Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 27. Mai 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3574 7. Wahlperiode 29.05.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Ralf Borschke, Fraktion Freie Wähler/BMV EU-Vertragsverletzungsverfahren und Auswirkungen auf Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung EU-Vertragsverletzungsverfahren richten sich auch bei Zuständigkeit der Bundesländer für die Umsetzung von Richtlinien nicht gegen die Bundesländer, sondern immer gegen die Bundesrepublik Deutschland als Mitgliedsstaat der EU-Verträge. 1. Welche EU-Richtlinien zogen Mahnverfahren beziehungsweise Vertragsstrafen nach sich, weil das Land Mecklenburg-Vorpommern diese verspätet umsetzte (bitte alle EU-Richtlinien seit 2011 mit Umsetzungsfrist und tatsächlicher Umsetzung in Mecklenburg- Vorpommern aufschlüsseln)? Vertragsstrafen aufgrund verspäteter Umsetzung von Richtlinien wurden gegen die Bundesrepublik Deutschland noch nie ausgesprochen. Aufgrund des in der Vorbemerkung dargestellten Sachverhaltes wird eine Differenzierung nach Bundesländern im Sinne eines Verursacherprinzips bei Vertragsverletzungsverfahren nicht erfasst. Drucksache 7/3574 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Welche Auswirkungen hatten die bisherigen EU-Vertragsverletzungsverfahren auf das Land Mecklenburg-Vorpommern? Außer der Notwendigkeit, die Umsetzung nachzuholen, gab es keine Auswirkungen. 3. Welche Vorkehrungen trifft die Landesregierung, um gegenüber der Bundesregierung Abwälzungen der Strafzahlungen auf Mecklenburg- Vorpommern rechtlich abwehren zu können? Die Gewährleistung einer sachgerechten Aufteilung von gegebenenfalls in Zukunft entstehenden Forderungen aus Vertragsverletzungsverfahren ist Gegenstand einer Bund-Länder- Arbeitsgruppe auf Ebene der Europaministerkonferenz.