Der Minister für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 7. Juni 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3526 7. Wahlperiode 12.06.2019 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Eva-Maria Kröger, Fraktion DIE LINKE Digitalisierung in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die Landesregierung hat am 15. Mai 2018 ihre Digitale Agenda für Mecklenburg-Vorpommern beschlossen und darin die Ziele im Bereich der Digitalisierung festgeschrieben (siehe https://www.regierung-mv.de/static/Regierungsportal/Ministerpr%C3%A4sidentin%20und% 20Staatskanzlei/Dateien/pdf-Dokumente/20180515%20Klarschrift%20endg%20Digitale%20 Agenda%20ohne%20Datum.pdf). Sie definiert die erforderlichen Schritte für die zentralen Politikfelder, um die Chancen der Digitalisierung zu nutzen. Die Landesregierung versteht darin die Digitalisierung als einen gesamtgesellschaftlichen Prozess auf Basis des technologischen Fortschritts, der fast alle Bereiche grundlegend verändern wird. Die Digitalisierung versteht sich dabei als kein in sich geschlossener Prozess, sodass auch die Digitale Agenda selbst eine Strategie ist, die an die sich verändernden Gegebenheiten anzupassen und fortzuschreiben ist. Der Minister für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung hat am 30. April 2019 im Kabinett einen Zwischenbericht zum Umsetzungsstand der Digitalen Agenda für Mecklenburg- Vorpommern vorgestellt (siehe https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/em/Aktuell/?id =149302&processor=processor.sa.pressemitteilung). Drucksache 7/3526 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 1. Wie bewertet die Landesregierung den Stand der Digitalisierung in der Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern? a) Welche Ziele hat die Landesregierung für sich in diesem Bereich für die nähere Zukunft definiert? b) Welche Ausgaben sind zur Zielerreichung notwendig? Die Wirtschaft ist in Mecklenburg-Vorpommern überwiegend kleinteilig strukturiert und weist eine vergleichsweise geringe Industriedichte auf. Dabei ist festzustellen, dass insbesondere die größeren Unternehmen im produzierenden Gewerbe ihre Produktionsketten digitalisiert und vernetzt haben und so in der Digitalisierung gut vorangeschritten sind. Kleine und mittlere Unternehmen hingegen weisen oft noch Nachholbedarf auf. Es gibt aber auch zahlreiche kleine innovative Unternehmen, die Dienstleister und Schrittmacher bei der Digitalisierung des Mittelstandes sind. Ergänzend wird auf die Nummer 3 der Digitalen Agenda (siehe dazu die Vorbemerkung) verwiesen. Zu a) Die in der Digitalen Agenda beschlossenen Maßnahmen dienen insbesondere der Unterstützung der kleinen und mittleren Unternehmen und werden sukzessive umgesetzt, um gegebenenfalls vorhandene Rückstände abzubauen und die regionale Wirtschaft zukunftsfähiger aufzustellen. Diese Maßnahmen ergänzen oder erweitern die bereits vorhandenen Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten auf Landesebene und die vielfältigen Förderprogramme auf Bundesebene . Zu b) In Nummer 3 der Digitalen Agenda sind die Kosten für einzelne Maßnahmen aufgeführt. Zudem sind folgende Ausgaben vorgesehen: - Die Errichtung und der Ausbau des Demonstrationszentrums „Industrie 4.0“ (bisher Kompetenzzentrum „Industrie 4.0 in der Produktion“) werden vom Land mit Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) in Höhe von 13 Millionen Euro unterstützt. - neuer Beteiligungsfonds zur Finanzierung innovativer digitaler Geschäftsideen mit 15 Millionen Euro. Weitere in der digitalen Agenda aufgeführte Maßnahmen sind für die Bedürfnisse der Digitalisierung in der Wirtschaft angepasst worden. Hierfür stehen Mittel aus den Europäischen Strukturfonds und der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur “ zur Verfügung. Aufgrund der Komplexität der Digitalisierung in der Wirtschaft als Querschnittsaufgabe, die auch andere Bereiche betrifft und sich von diesen nicht genau abgrenzen lässt, können die für die Zielerreichung insgesamt notwendigen Ausgaben nicht angegeben werden. