Der Minister für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 14. Mai 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3537 7. Wahlperiode 15.05.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dr. Matthias Manthei, Fraktion Freie Wähler/BMV Breitbandausbau in der Gemeinde Karlsburg und ANTWORT der Landesregierung Die Ostsee-Zeitung berichtete am 27. März 2019, dass eine Friedhofskapelle in Karlsburg, im Ortsteil Steinfurth, mit schnellem Internet versorgt werden solle, während die übrigen Haushalte bis auf ein Grundstück leer ausgingen. 1. Ist dieser von der Ostsee-Zeitung berichtete Sachverhalt zutreffend? 2. Ist es zutreffend, wie die Ostsee-Zeitung weiter berichtete, dass in Karlsburg nur 20 Haushalte mit schnellem Internet versorgt werden sollen? Die Fragen 1 und 2 werden zusammenhängend beantwortet. Der Breitbandausbau erfolgt durch die Telekommunikationsunternehmen teilweise eigenwirtschaftlich und teilweise mit Unterstützung durch Fördermittel. Die genannten Haushalte sind zutreffend, sie beziehen sich aber nur auf den Bereich des geförderten Ausbaus; ergänzend ist jedoch auch ein eigenwirtschaftlicher Ausbau gemeldet. Entsprechend den einschlägigen beihilferechtlichen Vorschriften des Bundes ist vor jedem Förderverfahren ein sogenanntes Markterkundungsverfahren durchzuführen, um zu ermitteln, welche Gebiete eigenwirtschaftlich ausgebaut werden und welche als Fördergebiete infrage kommen. Drucksache 7/3537 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Dabei melden die Telekommunikationsunternehmen diejenigen Anschlüsse, die sie eigenwirtschaftlich innerhalb der nächsten drei Jahre mit mindestens 30 Megabit pro Sekunde ausbauen wollen. Für diese gemeldeten Bereiche ist eine Förderung dann nicht zulässig. Die Meldungen der Telekommunikationsunternehmen sind jedoch aus beihilferechtlichen Gründen unverbindlich und nicht rechtlich durchsetzbar. Ob und wann in diesen Gebieten tatsächlich ein eigenwirtschaftlicher Ausbau erfolgen wird, kann durch die Landesregierung und die Antragsteller nicht beeinflusst werden. 3. Ist es zutreffend, dass, wie die Ostsee-Zeitung zudem berichtet, eine zuständige Mitarbeiterin des Landkreises mehrfach in Schwerin auf die Probleme aufmerksam gemacht habe, doch seit 2016 „nur auf taube Ohren“ stoße? Der Sachverhalt ist bekannt. Allerdings sind die Bewilligungsbehörde und die Antragsteller beim Zuschnitt der Projektgebiete an die Meldungen im Rahmen des Markterkundungsverfahrens gebunden (siehe auch Antwort zu den Fragen 1 und 2). 4. Wann werden alle Haushalte in Karlsburg mit schnellem Internet von mindestens 50 Megabit pro Sekunde versorgt sein? Da die Erschließung nur teilweise mit Fördermitteln und teilweise eigenwirtschaftlich in Verantwortung der Telekommunikationsunternehmen erfolgt, kann diese Frage nicht pauschal beantwortet werden. Im Rahmen der Förderung muss die Umsetzung bis zum Ende des jeweils bewilligten Zuwendungsraums erfolgen. Im vorliegenden Fall ist dies der 31. Dezember 2020. 5. Was müssen die Bürger der Gemeinde Karlsburg unternehmen, um alle Haushalte mit schnellem Internet zu versorgen? 6. Was unternimmt die Landesregierung, um den geplanten Breitbandausbau in Karlsburg nicht nur für vereinzelte Haushalte zu nutzen? Die Fragen 5 und 6 werden zusammenhängend beantwortet. Die Landesregierung setzt sich beim Bund als Hauptzuwendungsgeber für eine geförderte Miterschließung derjenigen Gebiete ein, für die im Rahmen des Markterkundungsverfahrens ein eigenwirtschaftlicher Ausbau angemeldet und dann aber nicht umgesetzt wurde. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3537 3 Die Bürgerinnen und Bürger, die trotz tatsächlicher Unterversorgung nicht in einem geförderten Ausbaugebiet erfasst sind, können sich an die jeweiligen Landkreise wenden. Einen ersten Anhaltspunkt für eine Unterversorgung kann die Breitbandmessung der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen liefern (abrufbar unter https://breitbandmessung.de/).