Die Ministerin für Soziales, Integration und Gleichstellung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 11. Juni 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3520 7. Wahlperiode 12.06.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Thomas de Jesus Fernandes, Fraktion der AfD Länderübergreifende Kindertageseinrichtungsnutzung und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie viele Kinder aus anderen Bundesländern besuchen eine Kindertagesstätte in Mecklenburg-Vorpommern (bitte für die Jahre 2012 bis 2018 nach Kommunen aufschlüsseln und jeweils das Herkunftsbundesland der Kinder angeben)? Der Landesregierung liegen hierzu keine Angaben vor. Die Landkreise und kreisfreien Städte wurden um Stellungnahme gebeten. Der Landeshauptstadt Schwerin, den Landkreisen Mecklenburgische Seenplatte und Vorpommern-Greifwald liegen hierzu keine Statistiken vor. Weitere Stellungnahmen der Landkreise und der kreisfreien Hansestadt Rostock wurden innerhalb der Fristsetzung nicht abgegeben. 2. Wie viele Kinder aus Mecklenburg-Vorpommern besuchen eine Kindertagesstätte in einem anderen Bundesland (bitte für die Jahre 2012 bis 2018 nach Kommunen aufschlüsseln und jeweils das Bundesland angeben, in dem die Kinder einen Betreuungsplatz haben)? Der Landesregierung liegen hierzu keine Angaben vor. Die Landkreise und kreisfreien Städte wurden um Stellungnahme gebeten. Drucksache 7/3520 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte hat nachfolgende Angaben zum Stichtag 01.03. eines Jahres mitgeteilt. Förderung in Brandenburg 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Kindergarten Ganztags keine Angaben 0 1 1 Kindergarten Teilzeit 0 1 Hort Ganztags 0 1 5 1 1 Hort Teilzeit 0 5 Tagespflege (Krippe) Ganztags 1 Tagespflege (Kindergarten) Teilzeit 1 insgesamt - - 6 6 1 2 3 Der Landkreis Vorpommern-Greifswald hat nachfolgende Angaben zum Stichtag 1. März eines Jahres mitgeteilt. 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Anzahl der geförderten Kinder in Brandenburg 14 21 29 32 25 35 30 Die Landeshauptstadt Schwerin hat nachfolgende Angaben zum Stichtag 1. März eines Jahres mitgeteilt. 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Anzahl der geförderten Kinder in Brandenburg Kinder - - - - 1 2 Anzahl der geförderten Kinder in Niedersachsen Kinder - - - - 1 Anzahl der geförderten Kinder in Bremerhaven Kinder 1 insgesamt - - - - 2 1 2 Weitere Stellungnahmen der Landkreise und der kreisfreien Hansestadt Rostock wurden innerhalb der Fristsetzung nicht abgegeben. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3520 3 3. Wie hoch waren jeweils die Kosten, die Mecklenburg-Vorpommern und den Kommunen durch die Betreuung von Kindern aus anderen Bundesländern entstanden sind? Dem Land und den Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern sind durch die Betreuung von Kindern aus anderen Bundesländern keine Kosten entstanden. Nach § 86 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) ist für die Gewährung von Leistungen an Kinder, Jugendliche und ihre Eltern der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe zuständig, in dessen Bereich die Eltern ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. 4. Wie hoch waren jeweils die Kosten, die Mecklenburg-Vorpommern und den Kommunen durch die Betreuung von Kindern aus Mecklenburg -Vorpommern in anderen Bundesländern entstanden sind? Zur jeweiligen Höhe der Kosten, die Mecklenburg-Vorpommern und den Kommunen entstanden sind, liegen der Landesregierung keine Angaben vor. Die Landkreise und kreisfreien Städte konnten hierzu ebenfalls keine Angaben machen. Nach § 22 Kindertagesförderungsgesetz (KiföG M-V) gilt der in der Vereinbarung für die gewählte Kindertageseinrichtung oder die gewählte Tagespflegeperson bestimmte Anteil des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe an der Finanzierung der Entgelte auch für den zuständigen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, jedoch begrenzt auf den durchschnittlich entstehenden Entgeltanteil im eigenen Zuständigkeitsbereich. Nach § 21 Absatz 3 KiföG M-V haben die Eltern diejenigen Mehrkosten zu tragen, die dadurch entstehen, dass sie eine Kindertageseinrichtung oder Tagespflegeperson wählen, die nicht im Gebiet der Gemeinde des gewöhnlichen Aufenthalts oder im Amtsbereich, zu dem diese Gemeinde gehört, liegt. 5. Gibt es Übereinkünfte mit den angrenzenden Bundesländern, um Eltern die Betreuung ihrer Kinder in dem von ihnen gewünschten Bundesland zu erleichtern beziehungsweise den damit verbundenen Verwaltungs- und Kostenaufwand zu verringern? Derzeit gibt es keine verbindlichen Übereinkünfte mit den angrenzenden Bundesländern, um Eltern die Betreuung ihrer Kinder in dem von ihnen gewünschten Bundesland zu erleichtern beziehungsweise den damit verbundenen Verwaltungs- und Kostenaufwand zu verringern.