Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 24. Mai 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3579 7. Wahlperiode 28.05.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Thomas de Jesus Fernandes, Fraktion der AfD Frauenmilchbanken in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die Errichtung einer Frauenmilchbank in einem Krankenhaus mit Geburtsstation liegt in der organisatorischen Hoheit eines Krankenhauses selbst. 1. Wie viele Frauenmilchbanken gibt es noch in Mecklenburg- Vorpommern? Welche Frauenmilchbanken wurden seit 1989 geschlossen? In Mecklenburg-Vorpommern werden derzeit zwei Frauenmilchbanken betrieben. Eine befindet sich an der Universitätsmedizin Greifswald und eine am Dietrich-Bonhoeffer- Klinikum Neubrandenburg. Über Schließungen von Frauenmilchbanken liegen der Landesregierung keine Informationen vor. Drucksache 7/3579 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Wie viele Frauenmilchbanken sind derzeit geplant? 3. Wie hoch ist die derzeitige Nachfrage nach Frauenmilch? a) Wie viel steht zur Verfügung? b) In welcher Höhe werden Spenderinnen entschädigt? 4. Wer trägt die Kosten der Frauenmilch für Frühchen oder andere Zwecke? Was kostet die Frauenmilch pro Mengeneinheit derzeit? 5. Wie viele Frühgeborene wurden seit 2013 mit Frauenmilch aus der Milchbank versorgt und wie viele nicht (bitte auflisten nach Jahr, Zahl der Frühchen, die Frauenmilch erhielten, und Herkunft der Frauenmilch, sowie Frühchen, die keine Frauenmilch erhielten, und Herkunft des Muttermilchersatzes)? 6. Gibt es Studien zur Sterblichkeitsrate in Mecklenburg-Vorpommern, die in Zusammenhang mit Frauenmilch oder Muttermilchersatz stehen? Die Fragen 2 bis 6 werden zusammenhängend beantwortet. Dazu liegen der Landesregierung keine Informationen vor.