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3526 3 2. Wie bewertet die Landesregierung den Stand der Digitalisierung in der Wissenschaft in Mecklenburg-Vorpommern? a) Welche Ziele hat die Landesregierung für sich in diesem Bereich für die nähere Zukunft definiert? b) Welche Ausgaben sind zur Zielerreichung notwendig? Die Digitalisierung stellt keinen geschlossenen Prozess dar (siehe dazu die Vorbemerkung), sodass die methodisch-technische Aufgabenwahrnehmung in der Wissenschaft einem fortwährenden Wandel unterliegt. Die Wissenschaftseinrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern nutzen für ihre Aufgaben in Forschung und Lehre modernste Möglichkeiten zur effizienteren Aufgabenwahrnehmung. Durch die unterschiedlichen Profile der Einrichtungen sind auch die Anforderungen in Bezug auf die Digitalisierung unterschiedlich. Daher ist keine allgemein gültige Bewertung über die gesamte Wissenschaftslandschaft in Mecklenburg-Vorpommern möglich. Grundsätzlich kann aber konstatiert werden, dass sich die Wissenschaftseinrichtungen auf einem guten Weg bei der Umsetzung der Digitalisierung befinden. Zu a) Die Landesregierung hat die in Nummer 5 der Digitalen Agenda aufgeführten Maßnahmen im Bereich der Wissenschaft beschlossen. Dazu gehören neben dem Programm „Digitale Lehre“ und der Einrichtung von zwei Juniorprofessuren für Medienpädagogik auch die investive Förderung des Digital Ocean Lab als Teil des Ocean Technology Center am Standort Rostock Fischereihafen sowie ein Forschungsprogramm im Rahmen der Landesexzellenzforschung mit dem Schwerpunkt „Digitalisierung/Industrie 4.0“. Zusätzlich hat sich die Landesregierung grundsätzlich zum Ziel gesetzt, die von der Kultusministerkonferenz beschlossene Strategie „Bildung in der digitalen Welt“ umzusetzen. Zudem stehen die Hochschulen und die Landesregierung in einem kontinuierlichen Dialog und Austausch über die Handlungsfelder der Digitalisierung an den Hochschulen und deren konkreter Umsetzung. Zu b) Die Maßnahmen im Bereich Wissenschaft der Digitalen Agenda der Landesregierung haben ein Volumen von über 60 Millionen Euro in den Jahren 2018 bis 2022. Die für die Digitalisierung in diesem Bereich notwendigen Ausgaben können jedoch nicht vollständig beziffert werden, weil es sich bei der Digitalisierung um einen nicht abschließbaren Prozess handelt. Drucksache 7/3526 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 3. Wie bewertet die Landesregierung den Stand der Digitalisierung im Verkehr in Mecklenburg-Vorpommern? a) Welche Ziele hat die Landesregierung für sich in diesem Bereich für die nähere Zukunft definiert? b) Welche Ausgaben sind zur Zielerreichung notwendig? Die Einschätzung über den Stand der Digitalisierung im Bereich Verkehr lässt sich nicht auf Mecklenburg beschränken, weil die Digitalisierung im Wesentlichen wirtschaftsgetrieben durch bundes-, häufig sogar weltweit tätige Unternehmen erfolgt. Zudem verfügt das Land nicht über die Gesetzgebungskompetenz, um den rechtlichen Rahmen für Digitalisierungsprozesse im Verkehr vorzugeben (zum Beispiel im Bereich des autonomen und vernetzten Fahrens). Mobilität und Mobilitätswirtschaft sind zurzeit eines der dynamischsten Experimentier- und Anwendungsfelder digital basierter Produkt-, Nutzungs- und Systeminnovationen. Dies betrifft sowohl den Betrieb als auch die Entwicklung und Erstellung von mobilitätswirtschaftlichen Produkten. Dabei sind zum Beispiel einzelne Innovationskorridore das autonome Fahren oder die Entwicklung von Applikationen für Mobilitätsdienstleistungen. So soll sich nach Aussagen der Automobilindustrie bei Kraftfahrzeugen etwa alle zwei Jahre die Rechenleistung der Assistenzsysteme und der elektronischen Schaltstellen zur internen Vernetzung und Optimierung der digitalen Fahrzeugintelligenz verdoppeln. Der nächste Schritt sei nun, die Fahrzeuge vollständig mit ihrer Umwelt - also dem Internet, der Infrastruktur und anderen Fahrzeugen - zu vernetzen. Hierfür wird eine entsprechende Infrastruktur benötigt. Ähnlich schnell und konsequent verlaufen die Digitalisierungsprozesse in den anderen Verkehrssektoren, etwa zur Automatisierung und Optimierung der Verkehrsflusssteuerung der Bahn, des Luftverkehrs oder der Schifffahrt, bei der Verkehrskontrolle auf