Der Minister für Landwirtschaft und Umwelt hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 27. April 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/358 7. Wahlperiode 28.04.2017 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Dr. Mignon Schwenke, Fraktion DIE LINKE Vorsorge für Ölhavariebekämpfung in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Der Bund und die Küstenländer nehmen ihre Verpflichtungen zu Vorsorge- und Abwehrmaßnahmen bei Unfällen auf See insbesondere bei komplexen Schadenslagen entsprechend der gemeinsamen Regelungen zur Verbesserung des Unfallmanagements auf der Nord- und Ostsee wahr. Zur Durchführung eines gemeinsamen Unfallmanagements und zur Sicherstellung des einheitlichen und koordinierten Vorgehens aller Einsatzkräfte wurde das Havariekommando eingerichtet. Darüber hinaus ist die Vorbereitung und Durchführung gemeinsamer Maßnahmen zur Bekämpfung von Meeresverschmutzungen im Fall komplexer Schadstoffunfälle vereinbart worden (Bund-Länder-Vereinbarung über die Bekämpfung von Meeresverschmutzungen - BLV SUB). Die Partnergemeinschaft des Bundes und der Küstenländer funktioniert nach dem Solidarprinzip. Die Küstenländer beschaffen, betreiben und unterhalten die für die Bekämpfung von Meeresverschmutzungen erforderlichen Fahrzeuge, Geräte und Einrichtungen gemeinsam nach einem vereinbarten festen Kostenschlüssel. Die Fahrzeuge, Geräte und Einrichtungen der Partner, also aller Küstenländer, stehen für Einsätze zur Bekämpfung von Meeresverschmutzungen in jedem einzelnen Küstenland zur Verfügung. Drucksache 7/358 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Das Thema Ölhavariebekämpfung in Deutschland wurde mit der Einrichtung des Havariekommandos (HK) im Jahr 2002 vollkommen neu organisiert. Neben der Koordination im Einsatzfall bei komplexen Schadenslagen koordiniert das HK auch die Beschaffung der Geräte. 1. Wie hoch waren die Ausgaben des Landes Mecklenburg-Vorpommern in den Jahren 2011 bis 2016 für Geräte zur Ölhavariebekämpfung? Die Ausgaben für Geräte zur Ölhavariebekämpfung sind Teil der Ausgaben für die Beschaffung von Fahrzeugen, Geräten und Einrichtungen zur Schadstoffunfallbekämpfung (Investitionskosten ) der Partnergemeinschaft der Küstenländer. Der Finanzierungsanteil des Landes Mecklenburg-Vorpommern beträgt nach dem Kostenschlüssel gemäß BLV SUB 17 Prozent. Tabelle: Investitionskosten gemäß BLV SUB in den Jahren 2011-2016: Jahr Investitionskosten gemäß BLV SUB gesamt (in Euro) Anteil Mecklenburg-Vorpommern (in Euro) 2011 963.042,88 163.717,29 2012 2.361.369,78 401.432,86 2013 3.438.976,13 584.625,94 2014 3.218.659,08 547.172,04 2015 3.183.308,59 541.162,46 2016 3.344.429,00 568.552,93 2. Was wurde von diesen Ausgaben angeschafft (bitte in Jahresscheiben von 2011 bis 2016 auflisten)? Tabelle: Beschaffungen/Investitionen gemäß BLV-SUB in den Jahren 2011 bis 2016: Jahr Beschaffung/Investition 2011 Hägglunds-Fahrzeuge Feuerlösch- und Ölwehrschiff „Kiel“ Böschungsölsperre Amphibienfahrzeug Ölwehrhallen Ausrüstungen Ölwehr/Arbeitsschutz Vorsorge-Programm Schadstoffunfallbekämpfung (VPS-Programm) Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/358 3 Jahr Beschaffung/Investition 2012 Schubboote für THW (Technisches Hilfswerk) Falttanks 15 Kubikmeter (m³) Abrollplattformen Ölwehrhallen Ausrüstungen Ölwehr/Arbeitsschutz VPS-Programm Tieflader- und Tandemachs-Anhänger Lastkraftwagen (LKW), geländegängig (Teilleistung ) Boxen (für Absorbersperren und Falttanks) Minidumper (MuckTruck) mit