Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 24. Mai 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3564 7. Wahlperiode 28.05.2019 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Berufsbegleitender Vorbereitungsdienst für Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger an allgemeinbildenden Schulen und ANTWORT der Landesregierung 1. Aus welchen Gründen wird ein Vorbereitungsdienst ausschließlich für Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger an beruflichen Schulen angeboten? Eine solche Ausschließlichkeit ist nicht gegeben. Grundsätzlich können alle Personen, die eine der Ersten Staatsprüfung vergleichbare Hochschulabschlussprüfung in Fächern oder Fachrichtungen oder Lernbereichen, die Prüfungsfächer gemäß der Lehrerprüfungsverordnung sind (sogenannte Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger), jedoch keine Studien in Erziehungswissenschaft und den entsprechenden Fachdidaktiken nachweisen, einen Vorbereitungsdienst gemäß den Bestimmungen der Lehrervorbereitungsdienstverordnung in Verbindung mit einer Zusatzausbildung in Erziehungswissenschaft und den Fachdidaktiken absolvieren, sofern die oberste Schulbehörde einen besonderen Bedarf festgestellt hat. Drucksache 7/3564 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Wie rechtfertigt die Landesregierung die Einrichtung eines Vorbereitungsdienstes ausschließlich für Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger an beruflichen Schulen im Hinblick auf § 3 Lehrbefähigungsanerkennungsverordnung , der nach dem Wortlaut eine Unterscheidung für Lehrkräfte an beruflichen und allgemeinbildenden Schulen nicht vorsieht? Es ist das angestrebte Ziel der Landesregierung, möglichst viele grundständig ausgebildete Referendarinnen und Referendare in den regulären Vorbereitungsdienst einzustellen. Gemäß § 3 der Lehrbefähigungsanerkennungsverordnung können unbefristet beschäftigte Lehrkräfte nach § 2 Absatz 5 und § 10 Absatz 3 des Lehrerbildungsgesetzes einen berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst absolvieren. Die Anzahl der zuzulassenden Personen orientiert sich an den vorhandenen Ausbildungskapazitäten. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht. 3. An welchen Schularten waren die in der Antwort zu Frage 4 der Kleinen Anfrage auf Drucksache 7/2932 aufgeführten Antragsteller beschäftigt? Die in der Antwort der Landesregierung auf die Frage 4 der Kleinen Anfrage auf Drucksache 7/2932 zahlenmäßig aufgeführten Antragsteller waren unbefristet Beschäftigte an beruflichen Schulen. 4. Wie beurteilt die Landesregierung den Bedarf von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern an allgemeinbildenden Schulen an der Teilnahme am berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst? Es besteht ein Bedarf an grundständig ausgebildeten Lehrkräften an den allgemeinbildenden Schulen. Da die in Deutschland insgesamt zur Verfügung stehenden Absolventinnen und Absolventen eines Lehramtsstudiums nach den derzeitigen Prognosen nicht in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen werden, wird dieser Bedarf derzeit gesehen. 5. Zu welchem Zeitpunkt wird die Landesregierung einen Vorbereitungsdienst für Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger an allgemeinbildenden Schulen einrichten? Die Einrichtung eines berufsbegleitenden Vorbereitungsdienstes an allgemeinbildenden Schulen wird zurzeit geprüft.