Der Minister für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 8. Mai 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3517 7. Wahlperiode 10.05.2019 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Dr. Mignon Schwenke und Jeannine Rösler, Fraktion DIE LINKE Verwendung von Regionalisierungsmitteln und ANTWORT der Landesregierung Die Landesregierung setzt seit Jahren die Regionalisierungsmittel des Bundes nicht vollständig ein und wird bis zum Jahresende voraussichtlich ein Sondervermögen „Schienenpersonennahverkehr M-V“ (SPNV M-V) in Höhe von rund 244 Mio. Euro aufbauen. 1. Wie wurden die dem Land zur Verfügung stehenden Regionalisierungsmittel jeweils für 2017 und vorläufig auch 2018 konkretisiert nach konsumtivem bzw. investivem Einsatz verwendet [SPNV-Leistungen, Schienenersatzverkehr, Managementaufwand (inklusive Marketing und Verwaltung), Investitionen, Verbundförderung, Sonstiges, Ausgleichsleistungen im Ausbildungsverkehr, Fahrgelderstattung für Schwerbehinderte, gesamt]? Die Tabelle enthält die aus Regionalisierungsmitteln finanzierten Maßnahmen 2017 und 2018 (vorläufig). Drucksache 7/3517 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2017 in Euro 2018 in Euro SPNV-Leistungen 185.884.407,38 192.670.420,30 Schienenersatzverkehr 3.607.067,63 3.435.047,43 Managementaufwand (inklusive Marketing und Verwaltung) 2.578.429,56 2.563.458,62 Investitionen 10.832.487,61 11.473.800,62 Verbundförderung 1.106.639,74 1.184.400,00 Sonstiges 311.670,25 221.310,10 Ausgleichsleistungen im Ausbildungsverkehr 21.710.000,00 21.280.000,00 Fahrgelderstattung für Schwerbehinderte - - Gesamt 226.030.702,17 232.828.437,07 2. Inwieweit entspricht die mit aktuellen Vergaben bzw. Abschlüssen von Verkehrsverträgen gebundene Höhe der Regionalisierungsmittel den Planungsansätzen der landeseigenen Verkehrsgesellschaft für die kommenden Jahre? Soweit es Abweichungen gibt, was sind die genauen Gründe dafür? Die Planungsansätze der VMV - Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH für die kommenden Jahre werden auf Grundlage der aktuellen beziehungsweise vorgesehenen Vergaben und den daraus voraussichtlich resultierenden Bestellerentgelten festgelegt. 3. Inwieweit sind bedingt durch aktuelle Vergaben bzw. Abschlüsse von Verkehrsverträgen Auswirkungen auf den im Wirtschaftsplan für das Sondervermögen „SPNV M-V“ genannten Bestandsangaben zum Jahresende 2018 sowie voraussichtlich auch 2019 zu erwarten? Soweit es Abweichungen gibt, was sind die genauen Gründe dafür? Aufgrund von tatsächlichen Abrechnungen der Verkehrsverträge (zum Beispiel unter Berücksichtigung von Pönalen oder Infrastrukturkosten) ist es zu Abweichungen zu den Bestandsangaben 2018 gekommen. Dies ist auch für 2019 möglich. Darüber hinaus laufen zum Jahresende die Verkehrsverträge für die Bedienung der Strecken zwischen Hamburg und Rostock sowie Rostock und Stralsund/Rügen aus. Die zunächst für zwei Jahre vorgesehenen Anschlussverträge werden zu Neubestimmungen der Preisgrundlagen führen und können entsprechend Auswirkungen auf die Wirtschaftsplanung für diese Strecken haben. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3517 3 4. Für welche konkreten Leistungen erfolgten in den Jahren 2010 bis 2012 jährlich neben Leistungsbestellungen für den SPNV auch in geringem Umfang Leistungsbestellungen für den ÖPNV in Höhe von jeweils über 3,1 Mio. Euro aus Regionalisierungsmitteln? Es handelt sich nicht um Leistungsbestellungen durch das Land, sondern um Zuschüsse des Landes nach der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Verkehrsleistungen des sonstigen ÖPNV bei Wegfall von Leistungen des SPNV im Land Mecklenburg-Vorpommern (SonstÖPNVVLRL)“. Auf dieser Grundlage erhalten die betroffenen Landkreise bei Bestellung von Leistungen im sonstigen Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) einen Zuschuss durch das Land. 5. Wurden in den Jahren ab 2013 Leistungsbestellungen für den ÖPNV aus Regionalisierungsmitteln vorgenommen? Wenn ja, für welche Leistungen konkret? Zuschüsse nach der Richtlinie SonstÖPNVVLRL wurden auch in den Jahren ab 2013 ausgereicht . Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. 6. Wird in Zukunft erwogen, Leistungsbestellungen für den ÖPNV aus Regionalisierungsmitteln - etwa für landesweit bedeutsame Buslinien - vorzunehmen? Das Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Mecklenburg-Vorpommern (ÖPNVG M-V) weist die Aufgaben der Landes- und der Kreisebene eindeutig zu. Nach § 3 ÖPNVG M-V obliegt dem Land der Schienenpersonennahverkehr, den Kreisen der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV), mithin die Busverkehre. Leistungsbestellungen im ÖPNV durch das Land setzten mithin zunächst eine Änderung dieser Aufgabenaufteilung voraus. Drucksache 7/3517 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 7. Inwieweit wurde bereits entschieden oder wird voraussichtlich entschieden werden, die Ausgleichsleistungen im Ausbildungsverkehr nicht mehr aus Regionalisierungsmitteln, sondern aus Landesmitteln zu finanzieren? Im aktuellen Haushalt werden die Ausgleichsleistungen im Ausbildungsverkehr aus Regionalisierungsmittel finanziert. Weitere Abstimmungen und Entscheidungen dazu erfolgen im Rahmen der Aufstellung des Haushaltsplan-Entwurfes 2020/2021 und der korrespondierenden Mittelfristigen Finanzplanung. Für eine entsprechende Abweichung von der bisherigen Finanzierung ist jedoch die Bereitstellung von Landesmitteln im Rahmen der Haushaltsplanung erforderlich.