Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 8. Mai 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3530 7. Wahlperiode 10.05.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Nikolaus Kramer, Fraktion der AfD Beratungsstand zur statistischen Erfassung von Messerattacken und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie steht es um die geplante Umsetzung einer bundesweit geregelten statistischen Erfassung von Messerattacken? a) Wann ist mit einer Umsetzung zu rechnen? b) Aus welchen Gründen fand im Zuge der jüngsten Veröffentlichung der Polizeikriminalstatistiken keine Erfassung statt? 2. Setzt sich die Landesregierung aktuell für eine statistische Erfassung von Messerattacken ein? a) Wenn ja, in welcher Form? b) Wenn nicht, warum nicht? 3. Liegt bereits ein Bericht des Arbeitskreises II der Innenministerkonferenz über die fachliche Prüfung und zu Umsetzungsmöglichkeiten der statistischen Erfassung von Messerangriffen vor? a) Wenn ja, wie lautet der Inhalt des Berichts (wenn möglich, bitte anhängen)? b) Wenn nicht, wann ist mit dem Bericht zu rechnen? c) Wenn nicht, was verzögert die Erstellung des Berichts? Die Fragen 1 bis 3 werden zusammenhängend beantwortet. Drucksache 7/3530 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Die Thematik Statistische Erfassung von Messerangriffen war Gegenstand der 209. Sitzung der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder vom 28. bis 30. November 2018. Der Bericht des Arbeitskreises II der Innenministerkonferenz dient der Meinungsbildung der Innenminister und -senatoren der Länder und ist daher nicht für eine Veröffentlichung freigegeben. Die Landesregierung ist bestrebt, Möglichkeiten der statistischen Erfassung von Messerangriffen im Rahmen bundeseinheitlich abgestimmter Prozesse weiter zu befördern.