Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 11. Juni 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3560 7. Wahlperiode 12.06.2019 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Eva-Maria Kröger, Henning Foerster und Karsten Kolbe, Fraktion DIE LINKE Förderung des gemeinsamen Vorhabens „Weltkulturerbe Schlossensemble Schwerin“ durch Landesregierung, Landtag und Landeshauptstadt und ANTWORT der Landesregierung Diese Kleine Anfrage bezieht sich auf Aussagen des Oberbürgermeisters der Landeshauptstadt Schwerin, Dr. Badenschier (SPD), im Rahmen der Beantwortung einer Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 25. April 2019 zum Welterbe-Antrag der Landeshauptstadt. 1. Bis wann und auf welche Art und Weise soll die am 1. März 2018 zwischen dem Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Schwerin, dem Landtagsdirektor und dem Kultusstaatssekretär verabredete fachlich -inhaltliche Unterstützung durch Kollegen von Landeseinrichtungen , hier insbesondere vom Landesamt für Kultur- und Denkmalpflege Mecklenburg-Vorpommern und vom Landeshauptarchiv Mecklenburg-Vorpommern, gesichert werden? 2. Welche Gründe gibt es dafür, dass die verabredete Unterstützung seitens der beiden genannten Ämter und ggf. weiterer Beteiligter noch nicht gesichert ist? Die Fragen 1 und 2 werden zusammenhängend beantwortet. Drucksache 7/3560 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Das Landeshauptarchiv Mecklenburg-Vorpommern ist als eigenständiges Amt seit 1. Januar 2006 aufgelöst und seither Bestandteil der Abteilung Landesarchiv im Landesamt für Kultur und Denkmalpflege. Die zwischen der Landeshauptstadt Schwerin, dem Landtag und dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur verabredete fachlich-inhaltliche Unterstützung der Welterbebewerbung der Landeshauptstadt Schwerin durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur und das Landesamt für Kultur und Denkmalpflege erfolgt laufend und im Rahmen der jeweiligen Zuständigkeiten. Durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur wird die Welterbebewerbung der Landeshauptstadt Schwerin im Rahmen der Kulturförderung finanziell unterstützt. Der Landesregierung ist nicht bekannt, dass konkrete Anfragen zur Unterstützung aktuell nicht bearbeitet sind. 3. In welcher Höhe und für welchen Verwendungszweck hat die Landeshauptstadt Schwerin für die Jahre 2015 bis 2019 jährlich Anträge auf Förderung im Zusammenhang mit dem Welterbe-Antrag an das Land gestellt? In welcher Höhe waren bei den jeweiligen Anträgen Eigenanteile sowie Förderungen Dritter geplant? 4. In welcher Höhe und für welchen Verwendungszweck hat die Landesregierung die für die Jahre 2015 bis 2019 gestellten Anträge auf Förderung im Zusammenhang mit dem Welterbe-Antrag tatsächlich gefördert? Die Fragen 3 und 4 werden zusammenhängend beantwortet. Grundsätzlich ist in § 2 der Vereinbarung zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern und der Landeshauptstadt Schwerin zur Bewerbung des Schweriner Schlossensembles zum Welterbe der UNESCO vom 27. August 2010 vorgesehen, dass das Land Mecklenburg- Vorpommern maximal die Hälfte der Ausgaben übernimmt. Davon ausgehend beantragte die Landeshauptstadt Schwerin in den Jahren 2015 bis 2019 jeweils einen Zuschuss mit der Zielstellung, den UNESCO-Welterbeantrag „Residenzensemble Schwerin - Kulturlandschaft des romantischen Historismus“ zu erstellen. 