Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 24. Mai 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3535 7. Wahlperiode 28.05.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Nikolaus Kramer, Fraktion der AfD Positionierung der Landesregierung zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz und ANTWORT der Landesregierung 1. Warum hat die Landesregierung bestimmte Maßnahmen, zum Beispiel die in Drucksache 7/3185 erwähnte Mitfinanzierung einer Koordinatenstelle für das Netzwerk Arbeitskreis-Schule-Wirtschaft- Bundeswehr in Vorpommern, auslaufen lassen und nicht verlängert? Aus welchen Gründen waren diese Maßnahmen nicht erfolgreich (bitte im Einzelnen erläutern)? Das Projekt „Durchführung einer Initiative zur Gewinnung von Fachkräften aus dem Personalkörper der Bundeswehr (bis 2017)“ wurde im Rahmen einer Anschubfinanzierung befristet bis Ende 2017 finanziell unterstützt. Die enge Kooperation mit dem Karrierecenter der Bundeswehr bei der Überleitung von Soldaten in zivile Beschäftigung hat sich im Zeitraum der Anschubfinanzierung etabliert. Die Bundeswehr prüft nun fall- beziehungsweise anlassbezogen das Angebot von qualifizierten Soldaten für eine Beschäftigung in der Wirtschaft. Die Mitfinanzierung der Koordinatorenstelle für das Netzwerk Arbeitskreis Schule- Wirtschaft-Bundeswehr in Vorpommern wird auch 2019 erfolgen. Das Projekt Pendlerpost wird seit 2019 im Rahmen der regionalen Arbeitsmarktförderung fortgeführt. Die weiteren in der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage auf Drucksache 7/3185 angegebenen, inzwischen ausgelaufenen Richtlinien, waren erfolgreich. Es sind mit Zeitablauf jedoch Anpassungen und Neuausrichtungen an aktuelle Gegebenheiten notwendig. Drucksache 7/3535 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Aus diesem Grund wurden zunächst mit der 2015 veröffentlichten „Richtlinie zur Förderung der Anpassungsfähigkeit der Beschäftigten und Unternehmen an den Wandel“ und später mit der 2017 veröffentlichten „Richtlinie zur Förderung der berufsbegleitenden Qualifizierung von Beschäftigten in Unternehmen (Qualifizierungsrichtlinie)“ Inhalte anpasst, modifiziert oder neu gestaltet. 2. Wie evaluiert die Landesregierung die 13.000 Fortbildungsmaßnahmen in der aktuellen ESF-Förderperiode 2014 bis 2020? Die Evaluierung und Bewertung des Einsatzes und die Verteilung der Mittel des Europäischen Sozialfonds (ESF) für die Förderperiode 2014 bis 2020 erfolgen auf der Grundlage der einschlägigen Verordnungen der Europäischen Union (EU), insbesondere der Allgemeinen Verordnung [Verordnung (EU) Nr. 1303/2013] sowie der ESF-Verordnung [Verordnung (EU) Nr. 1304/1303]. Artikel 54 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 sieht vor, dass zur Verbesserung der Qualität und Umsetzung von Programmen Bewertungen vorgenommen werden. Dabei ist Ziel der Bewertungen, die Wirksamkeit, Effizienz und Auswirkungen der Programme zu evaluieren und jede Bewertung gemäß den fondsspezifischen Regelungen in angemessenem Maß weiterzuverfolgen. Die Auswirkungen der Programme werden vor dem Hintergrund der Aufgaben des entsprechenden Fonds in Bezug auf die Ziele der Unionsstrategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum sowie gegebenenfalls unter Berücksichtigung der Größe des Programms im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt (BIP) und zur Arbeitslosigkeit in dem betreffenden Programmgebiet bewertet. Zur konkreten Ausgestaltung des Bewertungssystems ist ein Bewertungsplan zu erstellen. Mecklenburg-Vorpommern hat sich gemäß Artikel 56 Absatz 1 und Artikel 114 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 dazu entschlossen, einen gemeinsamen Bewertungsplan für das Operationelle Programm des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und das Operationelle Programm des ESF zu erstellen. Er gewährleistet die Beantwortung fondsspezifischer Fragestellungen und stellt gleichzeitig eine kohärente Ausrichtung der Bewertungen sicher. Der Gemeinsame Bewertungsplan für die Operationellen Programme des EFRE und des ESF ist durch den Begleitausschuss des Landes Mecklenburg-Vorpommern am 9. Dezember 2015 genehmigt worden und auf der Internetseite www.europa-mv.de veröffentlicht. Entsprechend dieser Vorgaben wurden auch die aufgeführten Maßnahmen evaluiert. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3535 3 3. Welche weiteren Maßnahmen plant und unternimmt die Landesregierung , damit kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Konkurrenzkampf um gut ausgebildete Fachkräfte gegen große und multinationale Unternehmen bestehen können (bitte nach Maßnahmen, Fördersumme und Förderzeitraum aufschlüsseln)? Im Rahmen der 2017 veröffentlichten und 2018 erweiterten „Richtlinie zur Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen bei der Ersteinstellung von Personal mit Hochschulabschluss in einer technischen Fachrichtung (Einstellungsrichtlinie)“ können kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit überregionalem Absatz bis zu 24 Monate Zuschüsse zu den Personalausgaben erhalten, wenn sie zusätzlich zum vorhandenen Personal einen Hochschulabsolventen mit technischem Abschluss einstellen. Die Förderung beträgt bis zu 50 Prozent der Personalausgaben und ist im ersten Jahr auf 30.000 Euro und im zweiten Jahr auf 15.000 Euro begrenzt. Die Förderung soll kleine und mittlere Unternehmen dabei unterstützen, im Konkurrenzkampf mit großen Unternehmen um qualifizierte, junge Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mitzuhalten und ihre Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit zu sichern. Die Förderung erfolgt aus der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur. Die Richtlinie ist bis zum 31. Dezember 2021 gültig. Zwei weitere Maßnahmen der Landesregierung, von denen insbesondere kleine und mittlere Unternehmen profitieren, sind die Landesprogramme „Meister-Extra” und „Meisterprämie“. Diese zielen darauf ab, den Fachkräftemangel durch entsprechende Förderung mittelfristig zu entspannen. Das „Meister-Extra“, mit dem das Land erfolgreiche Meisterabschlüsse finanziell würdigt, wurde mit Beginn des Jahres 2018 von 1.000 Euro auf 2.000 Euro angehoben. Zur Förderung der Handwerksprogramme wurde mit dem Doppelhaushalt 2018/2019 erstmals der Haushaltstitel 0602.863.03 zur „Förderung von Maßnahmen für das Handwerk in Mecklenburg-Vorpommern“ eingerichtet. Die jährliche Mittelplanung von insgesamt 1.195.000 Euro beinhaltet das „Meister-Extra“ (Förderung mit 2.000 Euro), das „Meister- Extra“ für die Besten (Förderung mit 5.000 Euro) sowie eine Meisterprämie. Bereits seit 2011 fördert das Land auf Basis der „Richtlinie zur Förderung von Unternehmensnachfolgen im Handwerk (Meisterprämie)“ Betriebsübernahmen. Sofern eine Meisterin oder ein Meister erstmals eine Existenz gründet und einen bestehenden Betrieb übernimmt, erhält sie oder er eine einmalige, nicht rückzahlbare Zuwendung in Höhe von 7.500 Euro. Bis zum April 2019 erhielten bereits 203 Antragstellerinnen und Antragsteller einen Bewilligungsbescheid mit einer Gesamtfördersumme von 1.500.000 Euro. Im Jahr 2018 erfolgte ein deutlicher Anstieg der Inanspruchnahme. Diese Tendenz wird auch für die nächsten Jahre erwartet, da in vielen Unternehmen aus Altersgründen Betriebsübernahmen anstehen. Kleine und mittlere Unternehmen der Hotellerie und Gastronomie werden von einer geplanten Image-Kampagne des DEHOGA MV profitieren. Ziel dieser Kampagne ist es, das Gastgewerbe in Mecklenburg-Vorpommern stärker in den Focus der Aufmerksamkeit zu rücken, das Image zu verbessern und junge Leute für einen gastgewerblichen Beruf zu begeistern. Gleichzeitig soll die Zahl derer, die eine gastgewerbliche Ausbildung abbrechen, reduziert und die Ausbildungsqualität erhöht werden. Drucksache 7/3535 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 Geplant ist mit Beginn des Schuljahres 2019/2020 durch Direktansprache in Schulen mit einem Food-Truck und Informationspaketen zu gastgewerblichen Ausbildungsberufen Nachwuchs zu gewinnen und Beratungsangebote für persönliche und individuelle Anfragen zu unterbreiten. Mit einer Initiative „Ausbildung mit Qualität“ sollen Ausbildungsbetriebe unterstützt werden, die Jugendlichen bestmöglich auf einen erfolgreichen Abschluss der Ausbildung und das Berufsleben im Gastgewerbe vorzubereiten. Das Land fördert die auf drei Jahre angelegte Kampagne bei einem Fördersatz von 75 Prozent mit 750.000 Euro