Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 10. Mai 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3518 7. Wahlperiode 13.05.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Nikolaus Kramer, Fraktion der AfD Einführung einer Abschiebungshaft in Strafeinrichtungen des Landes und ANTWORT der Landesregierung Laut Medienberichten hat sich die Justizministerin des Landes Mecklenburg -Vorpommerns gemeinsam mit fast allen anderen Länderkollegen dagegen ausgesprochen, dass ein gemeinsamer Vollzug von Abschiebungshaft und Strafhaft in einer Einrichtung möglich wird (Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 13. April 2019.). 1. Ist es die Position der gesamten Landesregierung, die Möglichkeit des Abschiebungshaftvollzuges in Strafeinrichtungen des Landes abzulehnen ? a) Wenn nicht, welche Position bezieht die Landesregierung bezüglich des Vollzugsdefizites vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion? b) Wenn ja, wie will die Landesregierung das Vollzugsdefizit anderweitig lösen, wenn nicht über eine vorübergehende Aufhebung des Trennungsgebots von Abschiebehäftlingen und Strafgefangenen? Die Fragen 1, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Eine Positionierung der Landesregierung zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht der Bundesregierung (Bundesratsdrucksache 179/19) wird derzeit im Rahmen des Bundesratsverfahrens abgestimmt. Dieses ist noch nicht abgeschlossen . Drucksache 7/3518 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Schließt die Landesregierung dauerhaft aus, eine eigene Abschiebungshaft in Mecklenburg-Vorpommern einzurichten? Wenn nicht, welche gegenwärtigen Diskussionen oder Erwägungen finden innerhalb der Landesregierung bezüglich dieser Fragestellung statt? Gegenwärtig besteht keine Absicht, eine Abschiebehafteinrichtung in Mecklenburg- Vorpommern zu errichten. Es wird die Realisierung der gemeinsamen Abschiebungshaftanstalt der Länder Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern in Glückstadt betrieben. 3. Wie bewertet die Landesregierung unionsrechtliche Bestimmungen zum Thema Trennungsgebot? Welche verfassungsrechtlichen Zweifel am Geordnete-Rückkehr- Gesetz der Bundesregierung teilt die Landesregierung? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 4. Wie interpretiert die Landesregierung den Artikel 18 der Richtlinie der Europäischen Union über gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger vor dem Hintergrund der aktuell geführten Diskussion zum Thema Trennungsgebot und Abschiebungen? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.