Der Minister für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 24. März 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/355 7. Wahlperiode 27.03.2017 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Nikolaus Kramer und Stephan J. Reuken, Fraktion der AfD Gefährdungspotenzial und regionale Wertschöpfung durch Windenergieanlagen und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Nach Angaben des Statistischen Amtes Mecklenburg-Vorpommern sind mit Stand 31. Dezember 2015 insgesamt 1.804 Windenergieanlagen im Land installiert. Wie in der Antwort der Landesregierung zur Kleinen Anfrage auf Drucksache 7/262 vom 24. Februar 2017 dargelegt, kam es in den Jahren 2015 und 2016 bei diesen zu insgesamt drei Unfällen, was einem Anteil von unter 0,2 Prozent entspricht. Drucksache 7/355 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Im Zusammenhang mit Windkraftanlagen kommt es immer wieder, wie am Beispiel der Windkraftanlage bei Grischow, zu Beschädigungen durch dynamische Belastung und durch Werkstoffermüdung. Austritte von umweltgefährdenden Stoffen ins Erdreich und ins Grundwasser sowie Defekte/Abbrüche an/von Rotorblättern und Hauben sind die Folge. Außerdem entstehen den Bürgern in den ländlichen Regionen, die in direkter Nähe zu Windkraftanlagen leben, immer mehr Nachteile durch Schlagschatten, Licht- und Geräuschemissionen, Infraschall, Eisschlag und optische Bedrängung. Auch die regionale Wertschöpfung gibt Anlass zum Zweifel. 1. Welche Windparks in Mecklenburg-Vorpommern sind in den nächsten fünf Jahren 10 bis 15 Jahre alt und bedürfen besonderer Dauerstandfestigkeitsprüfungen? Ausgehend von einer Inbetriebnahme vor dem 1. März 2012 werden von den sich aktuell in Betrieb befindlichen immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Windkraftanlagen etwa 1.170 Anlagen in fünf Jahren ein Alter von zehn oder mehr Jahren erreichen. Typenprüfungen für immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Windenergieanlagen werden in der Regel für die Dauer von 20 Betriebsjahren erteilt. Danach kann ein erneuter Standsicherheitsnachweis beziehungsweise eine Prüfung der Statik erforderlich werden. Ob bereits eine Standfestigkeitsprüfung erforderlich ist, hängt von dem jeweiligen Einzelfall ab. 2. Ist eine Gefährdung von angrenzenden Sachwerten und deren Bewohnern ausgeschlossen? 3. Wie will die Landesregierung die eigenen, betroffenen Bürger vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen schützen bzw. bei eingetretenen gesundheitlichen Folgeschäden absichern? Zu 2 und 3 Windkraftanlagen dürfen gemäß § 5 Absatz 1 Nummer 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes nur dann genehmigt werden, wenn schädliche Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren, erhebliche Nachteile und erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit und die Nachbarschaft nicht hervorgerufen werden. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/355 3 4. Wie viele und welche Gemeinden/Kommunen in Mecklenburg- Vorpommern profitieren überhaupt von der regionalen Wertschöpfung? 5. Wie sieht der finanzielle Nutzen der Bürger und Gemeinden aus, die sich an Windparks oder einzelnen Windenergieanlagen beteiligen? Zu 4 und 5 Regionale Wertschöpfung umfasst die direkte, finanzielle Wertschöpfung sowie die indirekte Wertschöpfung, beispielsweise über die Schaffung von Arbeitsplätzen und der damit einhergehenden positiven Entwicklungen in den verschiedensten Bereichen der Gemeinde. Mit Änderung des Gewerbesteuergesetzes wurde ab dem Veranlagungszeitraum 2009 der Zerlegungsmaßstab geändert. 70 Prozent der Gewerbesteuer sollen an die Gemeinde der Anlagenstandorte und 30 Prozent an die Gemeinde des Betreibersitzes fließen. Darüber hinaus sind Zerlegungen mit einem höheren Anteil für die Standortgemeinde der Windenergieanlagen möglich und werden von einigen Unternehmen praktiziert. Konkrete Angaben zur Höhe der Gewerbesteuereinnahmen von Windenergieanlagen liegen dem Finanzministerium nicht vor (siehe Antwort der Landesregierung zur Kleinen Anfrage auf Drucksache 7/248 vom 2. März 2017). Neben Pachtzahlungen an die Grundeigentümer existieren verschiedene Modelle der finanziellen Beteiligung, die bisher jedoch nur auf freiwilliger Basis realisiert wurden. Durch Einführung des Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetzes sind Vorhabenträger verpflichtet, den betroffenen Bürgern und Gemeinden bei Neuerrichtungen von Windenergieanlagen, welche der Genehmigungspflicht nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz unterliegen, eine direkte oder indirekte Beteiligung an der Projektgesellschaft anzubieten. Die exakte Höhe der finanziellen Beteiligung und der finanzielle Nutzen hängen von der konkreten Ausgestaltung der Vorhaben ab. Der Ausbau der Erneuerbaren Energien hat in den letzten Jahren eine Vielzahl von Arbeitsplätzen geschaffen, erhalten und aufgewertet. Die Studie „Regionale Einkommens- und Wertschöpfungseffekte im Sektor der Erneuerbaren Energien“ vom Hanseatic Institute for Entrepreneurship and Regional Development an der Universität Rostock (HIE-RO) vom 3. März 2015 kommt zu dem Ergebnis, dass rund 14.000 Arbeitsplätze in Mecklenburg- Vorpommern dem Bereich der Erneuerbaren Energien zuzurechnen sind.