Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 24. März 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/357 7. Wahlperiode 27.03.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Nikolaus Kramer, Fraktion der AfD Ständige Polizeipräsenz in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie viele Polizeikräfte haben in den Jahren 2005 bis 2015 auf öffentlichen Plätzen in Mecklenburg-Vorpommern ständig bzw. temporär Präsenz gezeigt (bitte aufgeschlüsselt nach Anzahl der Einsatzkräfte, Mannstunden und Ort)? 2. Wie viele Polizeikräfte haben im Jahr 2016 auf öffentlichen Plätzen in Mecklenburg-Vorpommern ständig bzw. temporär Präsenz gezeigt (bitte aufgeschlüsselt nach Anzahl der Einsatzkräfte, Mannstunden und Ort)? 3. Wie viele Polizeikräfte haben bisher im Jahr 2017 auf öffentlichen Plätzen in Mecklenburg-Vorpommern ständig bzw. temporär Präsenz gezeigt (bitte aufgeschlüsselt nach Anzahl der Einsatzkräfte, Mannstunden und Ort)? Die Fragen 1 bis 3 werden zusammenhängend beantwortet. Gemäß § 64 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Landtages (GO LT) dürfen sich Kleine Anfragen „nur auf einen bestimmten Sachverhalt beziehen und müssen so formuliert sein, dass sie von der Landesregierung in kurzer Form beantwortet werden können.“ Dieser Anforderung wird nach Ansicht der Landesregierung diese Kleine Anfrage nicht gerecht, da sich der Fragesteller nicht auf einen bestimmten Sachverhalt bezieht, sondern pauschal das gesamte Einsatzgeschehen (Präsenz) im Zeitraum 2005 bis 2017 inklusive weitergehender Beschreibungen zu Anzahl der Einsatzkräfte, Mannstunden und Ort abfragt. Drucksache 7/357 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Die Landesregierung beantwortet die Fragen 1 bis 3 daher wie folgt: Die Landesregierung versteht unter öffentlichen Plätzen den öffentlichen Raum. Im öffentlichen Raum wird durch den Streifeneinzeldienst der Landespolizei Mecklenburg- Vorpommern 24 Stunden am Tag, an sieben Tagen in der Woche und an 365 Tagen im Jahr Präsenz gezeigt. Zu Präsenzzeiten der auch in Mecklenburg-Vorpommern zuständigen Bundespolizei können durch die Landesregierung keine Angaben gemacht werden.