Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 11. Juni 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3546 7. Wahlperiode 12.06.2019 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Maßnahmen zur Erhöhung des Studienerfolges im Lehramtsstudium und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die Landesregierung hat sich mit der Beauftragung der Studie „Studienerfolg und -misserfolg im Lehramtsstudium“, deren Veröffentlichung in 2018 und in der Folge mit der Einsetzung der Arbeitsgruppe „Lehrerbildung“ unter Federführung der Prorektoren für Studium und Lehre der Universitäten Rostock und Greifswald sowie der Mitarbeit des Zentrums für Lehrerbildung und Bildungsforschung Mecklenburg-Vorpommern (ZLB) auf den Weg gemacht, die Situation in der Lehrerbildung zu verbessern. Im April 2019 wurden hierzu erste Maßnahmen vorgestellt. Diese werden durch die Landesregierung mit rund 1,1 Millionen Euro unterstützt. 1. Zu welchem Zeitpunkt wurden oder werden die in der Pressemitteilung 080-19 des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur benannten zusätzlichen Stellen ausgeschrieben? Die zusätzlichen Stellen werden nach Schaffung der jeweiligen haushaltsrechtlichen Voraussetzungen in diesem Jahr ausgeschrieben. Drucksache 7/3546 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Für welche konkreten Aufgabenbereiche sind die fünf zusätzlichen Stellen für wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vorgesehen ? Die fünf zusätzlichen Stellen E 13 sind für wissenschaftliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen mit Schwerpunkt Lehre, davon drei an der Universität Rostock und zwei an der Universität Greifswald vorgesehen. Damit soll eine stärkere Verzahnung mit den Schulen und auf diese Weise ein intensiverer Berufsfeldbezug erreicht werden. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sollen vor allem die an den Schulen selbst als Mentorinnen und Mentoren tätigen Lehrkräfte schulen und bei deren Durchführung von Schulpraktika und Schulpraktischen Übungen begleiten („train the trainers“). Die nähere fachliche Widmung ist noch mit den Universitäten festzulegen. 3. Welche der zusätzlichen Stellen sind oder werden befristet für welchen Zeitraum ausgeschrieben? Aufgrund der erfolgreichen Bund-Länder-Verhandlungen über das Nachfolgeprogramm des Hochschulpakts sollen die Stellen unbefristet beziehungsweise mit der Option der Entfristung ausgeschrieben werden. 4. Wie hat sich die Anzahl der Stellen für wissenschaftliches Personal, nicht wissenschaftliches Personal und Professuren in der Lehramtsausbildung seit 2008 bis 2019 an den Universitäten Rostock und Greifswald entwickelt (bitte nach Jahren, Art der Stelle, Tätigkeitsbereich und Universitäten aufführen)? Die Professuren sowie die Stellen für wissenschaftliches und nicht wissenschaftliches Personal können in folgenden Bereichen direkt der Lehramtsausbildung zugeordnet werden, wobei Hochschulpakt-finanzierte Beschäftigungspositionen eingerechnet sind: Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3546 3 Professuren 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 Universität Greifswald Schulpädagogik 2,0 2,0 2,0 2,0 2,0 2,0 2,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 Pädagogische Psychologie 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 Fachdidaktiken* 3,5 2,5 2,5 2,5 2,5 2,5 2,5 2,5 2,5 2,5 2,5 2 Universität Rostock Grundschulpädagogik 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 2,0 2,0 2,0 2,0 Sonderpädagogik 3,0 4,0 4,0 4,0 4,0 4,0 4,0 4,0 4,0 4,0 4,0 4,0 Schulpädagogik 2,0 2,0 2,0 2,0 2,0 2,0 2,0 2,0 2,0 2,0 2,0 2,0 Pädagogische Psychologie 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 2,0 2,0 2,0 2,0 2,0 2,0 Fachdidaktiken 4,0 4,0 4,0 4,0 6,0 6,0 9,75 9,75 9,75 9,75 9,75 9,75 Stellen wissenschaftliches Personal 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 Universität Greifswald Schulpädagogik 3,5 3,0 3,0 2,5 3,0 4,0 5,5 6,0 6,0 6,0 6,0 6,0 Pädagogische Psychologie 0 0 0 2,0 2,0 2,0 2,0 2,0 1,0 1,0 1,0 1,0 Fachdidaktiken* 9,0 8,0 8,0 11,0 11,0 11,0 11,5 11,5 15,0 15,0 15,0 15,0 Universität