den Straßen oder zur Vernetzung der Verkehrsträger untereinander. Ein vollkommen neues Kapitel für Logistikströme und -organisation wird mit der verstärkten Digitalisierung aller Produktionsprozesse („Industrie 4.0“) erwartet. Diese Entwicklung wird die Logistik nachhaltig und erheblich beeinflussen. Zu a) Die Landesregierung betrachtet die zügige Schaffung einer zukunftsfähigen digitalen Infrastruktur als Grundvoraussetzung für alle weiteren Digitalisierungsprozesse unter anderem auch denen im Verkehrssektor so zum Beispiel für das autonome und vernetzte Fahren. Zudem setzt sich die Landesregierung aktiv für den flächendeckenden Ausbau der Mobilfunkversorgung in Mecklenburg-Vorpommern ein. Zu diesem Zweck hat sie verschiedene Maßnahmen in die Wege geleitet, mit denen das Ziel der flächendeckenden Mobilfunkversorgung unter anderen auch an Schienenwegen und Straßen erreicht werden soll. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3526 5 Die Landesregierung engagiert sich ferner auf Bundesebene in diesem Bereich. So muss die Bundesregierung neben langwierigen Anpassungen des internationalen Rechts (Wiener Übereinkommen Straßenverkehr), kurzfristig den Rechtsrahmen schaffen, damit autonome Fahrzeuge auch in Deutschland - in Forschungs- und Testprojekten - im Realbetrieb getestet werden können. Andernfalls droht, dass Deutschland beim Autonomen Fahren nicht zu den weltweiten Innovationsführern gehört. Eine Chance dafür bieten sogenannte Experimentierklauseln, wie diese auch in anderen Ländern (zum Beispiel Niederlande) eingeführt werden. Nach Nummer 67 der Koalitionsvereinbarung wird das Thema autonomes Fahren - mit Begleitung des für Verkehr zuständigen Ministeriums - als Pilotprojekt, insbesondere unter Beteiligung von Unternehmen aus Mecklenburg-Vorpommern, angestrebt. Ziel ist es, Mobilitätsalternativen für dünn besiedelte Gebiete zu erforschen und die Wertschöpfungspotenziale für die Wirtschaft aus Mecklenburg-Vorpommern zu generieren. Dazu werden die notwendigen Mittel aus der Technologieförderung zur Verfügung gestellt. Im Bereich der Logistik ist es Aufgabe der Landesregierung, die Digitalisierung von Produktionsprozessen möglichst ohne Zeitverzug auf die Anforderungen für die Logistikwirtschaft zu überprüfen und dieser eine Anpassung an die künftigen Herausforderungen zu ermöglichen. Zu b) Die Schaffung einer digitalen Infrastruktur ist in Mecklenburg-Vorpommern als flächenmäßig sechstgrößtem und am dünnsten besiedelten Bundesland mit hohen Kosten verbunden. In einem von der Landesregierung beauftragten Gutachten hat der TÜV Rheinland die Kosten für die Neuerrichtung eines hochleistungsfähigen Glasfasernetzes in ganz Mecklenburg-Vorpommern auf rund 2,3 Milliarden Euro beziffert. Der von Bund und Land geförderte Breitbandausbau erfolgt landesweit in derzeit 98 Projektgebieten . Das Gesamtvolumen beträgt aktuell rund 1,3 Milliarden Euro. Davon entfallen etwa 820 Millionen Euro auf den Bund und eine knappe halbe Milliarde Euro auf das Land und die Kommunen. Mit der Errichtung eines Sondervermögens zunächst in Höhe von 507 Millionen Euro hat das Land eine transparente Finanzierungsgrundlage für die Kofinanzierung der laufenden Projekte und für die Vorfinanzierung der jeweiligen kommunalen Eigenanteile durch das Land geschaffen. Bei Bedarf (zum Beispiel durch das angekündigte Folgeprogramm des Bundes) können dem Sondervermögen weitere Mittel zugewiesen werden. Die Landesregierung legt ein Förderprogramm zum Ausbau der Mobilfunkversorgung im Land mit zunächst 50 Millionen Euro auf. Die für die Digitalisierung in diesem Bereich notwendigen Ausgaben können jedoch nicht vollständig beziffert werden, weil es sich auch hier um einen nicht abschließbaren Prozess handelt. Drucksache 7/3526 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 6 4. Wie bewertet die Landesregierung den Stand der Digitalisierung in der digitalen Bildung in Mecklenburg-Vorpommern? a) Welche Ziele hat die Landesregierung für sich in diesem Bereich für die nähere Zukunft definiert? b) Welche Ausgaben sind zur Zielerreichung notwendig? Die Landesregierung räumt der Digitalisierung im Bereich der Schulen einen