Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 6. Juni 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3533 7. Wahlperiode 07.06.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Bert Obereiner, Fraktion der AfD Kooperationen des Beratungsnetzwerkes Demokratie und Toleranz mit Linksextremisten und ANTWORT der Landesregierung 1. Ist der Landesregierung bekannt, ob es eine finanzielle und personelle Zusammenarbeit zwischen dem Geschäftsführer, anderen Vorstandsmitgliedern und den Regionalzentren in Anklam und Ludwigslust der Regionalen Arbeitsstelle für Bildung, Integration und Demokratie e. V. (RAA M-V), der Amadeu-Antonio-Stiftung und der vom Verfassungsschutz beobachteten Initiative „Aufstehen gegen Rassismus “ gibt? a) Wenn ja, plant die Landesregierung, die finanziellen Förderungen für den RAA M-V auszusetzen? b) Wenn nicht, warum nicht? Die Fragen 1, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Der Landesregierung liegen über eine finanzielle und personelle Zusammenarbeit zwischen dem Geschäftsführer, anderen Vorstandsmitgliedern und den Regionalzentren in Anklam und Ludwigslust der Regionalen Arbeitsstelle für Bildung, Integration und Demokratie e. V., der „Amadeu-Antonio-Stiftung“ und der Initiative „Aufstehen gegen Rassismus“ keine Erkenntnisse vor. Die Landesregierung sieht keine Veranlassung, bestehende finanzielle Förderungen für den RAA M-V auszusetzen. Drucksache 7/3533 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Ist der Landesregierung bekannt, dass das Mitglied im Beratungsnetzwerk Demokratie und Toleranz LOBBI e. V. mit der vom Verfassungsschutz beobachteten Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes - Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten zusammenarbeitet ? a) Wenn ja, plant die Landesregierung, die finanziellen Förderungen an LOBBI e. V. auszusetzen? b) Wenn nicht, warum nicht? Die Fragen 2, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Zur Beobachtungssituation der „Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes - Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten“, die bei Bund und Ländern unterschiedlich ist, äußert sich die Landesregierung nicht öffentlich. Als Verein, der sich unter anderem dem Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus verpflichtet sieht und sich gegen Rechtsextremismus wendet, ist er Partner verschiedener Akteure in Mecklenburg-Vorpommern. Wie sich die Zusammenarbeit konkret gestaltet, ist der Landesregierung nicht bekannt. Die Landesregierung beabsichtigt derzeit nicht, die laufende finanzielle Förderung des „Vereins LOBBI“ für die Beratung von Betroffenen rechtsextremer Gewalt auszusetzen. 3. Wie beurteilt die Landesregierung das antifaschistische Infoblatt und die antirassistische Initiative Rostock? Das „Antifaschistische Infoblatt“ ist der Landesregierung bekannt. Es werden insbesondere Themenfelder bedient, die auch im Bereich des Linksextremismus eine besondere Relevanz haben. Die „Antirassistische Initiative Rostock“ ist der Landesregierung gleichermaßen bekannt. 4. Sind der Landesregierung die weiteren personellen und finanziellen Verquickungen von LOBBI e. V. zum antifaschistischen Infoblatt und zur antirassistischen Initiative Rostock bekannt? Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse zu personellen und finanziellen Verquickungen des „Vereins LOBBI“ zum „Antifaschistischen Infoblatt“ und zur „Antirassistischen Initiative Rostock“ vor. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3533 3 5. Setzt sich die Landesregierung, daraus schlussfolgernd, für die Wiedereinführung der Demokratieklausel ein? a) Wenn ja, ab wann soll sie gelten? b) Wenn nicht, warum nicht? Fragen 5, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Die Landesregierung ist der Auffassung, dass sich die Demokratie dann glaubwürdig und wehrhaft zeigt, wenn die Regeln des Rechtsstaates für alle Seiten gelten und durchgesetzt werden. Soweit mit einer „Demokratieklausel“ ein Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung gemeint ist, wird auf die Richtlinie für die Förderung von Maßnahmen zur Stärkung von Demokratie und Toleranz in Mecklenburg-Vorpommern B.1.7 verwiesen, die die Träger der Beratungsprojekte des landesweiten Beratungsnetzwerkes Demokratie und Toleranz verpflichtet, nach den vereinbarten Standards des entsprechenden Qualitätshandbuches (https://www.beratungsnetzwerk-mv.de/beratungsnetzwerk/leitbild/) zu arbeiten. Im gemeinsamen Leitbild treten die Mitglieder für die freiheitliche demokratische Grundordnung und für die Einhaltung rechtsstaatlicher Grundsätze ein.