Die Ministerin für Soziales, Integration und Gleichstellung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 22. Juli 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3563 7. Wahlperiode 23.07.2019 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Christel Weißig, Fraktion Freie Wähler/BMV Kinder und Jugendliche in Pflegefamilien im Ausland und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung In die Beantwortung der Fragen wurden die Landkreise und kreisfreien Städte des Landes Mecklenburg-Vorpommern einbezogen. Von acht Gebietskörperschaften liegen sieben Rückmeldungen vor. Danach sind keine Fälle bekannt, die für eine Beantwortung der Fragestellungen relevant sind. 1. Wie viele Kinder und Jugendliche, deren Vormundschaft in Mecklenburg -Vorpommern ansässigen Trägern zugewiesen wurde, leben seit 2008 bis heute im europäischen Ausland (bitte nach Jahr, Träger, Aufenthaltsort und Anzahl der Kinder und Jugendlichen aufschlüsseln)? Der Landesregierung sind keine Fälle bekannt, in denen Kinder und/oder Jugendliche, deren Vormundschaft in Mecklenburg-Vorpommern ansässigen Trägern zugewiesen wurde, im europäischen Ausland leben. Drucksache 7/3563 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Wie viele dieser Kinder und Jugendlichen wurden von 2008 bis heute im nichteuropäischen Ausland untergebracht (bitte nach Jahr, Träger, Aufenthaltsort und Anzahl der Kinder und Jugendlichen aufschlüsseln )? Der Landesregierung sind keine Fälle bekannt, in denen Kinder und/oder Jugendliche im nichteuropäischen Ausland untergebracht wurden. 3. In welcher Höhe werden und wurden Fördermittel an diese Träger von 2008 bis heute für diese Kinder und Jugendliche oder direkt an die Projekte im Ausland gezahlt (bitte nach Jahren, Träger, Ort und Höhe der Fördermittel aufschlüsseln)? 4. Wie hoch sind die finanziellen Mittel, die vom Jugendamt an die jeweiligen Träger pro Kind nach der Inobhutnahme durch die Träger gezahlt werden? Welche Staffellungen gibt es? 5. Welche Abweichungen in der Höhe der finanziellen Zuwendungen an diese Träger gibt es, wenn Kinder und Jugendliche im Europäischen Ausland untergebracht werden? 6. Wer kontrolliert die zweckmäßige Verwendung dieser Gelder? Welche Unregelmäßigkeiten und sich daraus ergebende Konsequenzen gab es seit 2008 bis heute (bitte nach Jahr, Ort, Grund der Unregelmäßigkeit und Träger aufschlüsseln)? 7. Wer kontrolliert diese Einrichtungen oder Pflegefamilien im Ausland auf professionelle Betreuung, auf menschenwürdige Zustände und auf eventuelle Missstände? Welche Missstände wurden von 2008 bis heute festgestellt und welche Konsequenzen ergaben sich daraus (bitte nach Jahr, Ort, Art des Missstandes und Träger aufschlüsseln)? Die Fragen 3 bis 7 werden zusammenhängend beantwortet. Zur Beantwortung wird auf die Antworten zu den Fragen 1 und 2 verwiesen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3563 3 8. Welche gesetzlichen Voraussetzungen müssen bestehen, wenn ein Kind durch den jeweiligen Träger im Ausland untergebracht wird? Die Verfahren und gesetzlichen Vorausetzungen für die Unterbringung eines Kindes oder Jugendlichen im Ausland richten sich nach den einschlägigen Vorschriften des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) in Verbindung mit der Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 des Rates vom 27. November 2003 über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1347/2000 (Brüssel IIa-Verordnung ). Näheres kann dem Merkblatt zur „Unterbringung von Kindern im Ausland durch deutsche Gerichte und Behörden“ (Bundesamt für Justiz) sowie der Arbeitshilfe der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter zu „Verfahren bei grenzüberschreitenden Unterbringungen“ entnommen werden. http://www.bagljae.de/downloads/125_verfahrensstandards_2016.pdf https://www.bundesjustizamt.de/DE/SharedDocs/Publikationen/HKUE/Merkblatt_Unterbring ung_Ausland.pdf?__blob=publicationFile&v=14