Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 10. Mai 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3521 7. Wahlperiode 13.05.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Thomas de Jesus Fernandes, Fraktion der AfD Deutsche Sporthilfe und ANTWORT der Landesregierung 1. Gab es in den letzten fünf Jahren Kooperationen zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern und der deutschen Sporthilfe? Wenn ja, in welcher Form (bitte aufschlüsseln nach Jahr, Kooperation, Art)? In den letzten fünf Jahren gab es keine Kooperationen zwischen dem Land Mecklenburg- Vorpommern und der Stiftung Deutsche Sporthilfe. 2. Bekommt die deutsche Sporthilfe finanzielle Mittel vom Land? a) Wenn ja, in welcher Form? b) Wenn ja, in welcher Höhe? Die Stiftung Deutsche Sporthilfe bekommt keine finanziellen Mittel vom Land. Drucksache 7/3521 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 3. Wurden nach Kenntnis der Landesregierung in den letzten fünf Jahren Athleten aus Mecklenburg-Vorpommern von der deutschen Sporthilfe gefördert? Wenn ja, um welche Athleten handelte es sich (bitte aufschlüsseln nach Sportler, Sportart, Zweck und Jahr)? Der Landesregierung liegen keine Informationen dazu vor. 4. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung über das Bewerbungsund Auswahlverfahren der deutschen Sporthilfe? Die Athletenförderung der Stiftung Deutsche Sporthilfe basiert auf dem Förderkonzept „Leistung. Fairplay. Miteinander.“ Dieses wurde zusammen mit den Spitzenverbänden und Athletenvertreterinnen und Athletenvertretern entwickelt. Es richtet sich an der sportlichen Leistung und der internationalen Perspektive aus, orientiert sich an den individuellen Bedürfnissen und soll die Athletinnen und Athleten bis zu einem potenzialgerechten Berufseinstieg unterstützen. Das Förderkonzept gliedert sich in vier Stufen (Basisförderung; Top-Team-Future; Top- Team; Nachaktivenförderung). Die in der Regel jährliche Zuordnung der Athletinnen und Athleten erfolgt auf Basis des Vorschlags des jeweiligen Spitzenverbandes durch den Gutachterausschuss der Deutschen Sporthilfe. Die ehrenamtlich arbeitenden Mitglieder des Gutachterausschusses - allesamt ehemalige Top-Athletinnen und Top-Athleten - kommen zwölfmal im Jahr zusammen, um in Abstimmung mit dem Vorstand die Förderungsmaßnahmen der Sporthilfe zu beschließen. 5. Welchen Stellenwert misst die Landesregierung der deutschen Sporthilfe für den Bereich der Spitzensportförderung bei? Die Landesregierung misst der Sportförderung der Stiftung Deutsche Sporthilfe einen hohen Stellenwert bei. Sie ermöglicht jungen Menschen, die Leistungssport betreiben, diesen ausüben zu können. Gerade für Sportarten, die nicht im medialen Fokus stehen, ist das Engagement der Sporthilfe für einzelne Athletinnen und Athleten existentiell. Dabei ist nicht nur die finanzielle Unterstützung, sondern gerade auch die Förderung der dualen Karriere ein wesentliches Merkmal in der Arbeit der Stiftung Deutsche Sporthilfe. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3521 3 6. Wie bewertet die Landesregierung die derzeitige Spitzensportsituation im Land? Was sollte aus Sicht der Landesregierung getan werden, um die Spitzensportförderung zukünftig weiter zu verbessern? Der Leistungssport kann in Mecklenburg-Vorpommern auf eine lange und erfolgreiche Tradition zurückblicken. Er verfügt insgesamt über ein funktionsfähiges infrastrukturelles Verbundsystem mit den Partnern, Sportvereinen, Kommunen, Landesfachverband, Eliteschulen des Sports, Olympiastützpunkt und dem Landessportbund Mecklenburg- Vorpommern e. V. Dieses gut funktionierende Netzwerk ist notwendig, um auch in strukturschwachen und dünn besiedelten Regionen wie im Land Mecklenburg-Vorpommern Nachwuchsleistungssport und Spitzensport erfolgreich betreiben zu können. Trotz positiver Leistungsentwicklung im Nachwuchs- und Anschlussbereich in einer Reihe von Sportarten ist in Mecklenburg-Vorpommern, wie auch in Gesamtdeutschland, ein Negativtrend im Spitzenbereich zu verzeichnen. Die fehlende Kaderbreite an einigen Standorten des Hochleistungssports in Mecklenburg-Vorpommern führte zu einer kritischen Betrachtung der dort vorhandenen Bundesstützpunkte. Die Landesregierung sieht im Zuge der Umsetzung der in den letzten Jahren von Politik und Sport gemeinsam eingeleiteten Leistungssportreform in Deutschland auch in Mecklenburg- Vorpommern Handlungsbedarf für eine Überprüfung der Rahmenbedingungen für die Weiterentwicklung des Leistungssports und die Erneuerung der Sportförderkonzepte.