Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 6. Mai 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3516 7. Wahlperiode 08.05.2019 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Zukunft der Schule „Am Park“ in Behrenhoff und ANTWORT der Landesregierung 1. Zu welchem Zeitpunkt ist der Umzug des weiterführenden Teils der Schule „Am Park“ in Behrenhoff nach Loitz geplant? Gemäß Anmerkung des Planungsträgers im genehmigten Schulentwicklungsplan des Landkreises Vorpommern-Greifswald für den Planungszeitraum 2015/2016 bis 2019/2020 war ein Umzug der Schule „Am Park“ von Behrenhoff nach Loitz zum Schuljahr 2018/2019 vorgesehen . Voraussetzung für den Umzug ist die Umsetzung baulicher Maßnahmen am Schulgebäude in Loitz. Diese sind noch nicht abgeschlossen. Der Landkreis Vorpommern- Greifswald informiert die Landesregierung zu gegebener Zeit über einen aktualisierten Zeitplan den Umzug betreffend. 2. Seit wie vielen Jahren wird der Umzug der Schule „Am Park“ in Behrenhoff nach Loitz bereits thematisiert? Die Landesregierung hat mit Vorlage des Schulentwicklungsplanes für den Planungszeitraum 2015/2016 bis 2019/2020 durch den Landkreis Vorpommern-Greifswald im Jahr 2016 Kenntnis vom geplanten Umzug der Schule „Am Park“ in Behrenhoff erhalten. Drucksache 7/3516 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 3. Welche Voraussetzungen müssen in der Schule in Loitz geschaffen werden, damit der weiterführende Teil der Schule „Am Park“ in Behrenhoff in dieses Gebäude ziehen kann? Wie bereits in der Antwort zu Frage 1 mitgeteilt, müssen noch bauliche Maßnahmen am Schulgebäude in Loitz umgesetzt werden. Diese Aufgabe fällt gemäß § 102 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 des Schulgesetzes in die Zuständigkeit des Landkreises Vorpommern-Greifswald als Schulträger der Schule „Am Park“ in Behrenhoff. 4. Aus welchen Kommunen besuchen derzeit Schülerinnen und Schüler den weiterführenden Teil der Schule „Am Park“ in Behrenhoff? Schülerinnen und Schüler im Sekundarbereich I der Schule „Am Park“ in Behrenhoff kommen aus folgenden Gemeinden: - Anklam, - Bad Sülze, - Bandelin, - Behrenhoff, - Bergen auf Rügen, - Daberkow, - Diedrichshagen, - Greifswald, - Gribow, - Grimmen, - Groß Kiesow, - Groß Polzin, - Groß Teetzleben, - Gützkow, - Hamburg, - Hinrichshagen, - Hugoldsdorf, - Jarmen, - Karlsburg, - Kemnitz, - Klein Bünzow, - Krien, - Kröslin, - Kruckow, - Levenhagen, - Loitz, Stadt, - Lühmannsdorf, - Medow, - Mellenthin, - Mesekenhagen, Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3516 3 - Neubrandenburg, - Neuenkirchen, - Rostock, - Sassen-Trantow, - Schmatzin, - Spantekow, - Stralsund, - Torgelow, - Tutow, - Usedom, - Völschow, - Wackerow, - Weitenhagen, - Wismar, - Wolgast, - Wrangelsburg, - Zarrendorf, - Zinnowitz. 5. Aus welchen Kommunen besuchen derzeit Schülerinnen und Schüler den Grundschulteil der Schule „Am Park“ in Loitz? Schülerinnen und Schüler im Grundschulbereich der Schule „Am Park“ in Behrenhoff kommen aus folgenden Gemeinden: - Anklam, - Bentzin, - Dargelin, - Dargun, - Greifswald, - Grimmen, - Gützkow, - Jarmen, - Karlsburg, - Lassan, - Loitz, Stadt, - Neu Kosenow, - Pudagla, - Sarnow, - Schmatzin, - Schwerin, - Steinhagen, - Süderholz, - Völschow, - Wolgast. Drucksache 7/3516 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 6. Wie lange dauert der Schulweg (Fahrtzeit und Wartezeit an Umsteigepunkten ) für die Schülerinnen und Schüler, die den Grundschulteil der Schule „Am Park“ in Loitz besuchen (bitte nach Herkunftskommune sowie Hin- und Rückfahrt getrennt angeben)? Die Planung und Durchführung der Schülerbeförderung fällt gemäß § 113 Absatz 2 des Schulgesetzes in die Zuständigkeit der Landkreise und kreisfreien Städte für die in ihrem Gebiet wohnenden Schülerinnen und Schüler.