Die Justizministerin hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 14. Mai 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3529 7. Wahlperiode 15.05.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Horst Förster, Fraktion der AfD Baumaßnahmen in der JVA Bützow und ANTWORT der Landesregierung In der JVA Bützow sind innerhalb der nächsten Jahre mehrere bauliche Maßnahmen vorgesehen. 1. Welche Baumaßnahmen sind in der JVA Bützow in den kommenden Jahren geplant? In der Justizvollzugsanstalt Bützow wird aktuell das Wirtschaftsgebäude mit der Anstaltsküche saniert. Die Baumaßnahme soll bis zum Ende des Jahres 2020 abgeschlossen sein. Weiterhin wird für die Gesamtliegenschaft der Justizvollzugsanstalt derzeit die Zielplanung erstellt. Diese umfasst das gesamte Anstaltsgelände mit Ausnahme der bereits fertig gestellten Sicherungsverwahrung. Funktional sind ansonsten alle Bereiche der Anstalt (Gefangenenunterkünfte , Zugangs- und Verwaltungsbereich, Arbeit, Ausbildung und Freizeit) involviert. Drucksache 7/3529 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. In welcher zeitlichen Abfolge sollen nach gegenwärtiger Planung die genannten Maßnahmen verwirklicht werden? Konkrete Maßnahmen und zeitliche Abfolgen können erst im Ergebnis der Zielplanung und nach Abschluss des laufenden Haushaltsaufstellungsverfahrens benannt werden. 3. Nach welcher Priorität sollen die geplanten Maßnahmen verwirklicht werden? Die Priorisierung der einzelnen Maßnahmen erfolgt ebenfalls im Rahmen der Zielplanung. Hierbei sind neben den baulichen und bedarfsseitigen Anforderungen auch die Gewährleistung der Weiterführung des Anstaltsbetriebes und die Aufrechterhaltung der Anstaltssicherheit zu berücksichtigen. 4. Welche dieser Baumaßnahmen sind für eine Beschäftigung der Gefangenen von Bedeutung, weil Arbeitsmöglichkeiten geschaffen werden? Von Bedeutung für die Beschäftigung der Gefangenen sind alle Maßnahmen, die im Zusammenhang mit den Bereichen Arbeit und Ausbildung stehen. 5. In welchem Umfang und in welchen Tätigkeitsbereichen bestehen bereits jetzt Arbeitsmöglichkeiten für die Gefangenen? Die folgende Tabelle bildet die Anzahl vorhandener Plätze an Arbeits- und Ausbildungsmöglichkeiten für Gefangene in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Bützow zum Stichtag 31. Dezember 2018 ab: Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3529 3 Bezeichnung der vorhandenen Arbeits- und Ausbildungsmöglichkeiten Anzahl der Plätze Arbeitstherapeutische Maßnahmen 24 Arbeitstraining 6 Erwerbsarbeit, davon 107 Eigenbetrieb Tischlerei 10 Eigenbetrieb Schlosserei 6 Wirtschaftsbetrieb Küche 8 Wirtschaftsbetrieb Wäscherei 4 Wirtschaftsbetrieb Lager/Kammer 7 Wirtschaftsbetrieb Hausarbeiter/Wäscher 39 Wirtschaftsbetrieb Reinigung 5 Wirtschaftsbetrieb Gärtnerei 15 Wirtschaftsbetrieb Gefangenenbibliothek 3 Wirtschaftsbetrieb Schneiderei 4 Wirtschaftsbetrieb Bau 6 Berufliche Qualifizierung 64 Schulische Qualifizierung 28 6. In welchem Umfang sollen neue Arbeitsmöglichkeiten geschaffen werden? Gibt es hierzu einen bestimmten Schlüssel (Quote der Arbeitswilligen) als Orientierung? Die vorhandenen Arbeits- und Beschäftigungsmöglichkeiten in der JVA Bützow sind aktuell zu circa 82 % ausgelastet. Die Landesregierung strebt eine höhere Auslastung der vorhandenen Plätze sowie die Schaffung neuer Arbeits- und Beschäftigungsmöglichkeiten für Gefangene an. Bei der Schaffung sollen die Ressourcen und Defizite der Gefangenen sowie die Entwicklungen am Arbeitsmarkt berücksichtigt werden. Konkret ist angestrebt, die Zahl der beschäftigten Gefangenen in den nächsten Jahren um jährlich 2,5 Prozentpunkte zu steigern. Besondere Herausforderungen stellen dabei vermehrt Defizite hinsichtlich der Motivation und des Bildungsstandes der Gefangenen dar. 7. Teilt die Landesregierung die Ansicht, dass eine Beschäftigung der JVA-Insassen für das Klima und die Sicherheitslage in der JVA und darüber hinaus für eine Resozialisierung der Gefangenen von wesentlicher Bedeutung ist? Ja. Drucksache 7/3529 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 Die Beschäftigung der Gefangenen außerhalb des Haftraumes ist ein wichtiger Bestandteil des Vollzugslebens, der den Tagesablauf strukturiert, die Sicherheit in den Anstalten erhöht und erheblich zu einer Verbesserung der Wiedereingliederungschancen nach der Entlassung beiträgt. In den Justizvollzugseinrichtungen angebotene Arbeitsplätze orientieren sich immer auch am Leistungs- und Bildungsstand der Gefangenen. Dies wurde seitens der Landesregierung auch bei der Einführung des Strafvollzugsgesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern berücksichtigt. Neben der Aus- und Fortbildung sowie der Erwerbsarbeit wurde insbesondere der Arbeitstherapie und dem Arbeitstraining ein größerer Raum eingeräumt. Ursächlich hierfür waren die deutliche Abnahme von Kompetenzen der Gefangenen beziehungsweise die Zunahme von brüchigen bis nicht vorhandenen Erwerbsbiografien. 8. Ist es daher nach Ansicht der Landesregierung wünschenswert, Baumaßnahmen , die Beschäftigungsmöglichkeiten für Inhaftierte schaffen sollen, mit besonderer Priorität zu verfolgen und diese möglicherweise früher als bisher geplant zu verwirklichen? 9. Gibt es zwingende Gründe, die gegen eine solche zeitliche Vorverlagerung sprechen? Die Fragen 8 und 9 werden zusammenhängend beantwortet. Werkstätten und Schulräume sind Bestandteil der Zielplanung und haben innerhalb der Gesamtplanung grundsätzlich eine hohe Priorität. Konkrete Maßnahmen und zeitliche Abfolgen können erst im Ergebnis der Zielplanung und nach Abschluss des laufenden Haushaltsaufstellungsverfahrens benannt werden.