Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 8. Mai 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3539 7. Wahlperiode 10.05.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dr. Matthias Manthei, Fraktion Freie Wähler/BMV Sirenenalarmzeichen und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Mit der Wiedervereinigung unterstand der Zivilschutz der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik dem Bundesamt für Zivilschutz der Bundesrepublik Deutschland. Zwar wurden die neuen Bundesländer nicht mehr an das westdeutsche Warnnetz angeschlossen, doch galten auch hier die einheitlichen Sirenensignale. Im Jahr 1992 hatten sich Bund und Länder geeinigt, die Bevölkerung nicht mehr mit Sirenen, sondern über Rundfunk zu warnen. Nach der anschließenden Auflösung des Warndienstes und des bundeseigenen Sirenennetzes sowie der Übergabe der Aufgaben zur Warnung der Bevölkerung an die Kommunen verloren alle bis dahin geltenden Regelungen zu den Sirenensignalen mit ihren Tonfolgen und den dazu kommunizierten Handlungsempfehlungen ihre Bindungswirkung. Seitdem liegt es in der Zuständigkeit der unteren Katastrophenschutzbehörden, die Nutzung und die Bedeutung von Sirenen für die örtliche Alarmierung und Warnung festzulegen (§§ 12, 13 und 15 des Landeskatastrophenschutzgesetzes). Die Gemeinden sind zuständig für die Entscheidung, Sirenen zur Alarmierung der Angehörigen ihrer Feuerwehren zu nutzen (§ 2 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes M-V). Da der Alarm-Begriff im Zusammenhang mit Sirenen umgangssprachlich auch für Warnung verwendet wird, wird die folgende Frage allgemein beantwortet. Drucksache 7/3539 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Hat das Land Mecklenburg-Vorpommern landesweit einheitliche Sirenenalarmzeichen festgelegt? a) Wenn ja, wo sind diese festgelegt? b) Wenn ja, sind diese veröffentlicht? c) Wenn nicht, warum nicht? Die Fragen werden zusammenhängend beantwortet. Nein, das Land hat bisher keine landesweit einheitlichen Sirenensignale festgelegt. Festlegungen zu landesweit einheitlichen Sirenensignalen sind bisher noch nicht erfolgt, da sie sich aktuell in einer Abstimmung zwischen den Bundesländern und dem Bund befinden. Vorrangiges Ziel ist, bundesweit die Bevölkerung unabhängig vom Aufenthaltsort durch gleiche Sirenensignale zu warnen und zu entwarnen sowie die mit den Sirenensignalen verbundenen grundlegenden Handlungsempfehlungen zu vereinheitlichen.