Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 10. Mai 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3515 7. Wahlperiode 13.05.2019 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Herstellung des Benehmens mit den Schulträgern für allgemeinbildende Schulen mit untermaßigen Eingangsklassen in den Jahrgangsstufen eins und fünf und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die Schülermindestzahlen für die Bildung von Eingangsklassen sind in § 45 Absatz 4 des Schulgesetzes (SchulG M-V) festgelegt. Für den Fall, dass bei Nichtbildung der Eingangsklassen unzumutbare Schulwegzeiten entstehen würden, regelt diese Vorschrift für die Grundschulen außerdem die Zulässigkeit einer jahrgangsübergreifenden Klassenbildung. Sofern bei Aufhebung der Schule gemäß dem genehmigten Schulentwicklungsplan unzumutbare Schulwegzeiten entstehen würden, werden in § 45 Absatz 4 SchulG M-V darüber hinaus für die weiterführenden Schulen abgesenkte Schülermindestzahlen festgelegt. In dem auf dieser Grundlage erfolgenden Verfahren der Eingangsklassenbildung ist eine Benehmensherstellung mit den Schulträgern nicht vorgesehen und auch nicht erforderlich, da alle Informationen für die Entscheidung über die Eingangsklassenbildung aus den genehmigten Schulentwicklungsplänen und dem Anmeldeverfahren für die Eingangsklassen vorliegen. Seitens der Schulträger bedarf es in diesen Fällen nicht einmal einer Antragstellung zur Eingangsklassenbildung und auch keines Bescheides durch die oberste Schulbehörde. Für den Fall, dass die in § 45 Absatz 4 SchulG M-V geregelten Schülermindestzahlen nicht erreicht werden, kann durch den Schulträger ein Ausnahmeantrag gestellt werden. Die Entscheidung über diese Ausnahmeanträge und somit über die Bildung von Eingangsklassen erfolgt auf der Grundlage von § 45 Absatz 5 SchulG M-V. Auch bei diesen Entscheidungen ist keine Benehmensherstellung mit den Schulträgern vorgesehen. Drucksache 7/3515 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Zur Prüfung von neu geltend gemachten Ausnahmetatbeständen oder zur Erinnerung an einen noch ausstehenden Ausnahmeantrag erfolgt hier bei Bedarf durch die oberste Schulbehörde eine Rücksprache mit dem Schulträger oder dem Träger der Schulentwicklungsplanung. In der Regel liegen die Informationen für die Entscheidung über die Eingangsklassenbildung aus den genehmigten Schulentwicklungsplänen und dem Anmeldeverfahren für die Eingangsklassen bereits vor. In der April-Landtagssitzung äußerte die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur, es sei nicht notwendig, die Schülermindestzahlen für die Eingangsklassen eins und fünf zu senken, da das Ministerium mit den betreffenden Schulträgern im Gespräch sei. 1. Zu welchem Zeitpunkt fanden durch welche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur die Gespräche mit den Schulträgern statt, deren Jahrgangsstufen eins und fünf im Schuljahr 2018/2019 die Schülermindestzahlen am Einfachstandort nicht erreichten (bitte getrennt nach Schulträger angeben)? Die lediglich in drei Fällen erforderlichen Verfahren zur Entscheidung über Ausnahmeanträge für die Jahrgangsstufe 1 der Grundschule konnten ohne Gespräche mit den Schulträgern mit einer Genehmigung zur Eingangsklassenbildung abgeschlossen werden. Auch für die Verfahren an den weiterführenden Schulen waren keine Gespräche mit den Schulträgern erforderlich. 2. Zu welchem Zeitpunkt fanden und finden durch welche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur die Gespräche mit den Schulträgern statt, deren Jahrgangsstufen eins und fünf im Schuljahr 2019/2020 die Schülermindestzahlen am Einfachstandort nicht erreichen werden (bitte getrennt nach Schulträger angeben)? Die Verfahren zur Eingangsklassenbildung zum Schuljahr 2019/2020 sind noch nicht abgeschlossen, sodass über den aktuellen Stand berichtet wird. Durch Mitarbeiter des zuständigen Referates der Schulaufsicht im Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur erfolgte im Fall der Grundschule Velgast im Februar 2019 die Kontaktaufnahme mit dem Träger der Schulentwicklungsplanung und im März 2019 die Kontaktaufnahme mit dem Schulträger. In Bezug auf die Eingangsklassen an der Grundschule Sagard, an der Grundschule Horst sowie an der Regionalen Schule mit Grundschule Wesenberg liegen entsprechende Anträge des Schulträgers zur Eingangsklassenbildung gemäß § 45 Absatz 5 Satz 6 Buchstabe b SchulG zur Entscheidung vor. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3515 3 Im Rahmen des Prüfverfahrens wird im Mai 2019 wiederum telefonisch Kontakt mit den jeweiligen Schulen aufgenommen, um die aktuelle Anmeldezahl für die Eingangsklasse zu erfragen. Für die Eingangsklassenbildung in der Jahrgangsstufe 5 waren keine Gespräche mit den Schulträgern erforderlich. 3. An welchen Schulen erreichten seit dem Schuljahr 2014/2015 bis zum Schuljahr 2018/2019 die Eingangsklassen eins und fünf am Einfachstandort in zwei aufeinanderfolgenden Schuljahren nicht die Schülermindestzahlen (bitte getrennt nach Schuljahren und Schule angeben)? Es wird auf die Antworten der Landesregierung auf die Kleinen Anfragen auf den Drucksachen 6/4865, 7/63 sowie 7/2933 verwiesen.