hohen Stellenwert ein. Die Umsetzung der Digitalisierung an den Schulen des Landes befindet sich auf einem guten Weg. Die Vermittlung von Medienkompetenz als pädagogischer Grundlage wurde bereits mit Einrichtung des Medienpädagogischen Zentrums (§ 114 Schulgesetz) in den Fokus des schulischen Alltags gerückt. Das Medienpädagogische Zentrum bildet zudem die Referendarinnen und Referendare im Bereich der Medienpädagogik und digitalen Unterrichtsmedien fort. Darüber hinaus werden durch das Medienpädagogische Zentrum umfangreiche Fortbildungen für Lehrkräfte angeboten wie zum Beispiel im Rahmen der letzten Winterakademie. Durch das gemeinsam mit der kommunalen Seite durchgeführte Kooperationsprojekt „Schul- IT“ wurden und werden gemeinsam die Grundlagen für die pädagogische und technische Digitalisierung erarbeitet und aufeinander abgestimmt. Der Bereich „Medienkompetenz/Digitalisierung“ wird im Zuge der Aktualisierung aller Rahmenpläne eingearbeitet. Ein Fortbildungskonzept zur Schulung aller Lehrkräfte im Rahmen der Umsetzung des „Digitalpaktes Schule 2019 - 2024“ wurde erarbeitet. Zu a) Im Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur wurde das Referat 200 „Digitalisierung im Schulbereich“ als zentrale Steuerungseinheit eingerichtet, in dem die wesentlichen medienpädagogischen Kompetenzen gebündelt wurden. Die digitale Bildung an den Schulen des Landes wird entsprechend der von der Kultusministerkonferenz beschlossenen Strategie „Bildung in der digitalen Welt“ umgesetzt. In den Schulen geht es dabei vor allem darum, die Kinder und Jugendlichen für ein selbstbestimmtes Leben zu befähigen und sie auf die moderne Arbeitswelt vorzubereiten. Seit dem aktuellen Schuljahr gilt: Jedes Kind, das eingeschult wird, soll während seiner Schullaufbahn eine umfassende Medienbildung erhalten. Das ist das Ziel, auf das die Landesregierung hinarbeitet. Für alle Fächer wurde ein übergreifender sogenannter „Rahmen-Rahmenplan“ mit dem Titel „Digitale Kompetenzen“ verfasst, der seit Beginn des Schuljahres in Kraft ist. Damit ist der Kompass ausgegeben für die Neujustierung von Lernzielen, Lerninhalten und Unterrichtsgestaltung . Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3526 7 Ausgehend von den Kompetenzen, die in der oben genannten Strategie beschrieben wurden, benennt dieser Plan Leitfächer für die Basiskompetenzen und zeigt auf, welchen Beitrag die jeweils anderen Fächer leisten können, um eben diese Kompetenzen zu vermitteln. Dazu zählen zum Beispiel Suchen, Verarbeiten und Aufbewahren; Schützen und sicher Agieren; und Problemlösen und Handeln. Diese noch relativ plakativen Begriffe füllen dann die einzelnen Fach-Rahmenpläne mit Leben, die aktuell - es geht um ungefähr 150 Einzelpläne für die allgemeinbildenden Schulen - entsprechend überarbeitet werden. Schule soll jetzt und in Zukunft die Schülerinnen und Schüler dazu befähigen, sich in einer zunehmend digitalisierten Welt zurechtzufinden und sich selbstbestimmt in ihr zu bewegen: Nur wer weiß, wie man sich im Netz orientiert, wie man dort Informationen beschafft, wie diese zu bewerten und einzuordnen sind und welche Gefahren dort lauern, kann die digitale Welt gewinnbringend für sich nutzen. Das bedeutet auch, sich gegen Hass, Hetze und Fake-News zur Wehr zu setzen. Denn diese Fähigkeit entscheidet immer mehr mit über den sozialen Zusammenhalt. Eine umfassende Medienbildung ist dabei der Schlüssel. Eine weitere Voraussetzung ist die Bereitstellung einer modernen Technik und Infrastruktur. Um in allen Schulen des Landes die notwendige grundlegende Infrastruktur zu schaffen und alle Lehrkräfte fortzubilden, wird derzeit gemeinsam mit der kommunalen Seite der „DigitalPakt Schule“ bis 2024 umgesetzt. Zudem sind die Schulträger aufgefordert, Medienentwicklungspläne zu erarbeiten und umzusetzen , um die Infrastruktur für das Lehren und Lernen mit digitalen Medien zu schaffen und deren Funktionalität zu sichern. Der Einsatz digitaler Medien folgt dabei dem Primat des Pädagogischen. Grundlage für die Ausstattung der Schulen ist deshalb ein Medienbildungskonzept als Bestandteil des Schulprogramms , das die Ziele der Schul- und Unterrichtsentwicklung für eine Bildung in der digitalen Welt beschreibt, notwendige Rahmenbedingungen an der eigenen Schule formuliert und verbindliche Maßnahmen innerhalb der Schule festlegt, um die vereinbarten Ziele zu erreichen. Jede einzelne Schule ist aufgefordert, in enger Abstimmung mit dem Schulträger, dem Staatlichen Schulamt und dem Medienpädagogischen Zentrum ein Medienbildungskonzept als Fortschreibung des Schulprogramms zu erarbeiten und der Schulkonferenz zur Beschlussfassung vorzulegen. Die Medienbildungskonzepte werden durch das zuständige staatliche Schulamt mitgezeichnet. Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat eine Handreichung zur Erarbeitung von Medienbildungskonzepten ausgearbeitet und den Schulen zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus wurde zur Beratung der Schulen bei der Umsetzung der oben genannten Strategie der Kultusministerkonferenz und dem „DigitalPakt Schule 2019 - 2024“ ein Netzwerk von 39 medienpädagogischen Multiplikatorinnen und Multiplikatoren (im Gesamtumfang von zehn Stellen) aufgebaut, das alle Schulen bei der Erarbeitung dieser Medienbildungskonzepte sowie bei der Umsetzung der schulinternen Fortbildungsprogramme in den kommenden fünf Jahren unterstützen wird. Drucksache 7/3526 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 8 Zu b) Die Ausstattung der Schulen ist gemäß § 102 Absatz 2 Schulgesetz pflichtige Aufgabe der Schulträger. Angaben zu den einzelnen Ausgabevolumina der Schulträger liegen dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur nicht vor. Aus dem „DigitalPakt Schule“ werden dem Land rund 99,2 Millionen Euro bis 2024 zur Verfügung stehen. Diese Summe ist um einen zehn prozentigen Eigenanteil zu ergänzen. 5. Wie bewertet die Landesregierung den Stand der Digitalisierung im Gesundheitswesen in Mecklenburg-Vorpommern? a) Welche Ziele hat die Landesregierung für sich in diesem Bereich für die nähere Zukunft definiert? b) Welche Ausgaben sind zur Zielerreichung notwendig? Der Stand der Digitalisierung im Gesundheitswesen in Mecklenburg-Vorpommern wird grundsätzlich positiv beurteilt. Die Anbindung der Leistungserbringer an die Telematikinfrastruktur als zentrales Element der flächendeckenden Digitalisierung befindet sich momentan in der Umsetzung, viele weitere Elemente der Digitalisierung werden zukünftig hierauf aufbauen können. Die Landesregierung beurteilt es insbesondere als positiv, dass in Mecklenburg- Vorpommern zahlreiche Akteure tätig sind, die, beispielsweise durch Projekte, in allen Versorgungsbereichen einen wichtigen Beitrag dazu leisten, die Digitalisierung in sinnvoller Weise in die Fläche zu tragen. Die Landesregierung unterstützt diese Bestrebungen im Rahmen ihrer Kompetenzen durch finanzielle Förderung, Vernetzung der Akteure und der Entwicklung von Strategien. Auch durch verstärkte Aktivitäten auf Bundesebene - beispielsweise im Rahmen von Gesetzgebungsverfahren - ist zukünftig eine weitere Verbesserung der Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Digitalisierung absehbar. Maßgeblich verantwortlich für eine erfolgreiche Digitalisierung im Gesundheitswesen sind jedoch zum größten Teil die Organe der Selbstverwaltung. Die Landesregierung ist bestrebt, die Organe der Selbstverwaltung bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens aktiv zu begleiten und im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu unterstützen. Die Fragen a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Es wird auf die Antwort der Landesregierung zu den Fragen 3, a) und b) der Kleinen Anfrage auf Drucksache 7/3501 verwiesen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3526 9 6. Wie bewertet die Landesregierung den Stand der Digitalisierung in der Land- und Forstwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern? a) Welche Ziele hat die Landesregierung für sich in diesem Bereich für die nähere Zukunft definiert? b) Welche Ausgaben sind zur Zielerreichung notwendig? Die Fragen 6, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Im Bereich der Landwirtschaft ist die Digitalisierung bereits seit Längerem Bestandteil des technischen Fortschritts. Aufgrund der Agrarstruktur sind die