Die Ministerin für Soziales, Integration und Gleichstellung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 14. Juni 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3573 7. Wahlperiode 17.06.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Torsten Koplin, Fraktion DIE LINKE Pflegestützpunkte und Pflegeförderung in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie hat sich die Zahl der Pflegestützpunkte in den Jahren seit 2016 entwickelt (bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten sowie nach Standorten auflisten)? Die Anzahl der Pflegestützpunkte in Mecklenburg-Vorpommern hat sich vom Jahr 2016 bis zum Jahr 2019 von insgesamt 14 auf 18 erhöht. In der nachfolgenden Tabelle ist die Entwicklung im Einzelnen regional dargestellt: Landkreis/kreisfreie Stadt Standort Anzahl Pflegestützpunkte 2016 2017 2018 2019 Landeshauptstadt Schwerin Schwerin 1 1 1 1 Hansestadt Rostock Rostock 1 1 1 2 Ludwigslust-Parchim Ludwigslust 1 1 1 1 Parchim 1 1 1 1 Mecklenburgische Seenplatte Demmin 1 1 1 1 Neustrelitz 1 1 1 1 Neubrandenburg 1 1 1 1 Nordwestmecklenburg Wismar 1 1 1 1 Grevesmühlen 1 1 1 1 Rostock Güstrow 1 1 1 1 Bad Doberan 0 0 1 1 Drucksache 7/3573 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Landkreis/kreisfreie Stadt Standort Anzahl Pflegestützpunkte 2016 2017 2018 2019 Vorpommern-Greifswald Pasewalk 1 1 1 1 Anklam 1 1 1 1 Greifswald 1 1 1 1 Vorpommern-Rügen Stralsund 1 1 1 1 Bergen 0 0 1 1 Ribnitz-Damgarten 0 0 1 1 insgesamt 14 14 17 18 2. Wie viele Pflegebedürftige und ihre Angehörigen haben dort pro Jahr im Durchschnitt kostenlos unabhängige fachliche Hilfe und Informationen erhalten (bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten sowie nach Standorten auflisten)? Die Anzahl der Kontakte (persönlich im Pflegestützpunkt oder beim Hausbesuch, im Übrigen per Telefon, Schriftverkehr oder E-Mail) Pflegebedürftiger und/oder ihrer Angehörigen in den Jahren 2016 bis 2018, unter Ausweisung des Anteils der Erstkontakte, ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: Jahr Anzahl Kontakte aller Pflegestützpunkte Mecklenburg-Vorpommern Gesamtkontakte davon Erstkontakte 2016 22.975 14.591 2017 26.357 14.401 2018 30.294 16.334 Die Zahl der Kontakte in den Pflegestützpunkten, also der Bearbeitungsaufwand, lässt keinen Rückschluss auf die Zahl der dahinterstehenden ratsuchenden Pflegebedürftigen zu. Über die Anzahl ratsuchender Pflegebedürftiger und deren Angehöriger in den einzelnen Pflegestützpunktstandorten, die hinter der Anzahl der Kontakte stehen, liegen der Landesregierung keine Daten vor, da diese statistisch nicht erhoben werden. Die obigen Kontaktzahlen beziehen sich ausschließlich auf Beratung, Information und Hilfestellung bezüglich der Inanspruchnahme von Pflege- und Sozialleistungen. Die den Pflegestützpunkten darüber hinaus obliegenden Aufgaben, wie die Netzwerk- und Öffentlichkeitsarbeit, sind davon nicht umfasst. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3573 3 3. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit welchen Stellenanteilen waren/sind in den Jahren 2016 bis 2019 in den einzelnen Pflegestützpunkten tätig? Die Landesverbände der Pflegekassen und die jeweilige kreisfreie Stadt beziehungsweise der jeweilige Landkreis als Träger der Pflegestützpunkte beteiligen sich grundsätzlich mit jeweils einem Vollzeitäquivalent an jedem Pflegestützpunkt. Dies haben die Pflegestützpunktträger in den jeweiligen Pflegestützpunktverträgen miteinander vereinbart. Der Landesregierung liegen keine Angaben über Stellenanteile vor. 4. Wie stellt sich der Mittelabfluss aus dem Haushaltstitel 633.69 (neu), Kapitel 1005, MG 67 (neu), EP 10 „Zuschüsse für Pflegestützpunkte“ in den Jahren 