Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 14. Mai 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3523 7. Wahlperiode 15.05.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Thomas de Jesus Fernandes, Fraktion der AfD Sportfördergruppe der Polizei in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie ist die Sportfördergruppe der Polizei in Mecklenburg- Vorpommern organisiert? Das Ministerium für Inneres und Europa stellt alle zwei Jahre fünf Ausbildungsplätze für die Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt (ehemals mittlerer Dienst) an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege in Güstrow für Spitzensportlerinnen und Spitzensportler aus Mecklenburg-Vorpommern zur Verfügung, die zu Polizeimeisterinnen und Polizeimeistern ausgebildet werden. Die Sportlerinnen und Sportler müssen einem Kader angehören und werden vom Olympiastützpunkt Mecklenburg-Vorpommern in Abstimmung mit dem Landessportbund Mecklenburg-Vorpommern vorgeschlagen. Im Gegensatz zur normalen Ausbildung ist die Ausbildung in der Sportfördergruppe von vornherein verlängert, sodass die Sportlerinnen und Sportler Zeit zum Training und zur Wettkampfvorbereitung haben. Nach Ende der Ausbildung besteht die Möglichkeit, weiterhin in der Sportförderung zu bleiben, sofern die entsprechenden Leistungen erbracht werden. Die Sportlerinnen und Sportler sind dann in der Regel dem Landesbereitschaftspolizeiamt zugeordnet, das die weitere Koordinierung übernimmt. Drucksache 7/3523 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Erhalten die Athleten besondere finanzielle Unterstützung? a) Wenn ja, in welcher Form? b) Wenn ja, in welcher Höhe? Die Fragen 2, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Die Sportlerinnen und Sportler erhalten während der Ausbildung die vollen Anwärterbezüge, später dann die vollen Bezüge als Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte. Sie erhalten keine weitere finanzielle Unterstützung des Landes. 3. Welche Kooperationspartner hat die Sportfördergruppe der Polizei Mecklenburg-Vorpommern? Die Einrichtung der Sportfördergruppe beruht auf einer Vereinbarung mit dem Olympiastützpunkt Mecklenburg-Vorpommern und dem Landessportbund Mecklenburg-Vorpommern. 4. Wie schätzt die Landesregierung den Erfolg der Sportfördergruppe der Polizei in Mecklenburg-Vorpommern ein? Sollte dieses Modell ggf. auf anderen Gebieten z. B. der Berufsfeuerwehr ausgeweitet werden? Die Landespolizei hat seit 2008 bisher 24 Sportlerinnen und Sportler gefördert, von denen noch zehn aktiv in der Sportfördergruppe sind. Sie hat den Athletinnen und Athleten darüber hinaus eine Berufsperspektive geboten, die die meisten auch ergriffen haben. Insofern hat sich die Einrichtung der Sportfördergruppe bewährt. Die Übertragung dieses Modells auf andere Bereiche hängt entscheidend von den jeweils benötigten finanziellen und personellen Ressourcen ab. Bei einem vergleichsweise großen Personalkörper, wie der Landespolizei, kann eine Sportfördergruppe sinnvoll integriert werden. Bei einer städtischen Berufsfeuerwehr dürfte sich das als schwierig erweisen.