Betriebe in Mecklenburg- Vorpommern besonders geeignet, entsprechende technische Neuentwicklungen in den Betrieben zu implementieren und anzuwenden. Im bundesweiten Vergleich ist nach Einschätzung der Landesregierung ein fortgeschrittener Stand erreicht. Konkrete Ziele sind aktuell nicht definiert. Wichtig für die weitere breite Anwendung digitaler Instrumente sind der Abschluss des leitungsgebundenen Breitbandausbaus im ländlichen Raum und die angestrebte flächendeckende Mobilfunkabdeckung mindestens im LTE-Standard. Auch im Bereich der Forstwirtschaft ist Digitalisierung von zunehmender Bedeutung. Aufgrund der sehr unterschiedlichen Größenklassen des Besitzes der mehr als 40.000 Waldbesitzer und Waldbesitzerinnen sowie der zuständigen Behörden in unserem Bundesland ist der Stand der Digitalisierung jedoch sehr inhomogen. Als größte Waldbesitzerin hat das Land Mecklenburg-Vorpommern mit seiner Landesforstanstalt nach Einschätzung der Landesregierung bereits einen guten Stand erreicht, der dem mittleren Niveau anderer Bundesländer entspricht. Für die Landesforstanstalt gilt es, zumindest diesen Stand zu halten, um einen effizienten Datenaustausch mit den Kunden, die innerbetriebliche Kommunikation und den Austausch mit Bürgerinnen und Bürgern und Behörden entsprechend des Standes der Technik zu sichern. Primäres Problem der Digitalisierung ist dabei nicht nur die Finanzierung, sondern der damit verbundene Bedarf an entsprechend qualifiziertem Fachpersonal innerhalb der Forstverwaltung. Zudem ist auch hier die noch nicht ausreichend vorhandene digitale Infrastruktur an den Standorten der Forstreviere, der Forstämter und im Wald selbst hinderlich. 7. Wie bewertet die Landesregierung den Stand der Digitalisierung beim Verbraucherschutz in Mecklenburg-Vorpommern? a) Welche Ziele hat die Landesregierung für sich in diesem Bereich für die nähere Zukunft definiert? b) Welche Ausgaben sind zur Zielerreichung notwendig? Verbraucherschutz im Sinne von Information, Beratung sowie Verbraucherbildung und Förderung zur Selbsthilfe erfolgt in Mecklenburg-Vorpommern im Wesentlichen durch die mit Landesmitteln institutionell geförderte Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern e. V. Insoweit wird auf die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage auf Drucksache 7/3506 verwiesen. Drucksache 7/3526 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 10 Zu a) Es existiert derzeit eine Vielzahl von Angeboten zur digitalen Verbraucherinformation, -beratung und -bildung durch den Bundesverband der Verbraucherzentralen und verschiedene Länderverbraucherzentralen. Angesichts dessen ist eine gegenseitige Information der Zuwendungsgeber erfolgt, um die öffentlichen Mittel zielgerichteter einzusetzen, Synergieeffekte zu nutzen und Doppelförderungen zu verhindern. Weiterhin gibt es zwischen der Bundes- und den Landesregierungen Überlegungen zur Koordinierung von Maßnahmen und Projekten der digitalen Verbraucherarbeit. Ziel ist es, eine größere Reichweite der einzelnen digitalen Angebote zu erzielen und die Auffindbarkeit der Informationen für Verbraucherinnen und Verbraucher zu verbessern. Zu b) Der Landesregierung liegen keine Informationen zu den etwaigen Kosten vor. 8. Wie bewertet die Landesregierung den Stand im Bereich digitale Kultur in Mecklenburg-Vorpommern? a) Welche Ziele hat die Landesregierung für sich in diesem Bereich für die nähere Zukunft definiert? b) Welche Ausgaben sind zur Zielerreichung notwendig? Auch die Digitalisierung im Kulturbereich ist im Land gut vorangeschritten. So ist seit dem Jahre 2016 das Kulturportal Mecklenburg-Vorpommern (http://wwww.kultur-mv.de) zugänglich . Zudem besteht die ONLEIHE Mecklenburg-Vorpommern zum Ausleihen digitaler Medien aus 34 teilnehmenden Bibliotheken in Mecklenburg-Vorpommern. Die Digitale Bibliothek Mecklenburg-Vorpommern (http://www.digitale-bibliothek-mv.de/viewer/) bietet seit 2018 einen Zugang zu Kulturgütern aus den teilnehmenden Archiven, Bibliotheken und Museen. Von der Stiftung Mecklenburg und dem Museumsverband in Mecklenburg- Vorpommern wurde das Virtuelle Landesmuseum Mecklenburg-Vorpommern (https://www.museumsverband-mv.de/virtuelles-landesmuseum) entwickelt und mit Landesmitteln finanziert. Es zeigt circa 400 besondere Exponate aus circa 50 teilnehmenden Museen in Mecklenburg-Vorpommern. Zudem ist das Land an der Deutschen Digitalen Bibliothek beteiligt. Zu a) In Nummer 262 der Koalitionsvereinbarung bekennen sich die Koalitionspartner zu der Aufgabe , einzigartige schriftliche und audiovisuelle Kulturgüter mit einer erheblichen Bedeutung für das Land vor Beschädigung, Verlust oder Vernichtung zu bewahren sowie ihre Erhaltung, Aufbewahrung und Benutzbarkeit auch für nachfolgende Generationen zu gewährleisten und entsprechende Anstrengungen im Rahmen eines Landesprogrammes zu unterstützen. Dabei werden Bestandserhaltung und Digitalisierung als einander bedingend behandelt. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3526 11 Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur hatte bereits im Jahre 2016 das Programm zur Sicherung von schriftlichen und audiovisuellen Kulturgütern aufgelegt. In diesem Rahmen können Zuwendungen für Konservierungsmaßnahmen durch Reinigung oder Entsäuerung , für Verfilmung oder Digitalisierung (auch, um Originale zu schonen) sowie für Restaurierungen ausgereicht werden. Ferner wird auf die Nummer 8 der Digitalen Agenda für Mecklenburg-Vorpommern verwiesen. Zudem benennt die Landesregierung in der Digitalen Agenda die Aufgabe „digitale Modernisierung für alle Bildungsprozesse“. Dies beinhaltet auch die kulturelle Bildung inklusive der Museumspädagogik. Der Empfehlung des Kulturrats Mecklenburg-Vorpommern entsprechend werden im Rahmen der kulturellen Investitionsförderung 2019 für kulturelle Landesverbände und Kommunen Mittel für die Ausstattung für Digitalisierungs- und Datensicherungsprojekte im Kulturbereich zur Verfügung gestellt. Es ist das Ziel des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur, mittelfristig unter Nutzung einer geeigneten Software eine digitale Verfahrensabwicklung für die Zuwendungsempfänger sowie zugleich die digitale Datenerfassung und Verfahrensbearbeitung auf Seiten der Verwaltung zu ermöglichen. Derzeit wird landesweit ein Diskussionsprozess über kulturpolitische Leitlinien für Mecklenburg-Vorpommern geführt, dessen Ergebnisse ab 2020 in eine Erprobungsphase überführt werden sollen. Zu b) Da es sich um langfristige Aufgaben handelt, sind die insgesamt dafür notwendigen Mittel noch nicht konkret bezifferbar. Derzeit sind dafür folgende Haushaltsmittel vorgesehen: Für die ONLEIHE Mecklenburg-Vorpommern werden gemäß einer Zielvereinbarung zwischen dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur und dem Deutschen Bibliotheksverband , Landesverband Mecklenburg-Vorpommern jährlich 65.000 Euro bereitgestellt. Für die Digitalisierung und Bestandserhaltung von Kulturgütern des Landes sind im Titel 0718 533.04 der Haushaltsjahre 2018/2019 jährlich 70.000 Euro für Leistungsentgelte veranschlagt. Im Titel 0718 533.05 stehen jährlich 15.000 Euro für Werkverträge für die Arbeiten an der Digitalen Bibliothek Mecklenburg-Vorpommern zur Verfügung. Für das Programm zur Bestandserhaltung von schriftlichen und audiovisuellen Kulturgütern stehen in den Haushaltsjahren 2018/2019 jährlich 100.000 Euro zur Verfügung. Im Rahmen des Kulturinvestitionsprogrammes 2019 stehen für die Ausstattung der Digitalisierungs - und Datensicherungsprojekte mit Hard- und Software bei den Kommunen und kulturellen Landesverbänden 300.000 Euro zur Verfügung. Ferner sollen im Rahmen der von der Landesregierung verabschiedeten Digitalen Agenda für Mecklenburg-Vorpommern für 2018 bis 2021 insgesamt weitere 500.000 Euro für die Digitalisierung von Kulturgütern bereitgestellt werden. Drucksache 7/3526 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 12 Der Digitalisierungsbedarf für die institutionell geförderten, rechtlich selbständigen Kultureinrichtungen des Landes beziehungsweise Landesbeteiligungen der Kultur ist derzeit noch nicht separat erfasst. Er erstreckt sich aber von Maßnahmen für Besucher - wie WLAN-Hotspots, Apps für Führungen und Zugang zu den Sammlungen - bis hin zur Digitalisierung der Museumsarbeit mit ihren Sammlungen und der Forschung sowie weiterführend bis zum Auftritt als virtuelle Museen. 