Die Ministerin für Soziales, Integration und Gleichstellung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 7. Juni 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3527 7. Wahlperiode 12.06.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Torsten Koplin, Fraktion DIE LINKE Finanzierung von sozialen Beratungsleistungen und ANTWORT der Landesregierung Die Beratungsdienste, Allgemeine soziale Beratung, Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung, Ehe-, Familien- und Lebensberatung, Sucht- und Drogenberatung, Beratung für sexuelle Gesundheit und Beratung für Menschen mit Behinderungen, die im Rahmen eines Modellprojektes im Landkreis Vorpommern-Greifswald evaluiert werden und die Eingang finden sollen in gesetzliche Reglungen auf Landesebene, um sie auf alle Landkreise und kreisfreien Städte zu übertragen, sind nach geltenden Förderrichtlinien aufgebaut worden mit der Beachtung inhaltlicher Aufgabenbeschreibungen und auf der Grundlage von Einwohnerschlüsseln bezogen auf die Landkreise. 1. Wie viel Geld müsste in die Hand genommen werden, um auf der Grundlage der geltenden Förderrichtlinien (Einwohnerschlüssel, E 10) die Fachkräfte im Land, bei einer 10%igen Eigenbeteiligung der Leistungserbringer, zu finanzieren? Zunächst wird darauf hingewiesen, dass sich die jeweilige Förderung und die dabei angelegten Standards an den jeweils zur Verfügung stehenden Haushaltsansätzen zu orientieren haben und nicht umgekehrt Förderrichtlinien Haushaltsansätze präjudizieren. Daher enthalten die Förderrichtlinien des Landes regelmäßig den Passus: „Ein Anspruch auf eine Zuwendung besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.“ Drucksache 7/3527 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Zu beachten ist auch, dass nur in der Richtlinie zur Förderung der allgemeinen sozialen Beratung und in der Richtlinie zur Förderung von Schuldner-/Verbraucherinsolvenzberatungsstellen in Mecklenburg-Vorpommern Einwohnerschlüssel zur Ermittlung einer Zuwendungshöhe für die jeweiligen Landkreise und kreisfreien Städte enthalten sind. Zudem wird bezüglich der in der Frage genannten Entgeltgruppe E 10 darauf hingewiesen, dass die einschlägigen Förderrichtlinien die Entgeltgruppe E 10 entweder als einen Maximalwert („… höchstens bis zur Höhe der Entgeltgruppe E 10…“) oder keine bestimmte Entgeltgruppe beziehungsweise andere Bemessungsgrößen vorgeben. Insoweit bildet die der Ermittlung des erfragten Betrages zugrunde gelegte Entgeltgruppe E 10 nicht eine der jeweiligen Förderung tatsächlich zugrundeliegende Entgeltgruppe ab, sondern lediglich einen einheitlichen Orientierungswert im Rahmen der Beantwortung dieser Kleinen Anfrage durch die Landesregierung. Des Weiteren sind in den betreffenden Richtlinien Eigenbeteiligungen der Träger in unterschiedlicher Höhe (5 - 45 Prozent) als Mindestgrößen gefordert. Nach § 23 LHO haben sich die Zuwendungsempfänger grundsätzlich im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu beteiligen. Das Land darf Zuwendungen nur in dem Maße gewähren, wie das Landesinteresse an der Erfüllung der jeweiligen Leistungen durch Zuwendungsempfänger nicht ohne die Zuwendungen befriedigt werden kann. Eine feste Begrenzung bei 10 Prozent wäre damit rechtlich ggf. nicht vereinbar. Die nachfolgende Tabelle bildet den Betrag ab, der aufgewendet werden müsste, um nach Maßgabe der Frage 1 die Fachkräfte im Land zu finanzieren. Es handelt sich hierbei um die Gesamtpersonalaufwendungen (Landesmittel, kommunale Mittel und Eigenmittel der Träger). Diese Gesamtpersonalaufwendungen werden entweder auf der Grundlage eines einwohnerbezogenen Schlüssels oder auf der Grundlage der Anzahl gegenwärtig geförderter Fachkräfte in Vollzeitäquivalenten ermittelt. Beratungsart (Haushaltstitel) Haushaltsansatz 2018/2019 in Euro Einwohnerbezogener Fachkräfteschlüssel nach Richtlinie Anzahl der gegenwärtig geförderten Fachkräfte nach VZÄ* Personalausgaben für Fachkräfte/ E 10** in Euro Allgemeine soziale Beratung (Titel 1005/684.51) 750.000 1 : 40.000 2.670.431,40*** Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung (Titel 1005/633.06) 1.905.400 1 : 25.000 4.272.703,50*** Ehe-, Familien-, und Lebensberatung (Titel 1025/684.34) 100.000 --- 9,44 625.872,00 Sucht- und Drogenberatung (Titel 0605/633.05) 1.710.000 --- 71,04 4.709.952,00 Beratung für sexuelle Gesundheit (Titel 0605/684.08) 160.000 --- 9,68 641.784,00 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3527 