Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 17. Mai 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3555 7. Wahlperiode 21.05.2019 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Eva-Maria Kröger, Fraktion DIE LINKE Zugänglichkeit der Lehrerbildungsbibliothek und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die Lehrerbildungsbibliothek mit landesweitem Versorgungsauftrag wurde ab 1. Januar 2015 an der Universitätsbibliothek Rostock eingerichtet. Anlass war die Schließung der Bibliothek des früheren Landesinstitutes für Schule und Ausbildung, die zuletzt mit zunehmend eingeschränktem Angebot als Außenstelle der Landesbibliothek betrieben worden war. Grundlage für die Einrichtung der Lehrerbildungsbibliothek war eine Zielvereinbarung zwischen dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur und der Universität Rostock. Im Haushaltsjahr 2015 wurden insgesamt 194.000 Euro für die Beschaffung und Einarbeitung gedruckter Literatur einschließlich einer Belegsammlung der im Land zugelassenen Schulbücher zur Verfügung gestellt. Diese Titel erfüllen erkennbar einen dringenden Literaturbedarf und zählen zu den am stärksten gefragten Medienbeständen der Universitätsbibliothek . Circa 46 Prozent der Bestände sind laufend ausgeliehen und oft mehrfach vorgemerkt . Sie werden vor Ort in Rostock zur Ausleihe und landesweit für die Fernleihe in den öffentlichen und wissenschaftlichen Bibliotheken bereitgestellt. Die Lehrerbildungsbibliothek als Teilbibliothek der Universitätsbibliothek Rostock ist für angehende Lehrkräfte eine sehr wichtige Möglichkeit, Anregung und Unterstützung für die Unterrichtsgestaltung und damit die praktische Seite des Berufes einzuholen. Sie steht den Studierenden in der universitären Ausbildungsphase vollumfänglich, in der praktischen Ausbildungsphase jedoch nur eingeschränkt zur Verfügung . Drucksache 7/3555 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 1. Wie erklärt die Landesregierung, dass den Referendarinnen und Referendaren die Lehrerbildungsbibliothek nur bei den Printmedien zur Verfügung steht, sie jedoch keinen Zugriff auf E-Books und Datenbank haben? Ein digitaler Fernzugriff auf elektronische Ressourcen ist derzeit nur für Universitätsangehörige möglich, da die aus Mitteln der Universität beschafften E-Books und Datenbanken aus lizenzrechtlichen Gründen uneingeschränkt nur von Universitätsangehörigen genutzt werden können. Externe Nutzende, das heißt auch die Lehrerinnen und Lehrer und Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter, haben derzeit noch keinen Zugriff auf die digitalen Ressourcen der Universität. Die Universitätsbibliothek hat jedoch gemeinsam mit dem Zentrum für Lehrerbildung und Bildungsforschung im Rahmen des Landesprogramms „Digitale Lehre“ als Teil der Digitalen Agenda für Mecklenburg-Vorpommern einen Antrag gestellt, um unter anderem die Nutzung elektronischer Ressourcen für Referendarinnen und Referendare des Landes Mecklenburg-Vorpommern zu ermöglichen. Über den Antrag wird in Kürze entschieden. 2. Inwiefern sieht die Landesregierung Änderungsbedarf in Bezug auf Frage 1? Welche technischen Möglichkeiten beständen, um hier Abhilfe zu schaffen? Unter anderem geht es in technischer Hinsicht um den Aufbau einer geeigneten Authentifizierungsinfrastruktur. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.