Zubehör Erkundungsfahrzeuge Polaris mit Zubehör Erkundungsfahrzeug Argo mit Zubehör Kunststoffmatten (Baustraße) Mehrzweckarbeitsboote (MZAB) 2013 MS „Haithabu“ (Neubau Ölwehrschiff) Böschungsölsperre Abrollplattformen BOS-Digitalfunk-Ausstattung (BOS = Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben) Ölwehrhallen Ausrüstungen Ölwehr/Arbeitsschutz VPS-Programm LKW, geländegängig (Teilleistung) 2014 MS „Jansand“ (Ersatzneubau Ölwehrschiff) MS „Haithabu“ (Neubau Ölwehrschiff) Rettungsausrüstung Mehrzweckarbeitsboote (MZAB) Ölsperre (Strandwächter) Ölwehrhallen Ausrüstungen Ölwehr/Arbeitsschutz VPS-Programm LKW, geländegängig (Teilleistungen) 2015 Gabelstapler Kräne/Kranmulden Hägglunds-Fahrzeug Abrollbehälter Ersteinsatz Mehrzweckarbeitsboote (MZAB) Ölfangausrüstung für MZAB BOS-Digitalfunk-Ausstattung Bürsten-Skimmer Ausrüstungen Ölwehr/Arbeitsschutz VPS-Programm LKW, geländegängig Drucksache 7/358 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 Jahr Beschaffung/Investition 2016 MS „Jansand“ (Ersatzneubau Ölwehrschiff) Kräne/Kranmulden Hägglunds-Fahrzeug Abrollbehälter Ersteinsatz Ölfangausrüstung für MZAB Rettungsausrüstung MZAB BOS-Digitalfunk-Ausstattung Ausrüstungen Ölwehr/Arbeitsschutz VPS-Programm Studie NEBA (= Net Environmental Benefit Analysis) Dispergatoren (Nordsee) Abrollplattform für LKW 3. Wurden diese Ausgaben vollständig für Geräte genutzt, die durch das Havariekommando vorgeschlagen wurden? a) Gab es auch eigenständige Anschaffungen? b) Wenn ja, welche waren dies? Die in der Antwort zu Frage 1 dargestellten Ausgaben wurden vollständig für Fahrzeuge, Geräte und Einrichtungen (Investitionen) der Partnergemeinschaft der Küstenländer (BLV SUB) genutzt. Die Investitionen wurden durch den Koordinierungsausschuss zur Schadstoffunfallvorsorge (KOA SUB) beschlossen. Die Beschlüsse des KOA SUB über Investitionen berücksichtigen die zuvor in der Partnergemeinschaft der Küstenländer abgestimmten Vorschläge des Havariekommandos weitestgehend. Zu a) Nein. Zu b) Auf die Antwort zu Frage 3a) wird verwiesen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/358 5 4. Wie und durch wen wurden die Vorschläge des Havariekommandos zur Gerätebeschaffung durch die Landesregierung geprüft bzw. bewertet? Das Aufgabengebiet der Schadstoffunfallbekämpfung Ostsee ist in Mecklenburg-Vorpommern dem Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt zugeordnet. Das Referat 410 „Gewässer- und Meeresumweltschutz“ in der Abteilung 4 „Wasser, Boden und Immissionsschutz“ berät, prüft und bewertet einerseits die Konzepte zur Schadstoffunfallvorsorge und -bekämpfung und die daraus abgeleiteten Beschaffungsvorschläge und andererseits die Planungen zu Investitionen und zu Betriebs- und Unterhaltungsaufwendungen im Koordinierungsausschuss zur Schadstoffunfallvorsorge (KOA SUB). 5. Wie hoch waren die Ausgaben des Landes Mecklenburg-Vorpommern in den Jahren 2011 bis 2016 für Übungen zur Ölhavariebekämpfung? Die Übungen und Schulungen zur Schadstoffunfall- und Ölhavariebekämpfung in Mecklenburg-Vorpommern sowie für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der zuständigen beziehungsweise beteiligten Behörden und Einrichtungen aus Mecklenburg-Vorpommern werden im Rahmen des Jahresübungs- und -schulungsplanes (JÜSP) des Havariekommandos geplant, durchgeführt und abgerechnet. Der Finanzierungsanteil des Landes Mecklenburg- Vorpommern beträgt nach dem Kostenschlüssel gemäß BLV SUB 17 Prozent. Tabelle: Übersicht der JÜSP-Kosten in den Jahren 2011 bis 2016: Jahr JÜSP-Kosten gemäß BLV SUB gesamt (in Euro) Kostenanteil Mecklenburg- Vorpommern (in Euro) 2011 773.944,80 131.570,62 2012 692.523,45 117.728,99 2013 882.915,62 150.095,66 2014 726.141,93 123.444,13 2015 887.612,93 150.894,20 2016 610.992,00 103.868,64 Drucksache 7/358 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 6 6. Wann und durch wen wurden die Sitzungen des Kuratoriums für maritime Notfallvorsorge sowie des Koordinierungsausschusses zur Schadstoffunfallvorsorge durch Vertreter der Landesregierung besucht? Das Kuratorium für maritime Notfallvorsorge hat regelmäßig zwei Sitzungen pro Jahr. Das Land Mecklenburg-Vorpommern wird durch die Leiterin der Abteilung Wasser, Boden und Immissionsschutz vertreten. Sie nahm beziehungsweise nimmt grundsätzlich an diesen Sitzungen teil, teilweise begleitet durch die Referatsleitung des Referats 410 „Gewässer- und Meeresumweltschutz“. Vor jeder Sitzung des Kuratoriums findet unter ihrer Leitung eine Abstimmung mit den betroffenen Ressorts statt. Der Koordinierungsausschuss zur Schadstoffunfallvorsorge hat regelmäßig drei Sitzungen pro Jahr. Für Mecklenburg-Vorpommern nimmt grundsätzlich die Referatsleitung des Referats 410 „Gewässer- und Meeresumweltschutz“ an diesen Sitzungen teil, teilweise begleitet oder erforderlichenfalls vertreten durch den zuständigen Sachbearbeiter. 7. Welche Investitionen in neue Geräte zur Ölhavariebekämpfung sind für die Zukunft für Mecklenburg-Vorpommern geplant? Die Investitionsbedarfe der Partnergemeinschaft resultieren aus den verschiedenen Teilkonzepten, die regelmäßig überarbeitet und fortgeschrieben werden (zum Beispiel Systemkonzept, Transportkonzept, Arbeitsschutzkonzept). Investitionen in Fahrzeuge, Geräte und Einrichtungen der Partnergemeinschaft stellen im Zusammenhang mit dem Solidarprinzip auch Investitionen zur Ölhavariebekämpfung in Mecklenburg-Vorpommern dar. Es ist unter anderem vorgesehen, für den Bereich der pommerschen Boddengewässer im Zuge der Ersatzbeschaffung ein seegängiges Wasserfahrzeug zur Schadstoffunfallbekämpfung zu beschaffen. 8. Gibt es eine regelmäßige Überprüfung der Risikobewertung für die Gefahr von Ölhavarien vor der Küste von Mecklenburg-Vorpommern? Die Partnergemeinschaft und das Havariekommando haben mit der 2016 vorgelegten „Verkehrsanalyse zur Risikobetrachtung im deutschen Zuständigkeitsgebiet der Nord- und Ostsee“ (COWI-Studie) eine aktuelle grundsätzliche Risikobetrachtung des Seeverkehrs an den deutschen Küsten einschließlich der Ostsee vorgenommen. Das Havariekommando wertet darüber hinaus jährlich Schiffsunfälle, Havarien und vergleichbare Vorkommnisse aus. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/358 7 9. Wann wurde der Notfallplan des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Ölhavariebekämpfung zum letzten Mal auf seine Gültigkeit und Anwendbarkeit überprüft? Die Vorsorge-, Alarm- und Notfallplanung in Mecklenburg-Vorpommern wird fortlaufend überprüft. Dies erfolgt zum Beispiel im Zuge der Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von Ölwehrübungen, in der Fachdiskussion bei Ölwehrschulungen und Erfahrungsaustauschen sowie zuletzt im Oktober 2016 im Rahmen von Behörden übergreifenden Informationsveranstaltungen der Landkreise/kreisfreie Städte (als für die Abfallentsorgung an Ufern und Stränden zuständige Behörden), der Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt (als für die Küstengewässer zuständigen Wasserbehörden) und des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt.