Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 4. Juni 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3562 7. Wahlperiode 06.06.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dr. Matthias Manthei, Fraktion Freie Wähler/BMV Alarmierung von Helfern im Katastrophenschutz und ANTWORT der Landesregierung Auf welche Art und Weise werden Helfer der Katastrophenschutzeinheiten im Fall eines Einsatzes informiert (bitte aufschlüsseln nach den einzelnen Fachbereichen)? Nach § 9 in Verbindung mit § 10 Absatz 1 und § 12 Absatz 1 Nummern 1 und 3 des Landeskatastrophenschutzgesetzes (LKatSG M-V) haben die unteren Katastrophenschutzbehörden die nach pflichtgemäßem Ermessen notwendigen vorbereitenden Maßnahmen (auch hinsichtlich Alarmordnung, Mittel und Ausstattung) zu treffen, um einen wirksamen Katastrophenschutz zu gewährleisten. Für landesgeführte Einheiten liegen entsprechende Zuständigkeiten nach § 9 in Verbindung mit § 10 Absatz 4 LKatSG M-V beim Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz Mecklenburg- Vorpommern. Während der vergangenen Jahre haben sich in Abhängigkeit von der Katastrophenschutzbehörde verschiedene Alarmierungswege im Katastrophenschutz etabliert. Bei einer Vielzahl von Katastrophenschutzbehörden findet die Software FACT24 Anwendung , über die durch die Leitstellen eine Alarmierung der Einsatzkräfte erfolgt. Drucksache 7/3562 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Hierüber wird eine Vielzahl von Geräten im Rahmen der Alarmierung angesteuert. Aufgeschlüsselt auf die Bereiche nach § 5 Absatz 1 LKatSG M-V lassen sich diese in der jeweiligen Zuständigkeit der Katastrophenschutzbehörden genutzten Alarmierungsmittel wie folgt für das Land zusammenfassen: Bereich Digitale Funkmeldeempfänger Sirenen Telefonie Führung x x x Brandschutz x x Sanitätsdienst x x Logistik und technische Sicherstellung x x x Psychosoziale Notfallversorgung x x Betreuung x x Abwehr von chemischen, biologischen, radiologischen und nuklearen Gefahren x x x Abwehr von Wassergefahren x x x Personenauskunftswesen x x Für nicht unter die vorherige Aufzählung subsumierbare Bereiche haben sich untere Katastrophenschutzbehörden neben der Nutzung von digitalen Funkmeldeempfängern und Telefonen für SMS-Dienste (Short Message Service) und Amateur-Notfunk zur Alarmierung entschieden. Im Übrigen erfolgen weitere einsatzrelevante Informationen der sich hieran anschließend im Einsatz befindlichen Einsatzkräfte mündlich oder schriftlich über Lagemeldungen durch die jeweils übergeordnete Führungskraft vor Ort.