Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 17. Mai 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3540 7. Wahlperiode 21.05.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dr. Matthias Manthei, Fraktion Freie Wähler/BMV Verwaltungsvorschriften auf Grundlage des Landeskatastrophenschutzgesetzes und ANTWORT der Landesregierung Welche derzeit gültigen Verwaltungsvorschriften hat die Landesregierung auf Grundlage von § 30 des Landeskatastrophenschutzgesetzes Mecklenburg-Vorpommern erlassen (bitte jeweils einzeln mit Titel, Datum und öffentlich zugänglicher Stelle auflisten)? Bisher sieht die Landesregierung keinen Anlass, durch Erlass einer Verwaltungsvorschrift nach § 33 des Landeskatastrophenschutzgesetzes (LKatSG M-V) den Kostenersatz bei zweckfremder Verwendung von Katastrophenschutzausrüstung (§ 30 LKatSG M-V) zu regeln. Sofern diese Frage jedoch darauf abzielt, welche derzeit gültigen Verwaltungsvorschriften die Landesregierung auf Grundlage des aktuellen § 33 LKatSG M-V, beziehungsweise des § 31 LKatSG M-V in der Fassung vom 23. Oktober 1992 bisher erlassen hat, wird die Frage wie folgt beantwortet: Folgende Verwaltungsvorschriften im Sinne des aktuellen § 33 LKatSG M-V sind aktuell gültig: - Verwaltungsvorschrift zur Aus- und Weitergabe von Warnungen, Meldungen und Informationen bei Katastrophen, großräumigen Gefährdungslagen und anderen koordinierungsbedürftigen Ereignissen vom 18. Juli 1996 [veröffentlicht im Amtsblatt Mecklenburg-Vorpommern (AmtsBl. M-V) 1996, Seite 680], - Verwaltungsvorschrift zur Neuorganisation des Katastrophenschutzes in Mecklenburg- Vorpommern vom 17. Januar 1997 (veröffentlicht im AmtsBl. M-V 1997, Seite 80), Drucksache 7/3540 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 - Meldeordnung bei besonderen Brand- und Hilfeleistungseinsätzen und Katastrophen sowie Anforderung von Hilfe und Aktivierung der Landeseinheiten und -dienste vom 27. Juni 2017 (veröffentlicht im AmtsBl. M-V 2017, Seite 462, berichtigt auf Seite 514). Diese Verwaltungsvorschriften werden auch online im Internet über das Landesrechts- Informationssystem des Dienstleistungsportals der Landesregierung (http://www.landesrechtmv .de/jportal/portal/page/bsmvprod.psml) interessierten Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung gestellt.