Der Finanzminister hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 10. Mai 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3511 7. Wahlperiode 13.05.2019 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jeannine Rösler, Fraktion DIE LINKE Aktueller Sachstand Grundsteuerreform und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie bewertet die Landesregierung den Referentenentwurf aus dem Bundesministerium der Finanzen zur Grundsteuerreform? Es wird auf die Antwort der Landesregierung zu Frage 6 der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Jeannine Rösler, Fraktion DIE LINKE, vom 23. Juli 2018 auf Landtagsdrucksache 7/2316 verwiesen. Der Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen wird seitens der Landesregierung als Ergebnis der von den Ländern zusammen mit dem Bundesministerium der Finanzen seit Mai 2018 erarbeiteten Eckpunkte grundsätzlich begrüßt. Der Entwurf basiert auf dem geltenden Bewertungsrecht, wobei sich die Wertermittlung am Wert des Grundvermögens orientiert. Gegenüber dem geltenden Recht sind jedoch Vereinfachungen zugunsten der Verwaltung und der Bürgerinnen und Bürger vorgenommen worden. Drucksache 7/3511 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Befürwortet die Landesregierung eine sogenannte Länderöffnungsklausel , zum Beispiel für die Höhe der Steuermesszahlen, im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform? Ob und inwieweit eine Länderöffnungsklausel im Rahmen der Reform der Grundsteuer eingeführt werden kann, ist Gegenstand einer durch die Bundesregierung veranlassten verfassungsrechtlichen Prüfung, die noch nicht abgeschlossen ist. Mit Vorliegen der Ergebnisse der Prüfung wird über die Einführung einer Länderöffnungsklausel abschließend zu entscheiden sein. Kritisch zu bewerten wären in diesem Zusammenhang landesspezifische Gestaltungsmöglichkeiten, die zu einer Zersplitterung des Grundsteuerrechts und zu unabsehbaren Verwerfung zulasten der finanzschwachen Länder im Länderfinanzausgleich führen würden. 3. Wie bereitet sich die Landesregierung darauf vor, für den Fall, dass es zu keiner Grundsteuerreform auf Bundesebene kommt? Es wird auf die Antwort der Landesregierung zu Frage 5 der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Jeannine Rösler, Fraktion DIE LINKE, vom 23. Juli 2018 auf Landtagsdrucksache 7/2316 verwiesen. 4. Wie bereitet sich die Landesregierung darauf vor, einen Schaden, der durch etwaige Einnahmeverluste bei den Kommunen entstehen könnte, abzuwenden? Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Bezüglich konkreter Maßnahmen für den Eintritt des von der Fragestellerin benannten Szenarios würde die Landesregierung zu gegebener Zeit entscheiden.