Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 6. April 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/352 7. Wahlperiode 07.04.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Prof. Dr. Ralph Weber, Fraktion der AfD Änderungen der Grundordnung der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald und ANTWORT der Landesregierung Laut Aussage der Rektorin der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald, Frau Prof. Johanna Weber, wurden seit 2011 mehrere Änderungen der Grundordnung nach demselben Verfahren vorgenommen, wie im aktuellen Fall der Namensänderung der Ernst-Moritz-Arndt Universität.1 1. Welche Änderungen der Grundordnung wurden nach dem jetzt von der Landesregierung bemängelten Verfahren an der Ernst-Moritz-Arndt- Universität Greifswald seit 2011 vorgenommen? Betroffen sind fünf Änderungen der Grundordnung (ab der 6. Änderungssatzung) nach dem Inkrafttreten des Vierten Gesetzes zur Änderung des Landeshochschulgesetzes und dem Gesetz zur Errichtung der Teilkörperschaft Universitätsmedizin Greifswald und Universitätsmedizin Rostock (GVOBl. 2010, S. 730). Im Einzelnen handelt es sich um die nachfolgenden Änderungen : Sechste Satzung zur Änderung der Grundordnung der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald vom 7. November 2011, Siebte Satzung zur Änderung der Grundordnung der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald vom 23. Juli 2012, Achte Satzung zur Änderung der Grundordnung der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald vom 9. Dezember 2013, 1 https://www.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/Universitaet-Greifswald-will-erneut-abstimmen, arndtuniversitaet110.html (Stand 08.03.2017). Drucksache 7/352 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Neunte Satzung zur Änderung der Grundordnung der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald vom 1. August 2014, Zehnte Satzung zur Änderung der Grundordnung der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald vom 21. Juli 2015. Die vorgenannten Änderungssatzungen wurden hochschulöffentlich bekanntgemacht und sind auf folgender Internetseite einsehbar: https://www.uni-greifswald.de/universitaet/organisation/ satzungen-formulare/satzungen/veroeffentlichungen/. 2. Mit welcher Begründung wurden diese Änderungen bisher von der Landesregierung nicht beanstandet? 3. Welche Überlegungen haben die Landesregierung bewogen, bei der aktuellen Debatte um die Namensänderung der Ernst-Moritz-Arndt- Universität Greifswald rechtliche Mängel festzustellen? Die Fragen 2 und 3 werden zusammenhängend beantwortet: Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur berücksichtigt im Rahmen des Genehmigungsverfahrens die ihm bekannten Fakten. Verfahrensfehler wurden erst im Rahmen der 11. Satzungsänderung durch konkrete Hinweise der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald offenbar und entsprechend berücksichtigt