Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 4. Juni 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3561 7. Wahlperiode 06.06.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dr. Matthias Manthei, Fraktion Freie Wähler/BMV Sirenen als Warnmittel der Bevölkerung im Katastrophenfall und ANTWORT der Landesregierung Zur Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage auf Drucksache 7/3267 ergeben sich Nachfragen. 1. Wie viele funktionstüchtige Sirenen existieren derzeit jeweils im Landkreis Ludwigslust-Parchim, im Landkreis Nordwestmecklenburg, im Landkreis Vorpommern-Rügen und in Rostock (bitte getrennt nach Landkreisen/kreisfreier Stadt auflisten)? 2. Für wie viel Prozent der Bevölkerung ist der Weckeffekt derzeit jeweils im Landkreis Ludwigslust-Parchim, im Landkreis Nordwestmecklenburg , im Landkreis Rostock, im Landkreis Vorpommern- Rügen und in Rostock nicht gegeben (bitte getrennt nach Landkreisen /kreisfreier Stadt auflisten)? 3. Wie viele Sirenen fehlen derzeit jeweils im Landkreis Ludwigslust- Parchim, im Landkreis Nordwestmecklenburg, im Landkreis Rostock, im Landkreis Vorpommern-Greifswald, im Landkreis Vorpommern- Rügen und in Rostock (bitte getrennt nach Landkreisen/kreisfreier Stadt auflisten)? Die Fragen 1, 2 und 3 werden zusammenhängend beantwortet. Drucksache 7/3561 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Sirenen sind eine von mehreren Möglichkeiten zur Warnung der Bevölkerung. Eine im Rahmen dieser Kleinen Anfrage durchgeführte weitere Abfrage bei den unteren Katastrophenschutzbehörden führte zu folgendem Ergebnis: Anzahl funktionstüchtiger Sirenen nicht erreichte Bevölkerung Sirenendifferenz Landkreis Ludwigslust-Parchim 446 13,5 Prozent 9 Landkreis Nordwestmecklenburg 145 circa 40 Prozent keine Angabe* Landkreis Rostock 257 circa 30 Prozent keine Angabe* Landkreis Vorpommern-Greifswald 226 circa 50 Prozent keine Angabe* Landkreis Vorpommern-Rügen 214 circa 40 Prozent keine Angabe* Rostock 4 90 Prozent keine Angabe* * untere Katastrophenschutzbehörden haben die Abfrage nicht beantwortet Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock teilte darüber hinaus mit, dass bis Ende 2019 insgesamt 18 Sirenen aufgebaut werden, mit denen voraussichtlich circa 90 Prozent der dortigen Bevölkerung erreicht werden können. Diese Maßnahme wird durch das Land finanziell gefördert. Die Frage nach der Anzahl fehlender Sirenen, um einen Weckeffekt im Rahmen der Sirenenwarnung zu erzielen, wurde durch die unteren Katastrophenschutzbehörden nicht beantwortet. Dies setzt örtliche einzelfallbezogene zeitbindende Untersuchungen voraus, die sich der Zuständigkeit der Landesregierung entziehen. 4. Hat die Landesregierung ein Interesse daran, die noch fehlenden Angaben aus den Fragen 2 bis 4 auf Drucksache 7/3267 für alle relevanten Landkreise und die kreisfreie Stadt zu erhalten? a) Wenn ja, was unternimmt die Landesregierung, um die noch fehlenden Angaben aus den Fragen 2 bis 4 auf Drucksache 7/3267 zu erhalten? b) Wenn ja, führten diese Bemühungen zu Ergebnissen? c) Wenn nicht, warum nicht? Die Fragen 4, a), b) und c) werden zusammenhängend beantwortet. Gemäß § 12 Absatz 1 Nummer 5 des Landeskatastrophenschutzgesetzes (LKatSG M-V) haben die unteren Katastrophenschutzbehörden die nach pflichtgemäßem Ermessen notwendigen Maßnahmen zur Warnung der Bevölkerung zu treffen. Es ist aktuell davon auszugehen, dass die zurzeit insgesamt 1.589 Sirenen im Land mindestens circa 53 Prozent der Bevölkerung erreichen. Mit Abschluss der Sirenenaufrüstung in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock werden zum Jahresende voraussichtlich mindestens circa 64 Prozent der Bevölkerung erreicht. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3561 3 Zur Warnung der Bevölkerung müssen jedoch nicht ausschließlich Sirenen eingesetzt werden. Auch andere Warnsysteme sind mittlerweile etabliert. Unter Nutzung des Modularen Warnsystems (MoWaS) sind über die Software-Anwendung (sogenannte App) Notfall- Informations- und Nachrichten-App (NINA) des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) aktuell circa 70.000 Abonnenten für Orte in Mecklenburg- Vorpommern erreichbar. Angaben zum Erreichungsgrad der Bevölkerung bezogen allein auf Sirenen sind mithin nicht aussagekräftig.