Die Justizministerin hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 10. Mai 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3513 7. Wahlperiode 13.05.2019 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE Situation der psychosozialen Prozessbegleitung in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Zu der Antwort auf die Kleine Anfrage „Situation der psychosozialen Prozessbegleitung in Mecklenburg-Vorpommern“ auf Drucksache 7/2981 ergeben sich Nachfragen. 1. Ist zukünftig geplant, das Alter der prozessbegleiteten Personen zu erfassen, um eine bessere Evaluierung zu ermöglichen? Wenn nicht, warum nicht? Psychosoziale Prozessbegleitungen werden im Rahmen der Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in Strafsachen (StP/Owi-Statistik) erfasst. Dies ist eine bundeseinheitliche Statistik, aus der das Alter der prozessbegleiteten Personen nicht hervorgeht. Die Erfassung weiterer statistischer Daten in diesem Bereich wurde bislang auf Bund-Länder- Ebene nicht diskutiert. Ein Abweichen der von den Gerichten in Mecklenburg-Vorpommern zu erfassenden Daten von der bundeseinheitlichen Justizgeschäftsstatistik ist nicht geplant. Eine entsprechende statistische Erfassung könnte die anstehende Evaluierung der psychosozialen Prozessbegleitung in Mecklenburg-Vorpommern nicht hinreichend unterstützen. So vermitteln statistische Daten über das Alter der prozessbegleiteten Personen keine Informationen darüber, ob es Personen gibt, die derzeit nicht von ihrem Recht auf eine Prozessbegleitung Gebrauch machen, dieser Hilfe nach Einschätzung der Praxis vor Ort aber bedurft hätten. Insoweit muss eine umfassende Beteiligung insbesondere der staatsanwaltschaftlichen und gerichtlichen Praxis erfolgen. Drucksache 7/3513 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Wie erklärt sich die Landesregierung den starken Rückgang der genehmigten Prozessbegleitungen seit Einführung des fallpauschalbasierten Finanzierungsmodells? Ob der für das Jahr 2018 festgestellte Rückgang der erledigten Strafverfahren, in denen eine psychosoziale Prozessbegleitung genehmigt wurde, mit der Einführung des fallpauschalbasierten Finanzierungsmodells im Zusammenhang steht, obwohl sich seither die Zahl der anerkannten Prozessbegleiterinnen und Prozessbegleiter fast verdoppelt hat, oder ob andere Faktoren für den festzustellenden Rückgang der Antragstellungen und damit auch der Genehmigungen verantwortlich sind, soll bei der anstehenden Evaluierung der Prozessbegleitung in Mecklenburg-Vorpommern mit in den Blick genommen werden. 3. Welche konkreten Einzelheiten kann die Regierung zur Kontaktstelle Kinderschutz im Zusammenhang mit der psychosozialen Prozessbegleitung nennen? Bei der Kontaktstelle Kinderschutz handelt es sich um ein Pilotprojekt, das die Arbeit im Kinderschutz durch Information, Beratung und Begleitung von Betroffenen und Ratsuchenden unterstützen soll. Dabei geht es unter anderem um die Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Einrichtungen und Diensten. Darin eingeschlossen ist die Schnittstelle zur psychosozialen Prozessbegleitung.