Die Justizministerin hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 29. März 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/354 7. Wahlperiode 30.03.2017 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE Pensionierungen in der Justiz und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Bei den Angaben zur Zahl der zum 31.12.2016 tätigen Personen (erster Teil der Fragen 1 und 4) ist zu beachten, dass Personen, die zum Stichtag an mehreren Gerichten (Teilabordnung) tätig sind, mehrfach erfasst sind, ebenso Personen, die Ämter in mehreren Gerichtsbarkeiten innehaben . Personen, die sich in der Freistellungsphase zur Altersteilzeit, im Blockmodell oder in einem Sabbatical befinden, sowie Personen, die sich zum Stichtag mindestens ein Jahr in Elternzeit befinden oder beurlaubt sind, sind nicht mitgezählt. Die Angaben zu den Fragen 2, 3 und 5 beruhen auf einer vollständigen Erhebung zum Stichtag 31.12.2015. Geringfügige Verschiebungen, etwa aufgrund von Versetzungen in den Ruhestand, sind nicht auszuschließen. Bei den Angaben zur Altersstruktur (zweiter Teil der Fragen 1 und 4) sind keine Personen doppelt erfasst. 1. Wie viele Richterinnen und Richter sind derzeit in der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Mecklenburg-Vorpommern tätig? Wie stellt sich deren Altersstruktur dar (bitte für alle Gerichte separat angeben)? In der ordentlichen Gerichtsbarkeit sind zum Stichtag 31.12.2016 308 Richterinnen und Richter tätig gewesen. Drucksache 7/354 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Die Altersstruktur stellte sich wie folgt dar: Alter Anzahl über 60 43 55 bis 60 86 50 bis 54 97 45 bis 49 29 40 bis 44 22 35 bis 39 8 30 bis 34 7 25 bis 29 1 unter 24 0 2. Wie viele Richterinnen und Richter werden in den jeweiligen Jahren bis 2031 in Mecklenburg-Vorpommern in der ordentlichen Gerichtsbarkeit pensioniert (bitte für jedes Gericht separat darstellen)? Anzahl der Richterinnen und Richter in der ordentlichen Gerichtsbarkeit, die voraussichtlich in den Jahren 2017 bis 2031 in Pension gehen: Jahr Anzahl 2017 1 2018 8 2019 8 2020 6 2021 11 2022 11 2023 15 2024 14 2025 12 2026 13 2027 22 2028 19 2029 22 2030 23 2031 23 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/354 3 3. Wie viele Richterinnen und Richter werden in den jeweiligen Jahren bis 2031 in Mecklenburg-Vorpommern in der Fachgerichtsbarkeit pensioniert (bitte für jedes Gericht separat darstellen)? Anzahl der Richterinnen und Richter in der Fachgerichtsbarkeit, die voraussichtlich in den Jahren 2017 bis 2031 in Pension gehen: Jahr Anzahl 2017 - 2018 - 2019 3 2020 2 2021 6 2022 1 2023 5 2024 2 2025 5 2026 6 2027 8 2028 9 2029 10 2030 10 2031 23 4. Wie viele Richterinnen und Richter sind derzeit in der Fachgerichtsbarkeit in Mecklenburg-Vorpommern tätig? Wie stellt sich deren Altersstruktur dar (bitte für alle Gerichte separat angeben)? In den Fachgerichtsbarkeiten sind zum Stichtag 31.12.2016 147 Richterinnen und Richter tätig gewesen. Die Altersstruktur stellte sich wie folgt dar: Alter Anzahl über 60 11 55 bis 60 36 50 bis 54 41 45 bis 49 15 40 bis 44 22 35 bis 39 12 30 bis 34 8 25 bis 29 1 unter 24 0 Drucksache 7/354 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 5. Wie viele Staatsanwältinnen und Staatsanwälte werden in den jeweiligen Jahren bis 2031 in Mecklenburg-Vorpommern pensioniert (bitte für jede Staatsanwaltschaft separat darstellen)? Anzahl der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, die voraussichtlich in den Jahren 2017 bis 2031 in Pension gehen: Jahr Anzahl 2017 - 2018 3 2019 3 2020 2 2021 9 2022 3 2023 2 2024 3 2025 2 2026 6 2027 8 2028 7 2029 10 2030 12 2031 9 6. Wie viele Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sind derzeit in Mecklenburg-Vorpommern tätig? Wie stellt sich deren Altersstruktur dar (bitte für alle Staatsanwaltschaften separat angeben)? Bei den Staatsanwaltschaften sind zum Stichtag 31.12.2016 146 Staatsanwältinnen und Staatsanwälte tätig gewesen. Die Altersstruktur stellte sich wie folgt dar: Alter Anzahl über 60 16 55 bis 60 31 50 bis 54 44 45 bis 49 22 40 bis 44 13 35 bis 39 8 30 bis 34 7 25 bis 29 5 unter 24 0 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/354 5 7. Existieren bereits Modelle oder Überlegungen, wie diese Abgänge kompensiert werden können? Wenn ja, welche sind das konkret? Die Altersabgänge werden angepasst an die jeweils maßgeblichen Bedarfe durch Neueinstellungen zu kompensieren sein. Es werden derzeit verschiedene Modelle betrachtet, um die besonders hohen Abgangszahlen in bestimmten Jahren zu entzerren. Diese Betrachtungen sind derzeit noch nicht abgeschlossen. 8. Besteht die Möglichkeit, dass zur Sicherstellung eines funktionierenden Justizdienstes bei Bedarf auch die Einstellungsvoraussetzungen für den höheren Justizdienst (Note vollbefriedigend in beiden Staatsexamen) gesenkt werden müssen? Wenn ja, bis auf welche Einstellungsvoraussetzungen ist eine Absenkung möglich (als Vergleich bitte die Einstellungspraxis nach der Wende heranziehen und erläutern)? Eine Prognose zu den voraussichtlichen Mindestanforderungen an die Examensnoten ist gegenwärtig nicht möglich. In den Jahren 1991 bis 1993 sind Einstellungen ohne feste Mindestanforderungen an die Examensergebnisse vorgenommen worden. Wenngleich die Mehrheit der seinerzeit eingestellten Proberichterinnen und Proberichter auch die heute maßgeblichen Mindestanforderungen erfüllt haben, sind im Einzelfall auch Einstellungen bei zwei Staatsexamina mit der Note „ausreichend“ erfolgt.