2015 wurden für die Finanzierung aller zuwendungsfähigen Ausgaben 32.500 Euro, unter Einsatz eigener Mittel in Höhe von 32.500 Euro, beim Land beantragt und bewilligt. Das Land hat die Mittel für den Verwendungszweck: UNESCO-Welterbeantrag „Residenzensemble Schwerin - Kulturlandschaft des romantischen Historismus“ in der beantragten Höhe ausgereicht. Der Zuwendungszweck umfasste Ausgaben für das Gehalt der Welterbemanagerin, für die Erstellung der Antragsunterlagen und die Bearbeitung des Managementplans, für ein wissenschaftliches Symposium und weitere Veranstaltungen sowie für Werbemittel. Im Jahr 2016 wurden für die Finanzierung der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben in Höhe von 78.570 Euro durch die Landeshauptstadt Schwerin Mittel in Höhe von 39.285 Euro beim Land beantragt. Die Landeshauptstadt beteiligte sich in diesem Jahr mit Eigenmitteln in Höhe von 39.285 Euro. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3560 3 Auch diese Summe wurde der Landeshauptstadt Schwerin vollständig unter dem Verwendungszweck : UNESCO-Welterbeantrag „Residenzensemble Schwerin - Kulturlandschaft des romantischen Historismus“ ausgereicht. Der Zuwendungszweck umfasste Ausgaben für das Gehalt der Welterbemanagerin, für die Erstellung von Antragsunterlagen und die Bearbeitung des Managementplans, ein Honorar für ein Gutachten, Ausgaben für eine wissenschaftliche Tagung sowie für Öffentlichkeitsarbeit und Werbemittel. Für die Jahre 2017 und 2018 erfolgte eine überjährige Förderung (Gesamtausgaben in Höhe von 254.295,26 Euro, davon 130.000 Euro 2017; 124.295,26 Euro 2018). Für die Finanzierung der zuwendungsfähigen Ausgaben der Maßnahme „UNESCO- Welterbeantrag Residenzensemble Schwerin - Kulturlandschaft des romantischen Historismus “ wurden für beide Jahre insgesamt Mittel in Höhe von 124.000 Euro (davon 65.000 Euro 2017; 59.000 Euro 2018) beim Land Mecklenburg-Vorpommern beantragt. Auch dieser Betrag wurde vollständig abgerufen und ausgereicht. Die Landeshauptstadt Schwerin beteiligte sich mit 130.295,25 Euro an der Finanzierung aller zuwendungsfähigen Ausgaben. Der Zuwendungszweck umfasste Ausgaben für das Gehalt der Welterbemanagerin, für die Erstellung von Antragsunterlagen und Gutachten sowie die Bearbeitung des Managementplans , Ausgaben für eine wissenschaftliche Tagung, für die Publikation eines Tagungsbandes, für die Übersetzung von Fachtexten sowie für Reiskosten, Öffentlichkeitsarbeit und Werbemittel. Für das Jahr 2019 wurden beim Land für die Maßnahme „UNESCO-Welterbeantrag Residenzensemble Schwerin - Kulturlandschaft des romantischen Historismus“ Mittel in Höhe von 79.000 Euro bei Gesamtausgaben in Höhe von 158.082,13 Euro beantragt. Der Zuwendungszweck umfasst Ausgaben für das Gehalt der Welterbemanagerin, für die Erstellung von Antragsunterlagen (Nominierungsdossier) und Gutachten sowie die Bearbeitung des Managementplans, Ausgaben für eine wissenschaftliche Tagung, für die Übersetzung von Fachtexten sowie für Reisekosten, Öffentlichkeitsarbeit und Werbemittel. Der Antrag ist noch nicht beschieden. Mittel wurden noch nicht ausgereicht. In keinem der betroffenen Jahre sind im Antrag der Stadt Schwerin Drittmittel ausgewiesen. 5. Inwieweit wurden durch die geringere Landesförderung die geplanten Eigenanteile und Förderungen Dritter in höherem Umfang notwendig oder wurde das Projektvolumen insgesamt gesenkt? a) Wie wurde die Kürzung oder Absenkung der Landesförderung im Einzelfall (im jeweiligen Jahr) begründet? b) Wie konnte sichergestellt werden, dass die ursprünglichen Ziele des jeweils beantragten Projektes trotz abgesenktem Finanzvolumen doch erreicht wurden? c) Inwieweit hatte die abgesenkte Landesförderung ggf. Auswirkungen auf die Erreichung von Teilzielen und/oder die zeitlichen Planungen? Die Fragen 5, a), b) und c) werden zusammenhängend beantwortet. Drucksache 7/3560 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 Eine Erhöhung von Eigenanteilen durch die Landeshauptstadt Schwerin war