3 Beratungsart (Haushaltstitel) Haushaltsansatz 2018/2019 in Euro Einwohnerbezogener Fachkräfteschlüssel nach Richtlinie Anzahl der gegenwärtig geförderten Fachkräfte nach VZÄ* Personalausgaben für Fachkräfte/ E 10** in Euro Beratung für Menschen mit Behinderungen (Titel 1005/684.34) 495.000 --- 17,8 1.180.140,00 Gesamtpersonalaufwendungen (in Euro): 14.100.882,9 Höhe der zehnprozentigen Eigenbeteiligung der Leistungserbringer (in Euro): 1.410.088,3 Anmerkungen: Die Auflistung von VZÄ bezieht sich ausschließlich auf Beratungsfachkräfte. * VZÄ = Vollzeitäquivalente. ** Das den Berechnungen zugrunde gelegte Entgelt der Gehaltsgruppe E 10 von 66.300 Euro folgt der Nasensatztabelle 2020/2021 des Aufstellungserlasses des Finanzministeriums vom 21. Dezember 2018. *** Die errechneten Personalausgaben in der allgemeinen sozialen Beratung sowie der Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung bemessen sich nach dem einwohnerbezogenen Schlüssel, nicht nach den tatsächlich geförderten Vollzeitäquivalenten. Nach Abzug der zehnprozentigen Eigenbeteiligung der Leistungserbringer verbleiben 12.690.794,6 Euro als der Gesamtbetrag, der aufgewendet werden müsste, um nach Maßgabe der Fragestellung die Fachkräfte im Land zu finanzieren. Sowohl im Rahmen des in der Vorbemerkung benannten Modellprojektes als auch im Zuge des geplanten Wohlfahrtsgesetzes müssten die Kommunen sich mindestens in Höhe der Landesmittel beteiligen. 2. Wie viel Geld nimmt das Land derzeit in die Hand, um diese Beratungsleistungen zu finanzieren? Das Land stellt im Jahr 2019 für die Förderung von Fachkräften in den von dieser Kleinen Anfrage erfassten Beratungsleistungen insgesamt 5.120.400 Euro zur Verfügung. Des Weiteren ist regelmäßig ein Eigenanteil der Leistungserbringer und eine kommunale Beteiligung gefordert. Drucksache 7/3527 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 3. Ein Bildschirmarbeitsplatz für Landesbedienstete ist derzeit mit ca. 14.000 Euro kalkuliert. In welcher Höhe werden den Leistungserbringern Sachmittel für o. g. Aufgaben pro Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt (bitte die Beträge nach Beratungsarten allgemein und im Speziellen für das Modellprojekt im Landkreis Vorpommern- Greifswald darstellen)? Zunächst ist darauf zu verweisen, dass der in der Frage genannte Kalkulationswert für einen Bildschirmarbeitsplatz für Landesbedienstete nicht mit den weitaus geringeren bei Zuwendungen maßgeblichen Sachausgaben vergleichbar ist, da diese in der Regel nur die engsten mit der Beschäftigung einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters im Zusammenhang stehenden und unmittelbar auf ihn zurechenbaren Aufwendungen umfassen. Zur Höhe der den Leistungserbringern aus Landesmitteln zur Verfügung gestellten Sachmittelförderung gibt nachfolgende Tabelle Auskunft. Sie weist den Durchschnitt der zur Verfügung gestellten Sachmittelförderung pro Vollzeitäquivalent (40 Wochenstunden = 1 Vollzeitäquivalent) aus und bildet die Durchschnittswerte der Landesförderung für die Beratungsarten nach Maßgabe der jeweils einschlägigen Förderrichtlinien oder Fördergrundsätze ab. Übersicht der Sachausgaben für das Haushaltsjahr 2019 ohne den Landkreis Vorpommern- Greifswald: Beratungsart beim Landesamt für Gesundheit und Soziales beantragte zuwendungsfähige Sachausgaben gesamt in Euro geförderte VZÄ Zuwendungsfähige Sachausgaben je geförderte VZÄ in Euro Allgemeine soziale Beratung 119.819,57 25,22 4.750,97 Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung 401.104,80 71,51 5.609,07 Ehe-, Familien- und Lebensberatung 78.793,85 8,79 8.964,03 Sucht- und Drogenberatung 540.431,41 57,05 9.472,94 Beratung für sexuelle Gesundheit 74.360,14 8,03 9.260,29 Beratung für Menschen mit Behinderungen 154.753,33 17,05 9.076,44 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3527 5 Übersicht der Sachausgaben im Rahmen des Modellprojekts Vorpommern-Greifswald im Jahr 2019: Beratungsart Sachausgaben gesamt in Euro geförderte VZÄ Zuwendungsfähige Sachausgaben je geförderte VZÄ in Euro Allgemeine soziale Beratung 64.720,00 7,75 8.350,97 Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung 62.920,00 9,25 6.802,16 Ehe-, Familien- und Lebensberatung 5.472,00 0,65 8.418,46 Sucht- und Drogenberatung 158.718,00 13,99 11.345,10 Beratung für sexuelle Gesundheit 11.048,00 1,65 6.695,76 Beratung für Menschen mit Behinderungen 3.478,00 0,75 4.637,33