Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 27. Mai 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3575 7. Wahlperiode 27.05.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Peter Ritter, Fraktion DIE LINKE Fusion-Festival und ANTWORT der Landesregierung 1. Auf welcher Grundlage bundesweit geltender Sicherheitsbestimmungen und Standards wurde die Durchführung des letzten Fusion-Festivals genehmigt? Welche Auflagen wurden dabei erteilt? Die Veranstaltung unterliegt zahlreichen bundes- und landesgesetzlichen Normen. Hierzu zählen unter anderem das Sicherheits- und Ordnungsgesetz (SOG M-V), das Baugesetzbuch, die Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern, das Jugendschutzgesetz sowie die Versammlungsstättenverordnung. Letztere ist die landesseitige Umsetzung einer bundesweiten Musterversammlungsstättenverordnung aus dem Jahr 2014. Die an das Sicherheitskonzept des Veranstalters zu stellenden Anforderungen lassen sich der detaillierten und systematischen Darstellung der sogenannten „Bausteine für die Sicherheit von Großveranstaltungen“ - kurz „BaSiGo“ entnehmen. Dies ist ein 482 Seiten umfassendes Handbuch, welches seit 2016 bundesweite Standards zur Planung und Durchführung von Großveranstaltungen als Ergebnis eines durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderten Projektes empfiehlt. Das konkrete Genehmigungsverfahren 2018 wurde durch das Amt Röbel-Land auf der Grundlage der §§ 13 und 16 SOG M-V durchgeführt. Drucksache 7/3575 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Zum Schutz der Sicherheit der Teilnehmer wurden dabei schwerpunktmäßig Auflagen zu folgenden Bereichen erlassen: - Verpflichtung zur Umsetzung des vom Veranstalter erarbeiteten Sicherheitskonzeptes - Medizinische und sanitätsdienstliche Absicherung - Absicherung Brandschutz - Ausweisen und Freihalten von Rettungswegen. 2. Welche Veränderungen bundesweit geltender Sicherheitsbestimmungen und Standards hat es seit dem letzten Fusion-Festival gegeben? Welche anderen Auflagen ergeben sich dadurch für die Genehmigung des diesjährigen Fusion-Festivals? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Bislang wurden für das Fusion-Festival 2019 keine Auflagen erteilt. Derzeit läuft das Anhörungsverfahren. Der Veranstalter wurde auf die notwendige Umsetzung der Versammlungsstättenverordnung sowie die zu erfüllenden aktuellen Sicherheitsstandards im Sicherheitskonzept hingewiesen und hat die Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 16. Mai 2019 erhalten. Dem ist der Veranstalter nachgekommen. Nach Prüfung durch die jeweiligen Fachbehörden hat das Amt Röbel-Müritz als Genehmigungsbehörde in der Sache zu entscheiden. 3. Aufgrund welcher Gefahrenanalyse beabsichtigt die Polizei, ihre Präsenz auf das Festivalgelände auszudehnen? Das Sicherheitskonzept des Veranstalters, dessen im Verwaltungsverfahren getätigten schriftlichen und mündlichen Äußerungen zum Sicherheitskonzept, die Versammlungsstättenverordnung , die „BaSiGo - Bausteine für die Sicherheit von Großveranstaltungen“ sowie die in den zurückliegenden Jahren gewonnenen polizeilichen Erkenntnisse wurden durch das Polizeipräsidium Neubrandenburg im Rahmen der Bewertung der Sicherheit der Veranstaltung herangezogen. Im Zuge dessen ist festgestellt worden, dass eine effektive polizeiliche Handlungsfähigkeit mehrfach am freien Zugang zum Festivalgelände scheiterte. Unaufschiebbare und aus Sicht der Polizei notwendige Maßnahmen auf dem Veranstaltungsgelände der Fusion gingen in der Vergangenheit mit einem deutlichen Zeitverzug einher, da das Betreten des Geländes durch den vor Ort handelnden Sicherheitsdienst entweder verweigert oder erst nach langanhaltender Diskussion ermöglicht worden ist. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3575 3 Aus Sicht der Polizei handelt es sich hier um einen nicht zu akzeptierenden Zeitverzug beim Schutz der Grundrechte von Festivalbesuchern bei denkbaren Schadensszenarien wie Unfällen und Katastrophen. Vor diesem Hintergrund strebt die Polizei an, bereits auf dem Gelände präsent zu sein. Wie in der Antwort zu Frage 2 dargestellt, liegt ein neues Sicherheitskonzept des Veranstalters mit Stand 16. Mai 2019 vor. Dieses Konzept wird derzeit darauf geprüft, ob es den Anforderungen der Polizei gerecht wird.