in keinem Fall erforderlich. Drittmittel wurden bisher nicht akquiriert. Für das Jahr 2018 waren jeweils Eigenmittel und Landesmittel in Höhe von 68.000 Euro für Gesamtausgaben in Höhe von 136.000 Euro geplant. Im Zuge der Umsetzung der Maßnahme hat sich herausgestellt, dass verschiedene für das Jahr 2018 geplante Maßnahmen erst 2019 umgesetzt werden konnten (Layout und Übersetzung von Fachtexten, Website auf Englisch). Zudem ließen sich einige Projektbestandteile kostengünstiger realisieren als ursprünglich geplant (wissenschaftliche Tagung, Werbemittel). Daraus folgte eine Absenkung der Gesamtausgaben 2018 auf 124.295,26 Euro und eine Reduzierung der Landesmittel auf 59.000 Euro. Die Reduzierung der Landesmittel wurde von der Landeshauptstadt Schwerin beantragt. Die Umsetzung der Ziele des Gesamtvorhabens des UNESCO-Welterbeantrages ist dadurch nicht gefährdet. Die Reduzierung der Landesförderung für das Jahr 2018 hatte keine Auswirkung auf die Erreichung der Teilziele oder Planungen. Für die Jahre 2015 bis 2018 liegen, auch ausweislich der Verwendungsnachweise, keine Anhaltspunkte dafür vor, dass das jeweilige Zuwendungsziel nicht erreicht wurde beziehungsweise zeitliche Planungen über die beschriebene Änderung 2018 hinaus geändert wurden. 6. Für welchen Zeitraum ist die Professur „Welterbe“ an der Hochschule Wismar ausgeschrieben? a) Mit welcher Zielstellung wurde die Professur eingerichtet? b) Welche inhaltliche Aufgabenbeschreibung liegt der Stelle zugrunde? c) Wie und von wem wird die Professur finanziert? Die Frage 6, a), b) und c) werden zusammenhängend beantwortet. Die Professur „Welterbe“ an der Hochschule Wismar ist für den Zeitraum von fünf Jahren ausgeschrieben worden. Die Professur wurde mit der Zielstellung eingerichtet, neben der Wahrnehmung von Lehraufgaben für die Studiengänge der Fakultät „Gestaltung“ den bestehenden Welterbeantrag „Residenzensemble Schwerin - Kulturlandschaft des romanischen Historismus“ zu unterstützen und eigenständige Forschungs- und Publikationsvorhaben zur Bau- und Kunstgeschichte Schwerins und seines Residenzensembles durchzuführen. Die Professur „Welterbe“ ist Bestandteil der Zielvereinbarung 2016 bis 2020 zwischen dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur und der Hochschule Wismar vom 15. Dezember/17. Dezember 2015. Sie wird aus Mitteln des Hochschulpaktes in Höhe von 100.000 Euro jährlich finanziert. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3560 5 7. Wie bewertet die Landesregierung die nunmehr durch die Landeshauptstadt festgelegten Kern- und Pufferzonen? a) Inwieweit wurde die Landesregierung in die aktuelle Festlegung der Kern- und Pufferzonen, u. a. unter Einbeziehung der Insel Kaninchenwerder , einbezogen? b) Wann wurde die Landesregierung über die aktuelle Festlegung der Kern- und Pufferzonen, u. a. unter Einbeziehung der Insel Kaninchenwerder , informiert? Die Fragen 7, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Die Landesregierung sieht in den festgelegten Kern- und Pufferzonen für das „Residenzensemble Schwerin - Kulturlandschaft des romantischen Historismus“ eine fundierte Grundlage für die Antragstellung zur Eintragung des Schutzgutes in die Welterbeliste der UNESCO. Die Festlegung der Kern- und Pufferzonen erfolgte durch die Landeshauptstadt Schwerin, beraten vom Landesamt für Kultur und Denkmalpflege und dem Professor für Welterbestudien /Professor of World Monument Studies der Hochschule Wismar. Sie wurde durch die Landeshauptstadt Schwerin mit dem Auswärtigen Amt (Koordinatorin für das Welterbeprogramm und Mitglied im Welterbekomitee der UNESCO) abgestimmt und am 26. April 2019 in der interministeriellen Arbeitsgruppe Welterbe vorgestellt.