2016 bis 2019 dar? Wie wurde mit den nicht verwendeten Mitteln umgegangen? Der Mittelabfluss aus dem Haushaltstitel 633.69, Kapitel 1005, Maßnahmegruppe 67, Einzelplan 10 „Zuschüsse für Pflegestützpunkte“ stellt sich in den Jahren 2016 bis 2018 wie folgt dar: Jahr Haushaltsplan in Euro Mittelabfluss in Euro 2016 750.000,00 556.883,37 2017 750.000,00 581.009,69 2018 750.000,00 616.096,94 2019 750.000,00 0,00* * Stand: 13. Mai 2019. Die Mittelzuweisung erfolgt gemäß § 2 Absatz 1 der Finanzzuweisungsverordnung grundsätzlich einmal jährlich zum 30. Juni des laufenden Jahres. Insofern erfolgte in 2019 noch kein Mittelabfluss . Nicht verbrauchte Mittel wurden in dem jeweiligen Haushaltsjahr nicht benötigt. Die grundsätzliche Übertragbarkeit der Mittel wurde erst im Wege eines Haushaltsvermerkes beginnend mit dem Haushaltsjahr 2018 eingeführt. Im Haushaltsjahr 2018 nicht verbrauchte Mittel sind zur Resteübertragung angemeldet. Über die Übertragung der Reste ist derzeit noch nicht entschieden. 5. In welcher Höhe wurden die Pflegestützpunkte in den Jahren 2016 bis 2019 anteilig vom Land gefördert (bitte mit Bezug auf die Gesamtkosten in absoluten und prozentualen Zahlen darstellen sowie für die Landkreise und kreisfreien Städte unterscheiden)? Den Landkreisen und kreisfreien Städten werden gemäß § 1 Absatz 1 der Finanzzuweisungsverordnung jährlich Finanzzuweisungen gewährt. Drucksache 7/3573 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 Diese sind durch die Ermittlung jährlicher Zuweisungshöchstbeträge auf der Grundlage der Einwohner über 65 Jahre im Verhältnis zur Gesamtanzahl aller Einwohner über 65 Jahre in Mecklenburg-Vorpommern mit Stichtag 31. Dezember des jeweils vorvergangenen Jahres je kommunaler Gebietskörperschaft festzulegen. Die jeweilige Landeszuweisung darf grundsätzlich höchstens 70 Prozent der kommunalen Auszahlungen für Personal betragen (§ 1 Absatz 3 der Finanzzuweisungsverordnung). Den Landkreisen und kreisfreien Städten wurden für ihre Pflegestützpunkte in den Jahren 2016 bis 2018 Landeszuweisungen in folgender Höhe und prozentualem Anteil an den Personalgesamtkosten gewährt: Landkreis/kreisfreie Stadt Jahr der Zuweisung Gesamtkosten Landkreis/ kreisfreie Stadt in Euro Landeszuweisung in Euro Anteil in Prozent Landeshauptstadt Schwerin 2016 63.886,00 44.720,00 70 2017 55.328,38 38.729,87 70 2018 67.991,75 39.929,11 59 Hansestadt Rostock 2016 103.140,00 72.198,00 70 2017 105.300,00 74.017,24 70 2018 100.100,00 70.070,00 70 Ludwigslust-Parchim 2016 99.196,32 69.437,42 70 2017 114.605,07 93.896,42 82* 2018 113.392,93 78.000,00 69 Mecklenburgische Seenplatte 2016 193.404,81 122.330,00 63 2017 196.642,06 122.503,44 62 2018 171.187,14 106.438,00 62 Nordwestmecklenburg 2016 110.574,00 67.137,00 61 2017 118.354,13 67.325,00 57 2018 87.408,47 61.186,00 70 Rostock 2016 52.628,50 36.839,95 70 2017 55.355,53 40.357,72 73* 2018 104.000,00 73.009,83 70 Vorpommern-Greifswald 2016 165.577,10 108.731,00 66 2017 174.400,00 108.731,00 62 2018 181.700,00 122.117,00 67 Vorpommern-Rügen 2016 50.700,00 35.490,00 70 2017 50.500,00 35.350,00 70 2018 107.638,73 75.347,00 70 * Die gekennzeichneten Prozentzahlen enthalten neben dem jährlichen Gesamtzuweisungsbetrag des laufenden Jahres noch Nachzahlungen aus dem Vorjahr. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3573 5 6. Welche Anteile an den Personal- und Sachkosten zur Finanzierung der Pflegestützpunkte werden jeweils a) durch die Landesverbände der Pflegekassen, unter anderem für die von ihnen in die Pflegestützpunkte entsandten Pflegeberaterinnen und Pflegeberater, b) durch die einzelnen Landkreise und kreisfreien Städte, unter anderem für die von ihnen in die Pflegestützpunkte entsandten Sozialberaterinnen und Sozialberater c) von anderen Stellen getragen? Zu a) Die Anteile an den Personal- und Sachkosten zur Finanzierung der Pflegestützpunkte betragen von den Landesverbänden der Pflegekassen 100 Prozent für die Personalkosten der entsandten Pflegeberaterinnen und Pflegeberater sowie 2/3 der Sachkosten. Zu b) Die Anteile an den Personal- und Sachkosten zur Finanzierung der Pflegestützpunkte betragen von den Landkreisen und kreisfreien Städten 100 Prozent für die Personalkosten der entsandten Sozialberaterinnen und Sozialberater sowie 1/3 der Sachkosten, wobei die Personalkosten grundsätzlich bis zu 70 Prozent durch das Land bezuschusst werden können. Zu c) Durch andere Stellen werden keine dieser Kosten getragen. 7. Zuweisungen in welcher Höhe wurden bzw. werden in den Jahren 2018 und 2019 in Mecklenburg-Vorpommern vom Land zur Unterstützung einer integrierten Pflegesozialplanung und zur Finanzierung begleitender Projekte zur Stärkung von häuslicher, ambulanter und teilstationärer Pflege an die Landkreise und kreisfreien Städte, Gemeinden und Gemeindeverbände getätigt (bitte nach Pflegesozialplanung und begleitenden Projekten sowie nach Gebietskörperschaften unterscheiden )? Die Höhe der Zuweisungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2018 zur Unterstützung einer integrierten Pflegesozialplanung und zur Finanzierung begleitender Projekte zur Stärkung von häuslicher, ambulanter und teilstationärer Pflege an die Landkreise und kreisfreien Städte stellt sich wie folgt dar: Drucksache 7/3573 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 6 2018 Landkreise und kreisfreie Städte Zuweisungen in Euro Mittelabfluss für Pflegesozialplanung in Euro Mittelabfluss für begleitende Projekte zur Stärkung von häuslicher, ambulanter und teilstationärer Pflege in Euro nicht verbrauchte Mittel in Euro Landeshauptstadt Schwerin 43.109,00 0,00 1.968,97 41.140,03 Hansestadt Rostock 88.566,00 0,00 48.360,00 40.206,00 Ludwigslust-Parchim 86.757,00 0,00 4.500,00 82.257,00 Mecklenburgische Seenplatte 115.683,00 0,00 42.352,20 73.330,80 Nordwestmecklenburg 63.636,00 25.870,60 11.882,10 25.883,30 Rostock 87.417,00 0,00 44.230,20 43.186,80 Vorpommern- Greifswald 102.867,00 0,00 102.867,00 0,00 Vorpommern-Rügen 101.965,00 27.132,00 0,00 74.833,00 gesamt 690.000,00 53.002,60 256.160,47 380.836,93 Die Höhe der Zuweisungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2019 zur Unterstützung einer integrierten Pflegesozialplanung und zur Finanzierung begleitender Projekte zur Stärkung von häuslicher, ambulanter und teilstationärer Pflege an die Landkreise und kreisfreien Städte, stellt sich wie folgt dar: 2019 Landkreise und kreisfreie Städte Zuweisungen in Euro Mittelabfluss für Pflegesozialplanung in Euro Mittelabfluss für begleitende Projekte zur Stärkung von häuslicher, ambulanter und teilstationärer Pflege in Euro Landeshauptstadt Schwerin 11.755,00 0,00 0,00 Hansestadt Rostock 23.996,00 0,00 0,00 Ludwigslust-Parchim 24.041,00 0,00 0,00 Mecklenburgische Seenplatte 31.845,00 0,00 0,00 Nordwestmecklenburg 17.599,00 0,00 0,00 Rostock 24.336,00 0,00 0,00 Vorpommern-Greifswald 28.426,00 0,00 0,00 Vorpommern-Rügen 28.002,00 0,00 0,00 gesamt 190.000,00 0,00 0,00 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3573 7 Die im Haushaltsjahr 2018 nicht verbrauchten Mittel in Höhe von 380.836,93 Euro sind bereits im Wege der Vorwegfreigabe als Rest in das Haushaltsjahr 2019 für Zwecke der Pflegesozialplanung beziehungsweise für die begleitenden Projekte zur Stärkung von häuslicher, ambulanter und teilstationärer Pflege übertragen worden. 