Rostock Grundschulpädagogik 3,0 3,00 3,0 6,0 11,0 14,75 16,25 16,25 15,25 16,75 19,75 17,75 Sonderpädagogik 4,0 4,0 4,0 7,0 7,25 12,25 12,25 12,25 10,0 11,0 13,5 13,5 Schulpädagogik 4,0 4,0 4,0 4,0 5,0 5,5 5,5 5,5 5,5 5,5 5,5 5,5 Pädagogische Psychologie 5,0 5,0 5,0 5,0 5,5 5,5 4,5 5,5 4,5 4,5 4,5 4,5 Fachdidaktiken 23,0 25,0 23,5 28,0 28,0 30,0 33,0 37,0 40,5 40,5 40,5 38,5 Drucksache 7/3546 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 Stellen nichtwissenschaftliches Personal 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 Universität Greifswald Schulpädagogik 1,25 1,25 1,25 1,25 1,25 1,25 1,25 1,25 1,25 1,25 1,5 1,5 Pädagogische Psychologie 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 Fachdidaktiken* 0,5 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 Universität Rostock Grundschulpädagogik 0 0 0 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 Sonderpädagogik 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Schulpädagogik 0 0 0 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 Pädagogische Psychologie 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Fachdidaktiken 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 * Im Zeitraum 2008 bis 2019 wurden folgende Lehramtsstudiengänge in Greifswald geschlossen: Biologie, Chemie, (Alt-)Griechisch, Französisch, Informatik, Italienisch, Latein, Mathematik, Physik und Spanisch sowie Sport. Die Lehramtsausbildung an der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät war bereits im Jahr 2008 (bis auf das Fach Geografie) eingestellt. Das Fach Mathematik ist mittlerweile wieder geöffnet. Die hier eingehenden Angaben der Philosophischen Fakultät wurden nur für noch bestehende Lehramtsstudiengänge gemacht. In den Fachwissenschaften sind die Stellen bis auf wenige Ausnahmen in den MINT (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik)-Fächern zwar nicht direkt der Lehramtsausbildung zugeordnet, gleichwohl lässt sich sagen, dass das Lehrpersonal insbesondere der beiden Philosophischen Fakultäten sehr stark in der Lehramtsausbildung engagiert ist. So sind beispielsweise zwei Drittel aller Studierenden der Philosophischen Fakultät in Rostock Lehramtsstudierende. Nicht berücksichtigt sind hier die Stellen in den wirtschafts- und berufspädagogischen Bachelor- und Masterstudiengängen, die zu einem Lehramt für Berufliche Schulen führen (können). 5. Zu welchem Zeitpunkt wird an der Universität Rostock die Umstellung der Auswahl von geeigneten Studierenden im derzeitigen NC- Studiengang und die Abschaffung des Numerus Clausus erfolgen? Der Numerus Clausus wird an der Universität Rostock nicht aufgehoben. Durch die geplante Novellierung des Hochschulzulassungsgesetzes und der nachfolgenden Verordnungen und Satzungen soll Sorge getragen werden, dass nicht-notenbezogene Kriterien in der Auswahl künftig stärker gewichtet werden und damit die Eignungsabklärung von Anfang an verbessert wird. Dabei wird als Pilotprojekt die Grundschulpädagogik in Rostock in Aussicht genommen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3546 5 6. Durch welche Neuregelungen und Maßnahmen soll der stärkere Bezug des Fachwissens zum Unterricht hergestellt werden? Die Fachwissenschaften bilden einen der wesentlichen Grundpfeiler der Professionalisierung angehender Lehrkräfte. Um im fachwissenschaftlichen Studium den Berufsfeldbezug deutlicher herauszustellen, wirken die Universitäten darauf hin, dass die Veranstaltungen ab sofort in allen Studienjahren bezüglich Inhalt und Form stärker auf die Lehramtsstudierenden ausgerichtet sind. Die Veranschaulichung der Praxisrelevanz der vermittelten Inhalte und insbesondere deren Gegenwarts- und Zukunftsbedeutung ist ein hochschuldidaktisches Gebot, das grundsätzlich unabhängig ist von der Zielgruppe und dem von dieser angestrebten Abschluss. Die Prorektoren und Studiendekane führen hierzu gemeinsam mit dem ZLB regelmäßige Statusgespräche. Zudem stellen die Universitäten hochschuldidaktische Angebote zur Verfügung, um für die Möglichkeiten des lehramtsbezogenen Berufsfeldbezugs in fachwissenschaftlichen Veranstaltungen zu sensibilisieren. Mittelfristig