aus dem ESF. Weiterhin fördert die Landesregierung im Zeitraum vom 1. Juni 2018 bis 14. August 2020 insgesamt 31 verschiedene Maßnahmen mit einem Fördervolumen von 1.199.311,28 Euro (Stand: 30. April 2019), die insbesondere kleine und mittlere Unternehmen bei der Fachkräftegewinnung unterstützen sollen. Maßnahme Fördersumme Förderzeitraum 30 Projekte nach der Richtlinie zur „Förderung von Strukturentwicklungsmaßnahmen “ 1.004.311,28 Euro 01.06.2018 bis 14.08.2020 Agentur mv4you 195.000,00 Euro 01.01.2019 bis 31.12.2019 4. Plant die Landesregierung infolge der hohen Inanspruchnahme von überbetrieblichen Lehrlingsunterweisungen im Handwerk (ÜLU) eine Erhöhung des Antragvolumens von jährlich rund 2,0 Millionen Euro? a) Wenn ja, wie sieht der Meinungsbildungsprozess innerhalb der Landesregierung zu dieser Thematik aus? b) Wenn nicht, warum nicht? Zu 4 und a) Die Fragen 4 und a) werden zusammenhängend beantwortet. Eine Änderung des Antragsvolumens ist nicht vorgesehen. Zu b) Das derzeit eingeplante Budget für die Förderung der überbetrieblichen Bildung im Handwerk ist mit den Bedarfsanmeldungen des Handwerkes in Mecklenburg-Vorpommern abgestimmt. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3535 5 5. Wenn die Landesregierung eine Erhöhung des Antragvolumens plant, a) ab wann? b) in welchen Umfang? c) wie hoch wird das Antragsvolumen sein? Die Fragen 5, a), b) und c) werden zusammenhängend beantwortet. Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen. 6. Wie wird die Gleichwertigkeit einer ausländischen Berufsqualifikation mit einer inländischen Berufsqualifikation festgestellt (bitte Prozess kurz beschreiben)? Was unternimmt die Landesregierung, um gegen mögliche gefälschte Berufsausbildungen und gefälschte akademische Titel vorzugehen? Auf die Antwort der Landesregierung zu den Fragen 1 und 2 der Kleinen Anfrage auf Drucksache 7/3163 wird verwiesen. 7. Wie ist nach Ansicht der Landesregierung die Beschäftigungsverordnung , besonders Paragraph 6, mit dem geplanten Fachkräfteeinwanderungsgesetz zu vereinbaren? Was unternimmt die Landesregierung, um rechtliche Doppelungen und unklare rechtliche Verhältnisse zwischen der Beschäftigungsverordnung und dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz zu vermeiden? Ausweislich des Gesetzentwurfes zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz ist es „Ziel des Gesetzesentwurfes (…), die Bedarfe des Wirtschaftsstandortes Deutschland und die Fachkräftesicherung durch eine gezielte und gesteuerte Zuwanderung von Fachkräften aus Drittstaaten zu flankieren und so einen Beitrag zu einem nachhaltigen gesellschaftlichen Wohlstand zu leisten. Im Rahmen der migrationspolitischen Gesamtstrategie wird die Fachkräftezuwanderung eingebunden in eine ausgewogene Balance zwischen der herausgeforderten Integrationsfähigkeit der Gesellschaft und dem wirtschaftlichen Interesse an Zuwanderung von Fachkräften. Zur Migrationssteuerung gilt es klar und transparent zu regeln, wer zu Arbeits- und Ausbildungszwecken nach Deutschland kommen darf und wer nicht. Der Grundsatz der Trennung zwischen Asyl und Erwerbsmigration wird beibehalten.“ Die Beschäftigungsverordnung steuert die Zuwanderung ausländischer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und bestimmt, unter welchen Voraussetzungen sie und die bereits in Deutschland lebenden Ausländerinnen und Ausländer zum Arbeitsmarkt zugelassen werden können. Die Vereinbarung der Regelungen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes mit denen der Beschäftigungsverordnung ist Aufgabe des Bundesgesetzgebers. Drucksache 7/3535 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 6 Sowohl das Aufenthaltsgesetz als auch die Beschäftigungsverordnung sind Regelungen des Bundes. Die Regelungen sind durch die Bundesländer umzusetzen. Bei dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz handelt es sich um ein Einspruchsgesetz, das unter anderem Änderungen des Aufenthaltsgesetzes und der Beschäftigungsverordnung vorsieht. Zur Positionierung der Landesregierung zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz wird auf das in der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 7/3362 dargestellte Abstimmungsverhalten verwiesen.