8. Wie stellt sich der Mittelabfluss aus dem Haushaltstitel 633.68 (neu), Kapitel 1005, MG 67 (neu), EP 10 „Zuweisung an Gemeinden und Gemeindeverbände - Pflegesozialplanung und kommunale Projekte zur Stärkung von häuslicher, ambulanter und teilstationärer Pflege“ in den Jahren 2016 bis 2019 dar? Wie wurde mit den nicht verwendeten Mitteln umgegangen? Der Mittelabfluss ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: Jahr Zweckbestimmung Haushaltsplan in Euro Mittelabfluss in Euro 2016 insgesamt davon: Pflegesozialplanung davon: Zielvereinbarungen nach § 14 Abs. 2 AG SGB XII MV 1.200.000,00 800.000,00 400.000,00 646.363,48 373.908,42 2017 insgesamt davon: Pflegesozialplanung davon: Zielvereinbarungen nach § 14 Abs. 2 AG SGB XII MV 1.000.000,00 650.000,00 350.000,00 534.749,34 378.874,77* 2018 Pflegesozialplanung 690.000,00 309.163,07 2019 Pflegesozialplanung 190.000,00 0,00** * Deckungsfähig innerhalb der Maßnahmegruppe. ** Stand: 13. Mai 2019. Nicht verbrauchte Mittel wurden in dem jeweiligen Haushaltsjahr nicht benötigt. Die grundsätzliche Übertragbarkeit der Mittel wurde erst im Wege eines Haushaltsvermerkes beginnend mit dem Haushaltsjahr 2018 eingeführt. Im Haushaltsjahr 2018 nicht verbrauchte Mittel sind zur Resteübertragung angemeldet. Über die Übertragung der Reste ist derzeit noch nicht entschieden. Drucksache 7/3573 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 8 9. Wie stellt sich der Mittelabfluss aus dem Haushaltstitel 526.67 (neu), Kapitel 1005, MG 67 (neu), EP 10 „Aufwendungen für die Pflegesozialplanung , Gutachten zur Pflegesozialplanung und seniorenpolitische Gesamtkonzepte“ in den Jahren 2016 bis 2019 dar? Wie wurde mit den nicht verwendeten Mitteln umgegangen? Der Mittelabfluss ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: * Stand: 13. Mai 2019 Nicht verbrauchte Mittel wurden in dem jeweiligen Haushaltsjahr nicht benötigt. Die grundsätzliche Übertragbarkeit der Mittel wurde erst im Wege eines Haushaltsvermerkes beginnend mit dem Haushaltsjahr 2018 eingeführt. Im Haushaltsjahr 2018 nicht verbrauchte Mittel sind zur Resteübertragung angemeldet. Über die Übertragung der Reste ist derzeit noch nicht entschieden. Jahr Zweckbestimmung Haushaltsplan in Euro Mittelabfluss in Euro 2016 Gutachten zur Pflegesozialplanung 50.000,00 49.950,25 2017 Gutachten zur Pflegesozialplanung 50.000,00 49.997,85 2018 insgesamt davon: Gutachten zur Pflegesozialplanung davon: Seniorenpolitische Gesamtkonzepte 130.000,00 50.000,00 80.000,00 45.832,85 0,00 2019* insgesamt davon: Gutachten zur Pflegesozialplanung davon: Seniorenpolitische Gesamtkonzepte 130.000,00 50.000,00 80.000,00 0,00 0,00 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3573 9 10. Wie stellt sich der Mittelabfluss aus dem Haushaltstitel 684.06, Kapitel 1005, MG 65, EP 10 „Zuschüsse für Leistungen gemäß § 45c und d SGB XI“ zur Förderung der niedrigschwelligen Angebote zur Unterstützung im Alltag und von Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen für Pflegebedürftige nach der Betreuungsangeboteförderungslandesverordnung in den Jahren 2016 bis 2019 dar? Wie wurde mit den nicht verwendeten Mitteln umgegangen? Der Mittelabfluss aus dem Haushaltstitel 684.05, Kapitel 1005, Maßnahmegruppe 65, Einzelplan 10 „Zuschüsse gemäß der §§ 45c und d SGB XI“ zur Förderung der niedrigschwelligen Angebote zur Unterstützung im Alltag und von Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen nach der Betreuungsangebotelandesverordnung stellt sich in den Jahren 2016 bis 2019 wie folgt dar: Jahr Haushaltsplan in Euro Mittelabfluss in Euro 2016 180.000,00 112.924,97 2017 180.000,00 165.519,67 2018 250.000,00 204.570,51 2019 250.000,00 85.596,83* * Stand: 13. Mai 2019 Nicht verbrauchte Mittel wurden in dem jeweiligen Haushaltsjahr nicht benötigt.