wird die universitäre Lehrerinnen- und Lehrerbildung noch enger mit der Schulpraxis verknüpft. Dafür werden Schulnetzwerke gebildet beziehungsweise ausgebaut, nicht zuletzt im ländlichen Raum. Mit diesen regional gebildeten Schulnetzwerken schließen die Studierenden vor oder mit Beginn des Studiums eine Vereinbarung. Diese stellt sicher, dass die Studierenden ihre schulpraktischen Studienanteile an den Schulen des jeweiligen Netzwerkes absolvieren können. Perspektivisch lässt sich dies auch mit einer Vereinbarung zum anschließenden Vorbereitungsdienst verbinden. Damit wird den Studierenden die Möglichkeit gegeben, intensive und langfristige Einblicke in schulische und unterrichtliche Prozesse zu erhalten. So können frühzeitig Bindungen zu potentiellen Arbeitsplätzen entstehen. In den Schulnetzwerken bilden die an den Hochschulen als Mentorinnen und Mentoren fortgebildeten Lehrkräfte die Scharniere zwischen dem universitären Studium und dem Berufsfeld. Damit werden bereits vorliegende Ergebnisse der aktuell laufenden Qualitätsoffensive Lehrerbildung gesichert und weiterentwickelt. Der Austausch zwischen den Hochschulen und Schulen über die Praktika hinaus verspricht Synergieeffekte für beide an der Lehrkräftebildung beteiligten Institutionen und wird mit Hilfe tragfähiger Strukturen abgesichert. In diesem Zusammenhang ist auch die Zielstellung und zeitliche Anordnung der Praktika und der Schulpraktischen Übungen einer Prüfung zu unterziehen. Bereits das erste Praktikum kann stärker auf das Berufsfeld Schule ausgerichtet werden und ein erstes „Eintauchen“ ermöglichen. Die Schulpraktischen Übungen werden künftig von Fachdidaktikerinnen und Fachdidaktikern der Universitäten sowie ausgebildeten Mentorinnen und Mentoren an den Schulen durchgeführt. Diese werden für die theoretisch fundierte und wissenschaftlich aktuelle Begleitung der Studierenden in allen Praxisphasen von den hochschulischen Fachdidaktikerinnen und Fachdidaktikern sowie Erziehungswissenschaftlerinnen und Erziehungswissenschaftlern kontinuierlich weitergebildet. Theoretische und praktische Anteile werden in allen Praktika verzahnt, um sicherzustellen, dass die Studierenden die Übungen auch tatsächlich als Lernerfolg und Erkenntnisfortschritt wahrnehmen. Konkrete Formate der Kooperation werden jeweils in Abhängigkeit von der Fachkultur organisiert. Drucksache 7/3546 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 6 7. Werden künftig Lehrveranstaltungen (Seminare und Vorlesungen) für Lehramtsstudierende und Fachwissenschaften separat angeboten? Bereits jetzt werden in den oben in der Antwort zu Frage 4 genannten Bereichen Lehrveranstaltungen allein für Lehramtsstudierende angeboten. In den Fachwissenschaften ist dies bis auf wenige Ausnahmen in den MINT-Fächern bislang nicht üblich. Es wird zu beobachten sein, ob der vorgesehene stärkere Lehramtsbezug in den Fachwissenschaften ausreichend ist, um eine effektivere Professionalisierung und damit auch Bindung an den späteren Beruf zu erreichen. Sollte dies nicht möglich sein, werden weitergehende Maßnahmen zu prüfen sein. 8. Nach welchen Kriterien werden die Mittel in Höhe von 200.000 Euro jährlich für die Fahrtkostenzuschüsse auf die Universitäten verteilt? Nach welchen Vorgaben des Landes sollen diese Mittel an die Studierenden vergeben werden? Gegenwärtig wird mit den Universitäten ein möglichst unkompliziertes Verfahren der Verausgabung in Abhängigkeit von den Lehramtsstudierendenzahlen und der Zahl der erwartbaren Praktika beziehungsweise Schulpraktischen Übungen „in der Fläche“ erarbeitet. Dieses Verfahren wird in einer förmlichen Regelung festgelegt. 9. Welche Zahl von Studierenden wird nach Planung der Landesregierung jährlich anspruchsberechtigt sein? Die diesbezüglichen Abschätzungen sind noch nicht abgeschlossen. 10. Wie, wo, ab welchem Zeitpunkt und unter welchen Voraussetzungen können Lehramtsstudierende Leistungen für die finanzielle Unterstützung bei Praktika und Schulpraktischen Übungen in ländlichen Regionen beantragen? Die Mittel stehen vorbehaltlich Parlamentsbeschluss ab dem Haushaltsjahr 2020 zur Verfügung.