9. Wie bewertet die Landesregierung den Stand der Digitalisierung in der Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern? a) Welche Ziele hat die Landesregierung für sich in diesem Bereich für die nähere Zukunft definiert? b) Welche Ausgaben sind zur Zielerreichung notwendig? Die Landesverwaltung ist in all ihren Bereichen mitten im Prozess der Digitalisierung. Mit dem Dienstleistungsportal Mecklenburg-Vorpommern ist ein zentraler Anlaufpunkt für Verwaltungsleistungen des Landes und der Kommunen vorhanden. Fachverfahren sind in der Verwaltung bereits weit verbreitet, es fehlt jedoch häufig noch der digitale Zugang für Wirtschaft und Bürger. Zu a) Das Ziel der Landesregierung ist, die Verwaltung als serviceorientierte Verwaltung, die einfach und unkompliziert jederzeit online erreichbar ist, auszubauen. Zur besseren Koordinierung und Abstimmung bei der Digitalisierung der Landesverwaltung wurde ein Lenkungsausschuss mit den Staatssekretärinnen und Staatssekretären der Ressorts unter Federführung der IT-Beauftragten der Landesregierung gebildet. Einzelne Maßnahmen sind der Nummer zehn der Digitalen Agenda für Mecklenburg-Vorpommern zu entnehmen. Die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen, die als Inhalte für das „MV-Serviceportal“ benötigt werden, erfolgt im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes bis Ende 2022. Bund und Länder haben dabei ein arbeitsteiliges Vorgehen für die insgesamt 14 Themenfelder vereinbart. Mecklenburg-Vorpommern ist federführend für das Themenfeld „Bauen und Wohnen“ mit 57 von rund 575 Verwaltungsleistungen verantwortlich. Die Ergebnisse werden in den sogenannten Digitalisierungslaboren (Projektgruppen) erzielt. Dabei werden die Kommunen stets beteiligt. Für das Themenfeld „Bauen und Wohnen“ sind etwa 10 bis 15 Labore erforderlich, die sukzessive gestartet werden. Zurzeit wird in zwei Laboren zu den Themen „Antrag auf Baugenehmigung“ und „Denkmalschutz“ gearbeitet. Die Ergebnisse aus den anderen 13 Themenfeldern mit etwa 518 Verwaltungsleistungen, die von den übrigen Bundesländern gewonnen werden, sind nach Anpassung an spezifisches Landesrecht zu implementieren. Mit ersten Ergebnissen ist im Herbst 2019 zu rechnen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3526 13 Zu b) Auch hier können die notwendigen Ausgaben gegenwärtig nicht vollständig beziffert werden, weil es sich um einen noch nicht abgeschlossenen Prozess handelt. In Nummer zehn der Digitalen Agenda für Mecklenburg-Vorpommern sind die Kosten der aufgeführten Maßnahmen beziffert. 10. Wie bewertet die Landesregierung den Stand der Digitalisierung in der Justiz in Mecklenburg-Vorpommern? a) Welche Ziele hat die Landesregierung für sich in diesem Bereich für die nähere Zukunft definiert? b) Welche Ausgaben sind zur Zielerreichung notwendig? Die Fragen 10 und a) werden zusammenhängend beantwortet. Spätestens ab dem 1. Januar 2026 wird die elektronische Aktenführung in den Gerichten und Staatsanwaltschaften des Landes an die Stelle der bisher genutzten Papierakten treten. An der Einführung der elektronischen Aktenführung in den Gerichten und Staatsanwaltschaften arbeitet die im Gemeinsamen IT-Betrieb für die Gerichte, Staatsanwaltschaften und das Justizministerium angesiedelte Projektgruppe mit Hochdruck. Am 3. September 2018 konnte bereits in einer erstinstanzlichen Zivilkammer am Landgericht Rostock die Pilotierung erfolgreich gestartet werden. Mit einer guten Vorbereitung, wie zum Beispiel der Ausgestaltung organisatorischer Abläufe, der notwendigen technischen Ausstattung der Arbeitsplätze und Sitzungssäle und einer praxisnahen, zielgerichteten Aus- und Fortbildung aller Mitarbeiter wird der Übergang in die Phase der sogenannten „elektronischen Justiz“ gemeistert. Zu b) Nach der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung 2 der Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte in der Justiz des Landes Mecklenburg-Vorpommern mit Stand vom 13. Dezember 2018 werden für die Zielerreichung 77.712.782,98 Euro für erforderlich erachtet. Ob diese Mittel tatsächlich benötigt werden, bleibt abzuwarten.