Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 17. Mai 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3541 7. Wahlperiode 21.05.2019 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg und Henning Foerster, Fraktion DIE LINKE „Landeskonzept für den Übergang von der Schule in den Beruf“ und Berufseinstiegsbegleitung nach § 49 SGB III in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Auf Drucksache 7/3301 hat die Landesregierung Fragen zur Berufseinstiegsbegleitung nach § 49 SGB III beantwortet und als „ein vergleichsweise kostenintensives und gleichzeitig wenig flexibles Instrument, das auf spezifische Bedarfe nicht abgestimmt ist“ eingeschätzt . Im Weiteren stellt die Landesregierung fest: „Jedoch liegen weder valide Erfolgsdaten hinsichtlich der mit dem Instrument intendierten Reduzierung von Ausbildungsabbrüchen vor, noch bestehen derzeit nachhaltige Synergien mit den erfolgreichen Maßnahmen des Landes gegen den Schulabbruch.“ Die Landesregierung führt weiter aus, dass sie das „Landeskonzept für den Übergang von der Schule in den Beruf“ im laufenden Jahr überarbeiten und inhaltlich straffen möchte, dabei aber auf bewährte Instrumente nicht verzichten will, sofern sich keine gravierenden Veränderungen der Rahmenbedingungen ergeben würden. „Zielstellung (der Überarbeitung und Straffung, Anmerkung des Autors) ist es, die Aktualität und Wirksamkeit der Instrumente zu überprüfen.“ 1. Womit begründet die Landesregierung ihre Einschätzung, dass es sich bei der Berufseinstiegsbegleitung nach § 49 SGB III, um a) ein vergleichsweise kostenintensives, b) wenig flexibles und c) auf spezifische Bedarfe nicht abgestimmtes Instrument handelt? Die Fragen 1 a), 1 b) und 1 c) werden zusammenhängend beantwortet. Drucksache 7/3541 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 In der Evaluation der Berufseinstiegsbegleitung nach § 421s des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) (Abschlussbericht zur Evaluation der Berufseinstiegsbegleitung nach § 421s SGB III, März 2015) konnten kaum statistisch signifikante Effekte im Hinblick auf die Zielerreichung festgestellt werden. Dies betrifft insbesondere das übergeordnete Ziel des direkten Übergangs von der Schule in den Beruf, aber auch das Erreichen des ersten berufsqualifizierenden Schulabschlusses und die Stabilisierung von Ausbildungsverhältnissen. Auch der Endbericht der externen Evaluation des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) Initiative Bildungsketten (Externe Evaluation der BMBF-Initiative „Abschluss und Anschluss - Bildungsketten bis zum Ausbildungsabschluss“, Endbericht November 2014) enthält kritische Ausführungen zur Berufseinstiegsbegleitung, insbesondere im Hinblick auf die hohe Personalfluktuation, auf den geringen Vernetzungsgrad der Berufseinstiegsbegleitung sowie auf die Erreichung des zentralen Maßnahmeziels der Stabilisierung von Ausbildungsverhältnissen. Da die Berufseinstiegsbegleitung ein Bundesinstrument ist, bestehen seitens der hauptverantwortlichen Vertragspartnerin Bundesagentur für Arbeit lediglich geringe Spielräume für landesspezifische Anpassungen. Dies betrifft beispielsweise die Auswahl der Teilnehmenden, den Betreuungsschlüssel und das Aufgabenportfolio der Berufseinstiegsbegleitung. Hinsichtlich der Maßnahmekosten wird auf die Antwort der Landesregierung zu Frage 5 der Kleinen Anfrage auf Drucksache 7/3301 verwiesen. 2. Inwieweit und durch wen wird die Berufseinstiegsbegleitung nach § 49 SGB III nach Kenntnis der Landesregierung evaluiert? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 3. Welche nachhaltigen Synergien mit den erfolgreichen Maßnahmen des Landes gegen den Schulabbruch hat die Landesregierung grundsätzlich bzw. ab wann erwartet? Ziel der Landesregierung ist es, allen jungen Menschen die erfolgreiche Gestaltung des Übergangs von der Schule in den Beruf zu ermöglichen. Besonderes Gewicht kommt dabei der durchgängigen Gewährleistung von Bildungsdurchlässigkeit und Anschlussfähigkeit zu. Synergien können dabei vor allem durch solche Maßnahmen erzielt werden, die systematisch, möglichst flächendeckend, dauerhaft und in enger Abstimmung mit Kooperationspartnern angeboten werden. Diese Kriterien sind durch die Berufseinstiegsbegleitung in ihrer derzeitigen Form kaum erfüllt beziehungsweise erfüllbar. Insofern besteht hinsichtlich des Bundesinstruments in seiner gegenwärtigen Form keine Synergieerwartung der Landesregierung. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3541 3 4. Wann und mit welchem Ergebnis hat die Landesregierung die Mängel am Instrument Berufseinstiegsbegleitung nach § 49 SGB III mit der Bundesagentur für Arbeit beraten, zumal die Berufseinstiegsbegleitung seit 2014 Bestandteil des „Landeskonzept für den Übergang von der Schule in den Beruf“ ist? Seit Einführung der Berufseinstiegsbegleitung führen die Länder mit dem Bund Gespräche über deren bedarfsgerechte und länderspezifische Flexibilisierung. Mit dem Abschlussbericht zur Evaluation der Berufseinstiegsbegleitung nach § 421s SGB III im März 2015 lagen die wissenschaftlichen Einschätzungen zur Berufseinstiegsbegleitung vor, ohne dass dies zu inhaltlichen Veränderungen durch die finanzierenden Stellen (Bund und Bundesagentur für Arbeit) führte. Im Rahmen der Diskussion um eine mögliche Übernahme der bisherigen Ko-Finanzierung des Bundes durch die Länder wurden ab Herbst 2017 Gespräche mit der Regionaldirektion Nord der Bundesagentur für Arbeit geführt. Im Ergebnis wurde von einer Ko-Finanzierung des Landes Abstand genommen. 5. Welche erfolgreichen Maßnahmen des Landes gegen den Schulabbruch , für die sie Synergien aus der Berufseinstiegsbegleitung erwartet hat, meint die Landesregierung? Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. 6. Mit welchen konkreten, validen Ergebnissen wurden die erfolgreichen Maßnahmen des Landes gegen den Schulabbruch evaluiert (bitte die jeweilige Maßnahme und die Evaluierungsergebnisse angeben)? a) Wie ist die Formulierung zu verstehen, dass die Wirksamkeit der Instrumente des Landeskonzeptes im laufenden Jahr überprüft wird, wenn bisher keine Ergebnisse vorliegen oder aber bereits Ergebnisse vorliegen? b) Wenn die erfolgreichen Maßnahmen des Landes gegen den Schulabbruch nicht oder nicht vollständig evaluiert wurden, wie bzw. woran wurde dann der Erfolg gemessen? Die Fragen 6, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Drucksache 7/3541 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 Seit 2015 hat mindestens einmal jährlich eine Abstimmung aller beteiligten Partnerinnen und Partner über den Umsetzungsstand der Maßnahmen des Landeskonzeptes für den Übergang von der Schule in den Beruf stattgefunden. Diese gemeinsamen Auswertungen bildeten und bilden die Grundlage für etwaige Anpassungen. Im Übrigen wird auf die Antwort der Landesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage auf Drucksache 7/2195 verwiesen. 7. Bis wann will die Landesregierung das geplante Landesprogramm für mehr erfolgreiche Schulabschlüsse vorlegen? Inwieweit wird dieses Landesprogramm Bestandteil des „Landeskonzept für den Übergang von der Schule in den Beruf“ oder aber mit welcher Begründung neben dem Landeskonzept aufgestellt? Es ist vorgesehen, das Landesprogramm für mehr erfolgreiche Schulabschlüsse im Laufe des Jahres 2019 vorzulegen. Das Landeskonzept für den Übergang von der Schule in den Beruf wird derzeit aktualisiert. Im Rahmen dieser Aktualisierung wird auch zu entscheiden sein, ob das Landesprogramm Bestandteil des Landeskonzeptes wird.