigkeit im Rahmen der Zweckbindung auch über den konkreten Einsatz der unverbrauchten Mittel, die in der Antwort zu Frage 7 benannt sind. Der Einsatz der per 31. Dezember eines Vorjahres zu übertragenden zweckgebundenen Mittel ist aus Landessicht nicht von dem Einsatz der im laufenden Jahr zufließenden Mittel zu trennen, sondern ergibt sich aus der Gesamtbetrachtung aller Ein- und Ausgaben des Jahres für Bildung und Teilhabe. Grundsätzlich wurde in den vergangenen Jahren jedoch deutlich, dass die kommunalen Träger überschießende Mittel weitestgehend zur Finanzierung von zusätzlichen Stellen für Schulsozialarbeit, für die Nutzung der Bildungskarte und zur Deckung von Personalund Sachkosten bei der Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes einsetzen. Ob und in wie weit die Kommunen im Rahmen der kommunalen Doppik eine gesonderte Zuordnung der übertragenen Vorjahresreste auf einzelne Ausgabenpositionen vornehmen beziehungsweise Mittel binden, ist der Landesregierung nicht bekannt.