Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 24. Mai 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3580 7. Wahlperiode 28.05.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Thomas de Jesus Fernandes, Fraktion der AfD Dienstsport bei der Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Der Dienstsport in der Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern ist in der Verwaltungsvorschrift Sport des Ministeriums für Inneres und Europa (aktuelle Fassung vom 25. April 2017) und deren Anlagen geregelt. Eine Erfassung der Dienstsportstunden in der Landespolizei erfolgte erst mit Einführung dieser Verwaltungsvorschrift am 1. Dezember 2011. Erstes Berichtsjahr war das Jahr 2012. Datensätze aus den ehemaligen Polizeidirektionen existieren nicht. Der Nachweis der körperlichen Leistungsfähigkeit, zum Beispiel in Form des Deutschen Sportabzeichens, war vor dem 1. Dezember 2011 nicht erforderlich. 1. Wie viele Stunden haben Polizeivollzugsbeamte durchschnittlich für den Dienstsport seit 2009 absolviert (bitte nach Jahren und durchschnittlicher Stundenzahl pro Jahr tabellarisch aufgliedern)? Wie viele Polizeivollzugsbeamte legten seit 2009 die zur Erlangung des Sportabzeichens nötigen Prüfungen ab (bitte ab 2009 jährlich aufschlüsseln)? Jahr durchschnittliche Dienstsportstunden pro Polizeivollzugsbeamtin/en Leistungsnachweise 2012 9,17 268 2013 11,16 815 2014 10,41 1.733 2015 8,57 294 Drucksache 7/3580 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Jahr durchschnittliche Dienstsportstunden pro Polizeivollzugsbeamtin/en Leistungsnachweise 2016 10,90 992 2017 12,45 1.683 2018 17,80 533 2. Trifft es nach Kenntnis der Landesregierung zu, dass der Dienstsport bei der Polizei in Mecklenburg-Vorpommern zunehmend nicht wahrgenommen werden kann? Wenn ja, a) welche Gründe sieht die Landesregierung dafür? b) wie will sie dieser negativen Entwicklung begegnen? Die Fragen 2, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Die These, dass der Dienstsport bei der Polizei in Mecklenburg-Vorpommern zunehmend nicht wahrgenommen werden könne, widerspricht der statistisch belegten zunehmenden Anzahl der geleisteten Dienstsportstunden. 3. Welche Formen der Ertüchtigung umfasst der Dienstsport der Landespolizei in Mecklenburg-Vorpommern? Welche Leistungsanforderungen im Bereich Sport wurden in den letzten Jahren in der Landespolizei oder bei der Ausbildung von Polizisten an der Fachhochschule Güstrow vereinfacht? Dienstsport umfasst den Gesundheits- und Präventionssport, Einsatz- und polizeibezogene Sportarten, den Wettkampfsport sowie das Sportaufbautraining. Die Leistungsanforderungen im Bereich Dienstsport (speziell der Nachweis der körperlichen Leistungsfähigkeit) orientieren sich primär an den Anforderungen des Deutschen Sportabzeichens. Die Bewertung der Sportprüfungen im Rahmen der Ausbildung an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege hat sich seit 2014 hinsichtlich des Bewertungsmaßstabes lediglich für die Disziplin „Hindernislauf“ verändert. Hierbei wurden jedoch strengere Maßstäbe angesetzt. Die Sportprüfungen im Rahmen der Ausbildung an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege Mecklenburg-Vorpommern haben sich im Vergleich zu den Jahren vor 2014 (2012 und 2013 identisch) dahingehend verändert, dass drei teilweise neu definierte Disziplinen (Hindernisbahn, Kombiübung Schwimmen/Retten, 5.000-Meter- Lauf) mit einer geänderten Gewichtung von je einem Drittel pro Teilprüfung, wobei jede Teilprüfung bestanden werden muss, geprüft werden. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3580 3 Zuvor waren acht Disziplinen abzulegen: - Sprint (100 Meter oder 400 Meter), - Lauf (5.000 Meter), - Hindernisbahn, - Athletik [Bankdrücken oder Liegestütze (Frauen) beziehungsweise Bankdrücken oder Klimmziehen (Männer)], - Schwimmen in vier Disziplinen (bei 100 Metern Wahlmöglichkeit zwischen Brust oder Freistil). Von diesen musste jede Disziplin bestanden werden. Es fielen somit die Bereiche Athletik und Sprint weg und die Disziplinen Schwimmen und Retten wurden zu einer Kombiübung zusammengefasst. Zudem entfiel in der Disziplin „Schwimmen/Retten“ die Wahlmöglichkeit zwischen Brustschwimmen oder Freistil.