Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 30. März 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/361 7. Wahlperiode 31.03.2017 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Umsetzung des Lehrerbildungsgesetzes in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung 1. Welche Anzahl von Studienplätzen halten die Universitäten der Hansestadt Rostock und der Hansestadt Greifswald für die Abdeckung des langfristigen Grundbedarfes des Landes an Lehrkräften vor (bitte getrennt nach Schularten und Universitäten angeben)? Es wird auf die Zielvereinbarungen mit den Hochschulen auf Landtagsdrucksache 6/5060 vom 12. Januar 2016 verwiesen. Daraus sind die jährlichen Aufnahmekapazitäten nach Universitäten, Lehrämtern und Fächern entnommen. Diese sind die zu Grunde gelegte Plangröße. Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald Lehramt für/an Jährliche Aufnahmekapazität Phase 1 Phase 2 2016 - 2017 2018 - 2020 Regionalen Schulen 130 115 Gymnasien 125 123 Drucksache 7/361 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Für die Aufteilung der Aufnahmekapazitäten nach Fächern (Teilstudienplätze) gelten folgende Richtwerte: Lehramt/Fach Regionale Schulen Phase 1 Phase 2 Gymnasien Phase 1 Phase 2 Deutsch* 50 45 30 30 Englisch* 40 30 30 30 Evangelische Religion 20 15 20 15 Geographie 50 40 40 40 Geschichte* 30 30 30 30 Kunst und Gestaltung 30 30 30 30 Mathematik 30 30 Philosophie* 20 20 20 20 Polnisch 10 10 10 10 Russisch 10 10 10 10 * Die Aufnahmekapazität kann im Lehramt für Deutsch, Englisch, Geschichte und Philosophie an Gymnasien um jeweils bis zu 10 Studienplätze erhöht werden, sofern dies im Rahmen der eigenen Ressourcen darstellbar ist. Universität Rostock Lehramt für/an Jährliche Aufnahmekapazität Phase 1 Phase 2 2016 - 2017 2018 - 2020 Grundschulen 171 100 Regionalen Schulen 275 243 Gymnasien 243 238 Sonderpädagogik 82 87 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/361 3 Für die Aufteilung der Aufnahmekapazitäten nach Fächern (Teilstudienplätze) gelten folgende Richtwerte: Lehramt/Fach Regionale Schulen Phase 1 Phase 2 Gymnasien Phase 1 Phase 2 AWT 55 45 20 20 Biologie 45 40 35 35 Chemie 35 35 40 40 Deutsch 50 45 40 40 Englisch** 40 30 30 30 Evangelische Religion 20 15 20 15 Französisch 15 15 20 20 Geschichte** 40 40 30 30 Griechisch 5 5 Informatik 50 50 30 30 Latein 15 15 Mathematik* 60 45 60 60 Philosophie** 20 20 20 20 Physik einschl. Astronomie* 40 35 45 40 Sozialkunde 30 20 20 20 Spanisch 10 10 20 20 Sport 40 40 35 35 * Die Universität Rostock erklärt sich bereit, bei Bedarf und Bereitstellung zusätzlicher Mittel durch das Land die Aufnahmekapazitäten in diesen Fächern weiter zu erhöhen. ** Die Aufnahmekapazität kann im Lehramt für Englisch, Geschichte und Philosophie an Gymnasien um jeweils bis zu 10 Studienplätze erhöht werden, sofern dies im Rahmen der eigenen Ressourcen darstellbar ist. Drucksache 7/361 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 2. Welche Anzahl von Studierenden wurde in den Sommersemestern 2014, 2015 und 2016 sowie in den Wintersemestern 2014/2015, 2015/2016 und 2016/2017 zu einem Masterstudium für das Lehramt an beruflichen Schulen gemäß § 2 Absatz 3 des Lehrerbildungsgesetzes zugelassen? Die Satzung des Masterstudiengangs Berufspädagogik an der Universität Rostock gilt ab Wintersemester 2016/2017. Es gibt aber noch keine Einschreibungen, da die erste Kohorte des Bachelorstudiengangs Berufspädagogik erstmals zum Wintersemester 2017/2018 regulär in das Masterstudium übertritt. Der berufspädagogische Masterstudiengang „Gesundheitsberufe /Sozialberufe“, insbesondere für die Absolventinnen und Absolventen aus Neubrandenburg konzipiert, wird erstmalig zum Sommersemester 2017 genutzt. Folgende Immatrikulation in den Masterstudiengang Wirtschaftspädagogik, Studienrichtung I und II, sind nach Angaben der Universität zu verzeichnen: Sommersemester 2014 3 Wintersemester 2014/2015 18 Sommersemester 2015 9 Wintersemester 2015/2016 11 Sommersemester 2016 5 Wintersemester 2016/2017 11 3. Wann wurde der Bericht der Lehrerbildung gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1 des Lehrerbildungsgesetzes dem Landtag vorgelegt? Der Bericht des Zentrums für Lehrerbildung und Bildungsforschung an den Landtag Mecklenburg-Vorpommern gemäß § 3 Absatz 2 Satz 4 Ziffer 1 des Lehrerbildungsgesetzes wurde auf Landtagsdrucksache 6/3878 vom 7. April 2015 vorgelegt. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/361 5 4. Zu welchen Zeitpunkten tagte 2015 und 2016 der Beirat für Lehrerbildung und Bildungsforschung, der beim Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur gebildet wurde? Welche wesentlichen Schwerpunkte waren jeweils Gegenstand der jeweiligen Beratungen, um die drei Phasen der Lehrerbildung besser inhaltlich und strukturell zu verzahnen? Der Beirat tagte am 9. November 2015. Der 2016 nicht zustande gekommene Sitzungstermin wurde am 24. Januar 2017 nachgeholt. Schwerpunkt der Beratungen mit Bezug zur inhaltlichen und strukturellen Verzahnung der drei Phasen der Lehrerbildung war 2017 das landesweite Verbundprojekt „Lehren in M-V“ im Rahmen der Bund-Länder-Qualitätsoffensive Lehrerbildung. Das Verbundprojekt widmet sich insbesondere der Qualitätsverbesserung des Praxisbezuges sowie der Orientierung der Lehrerbildung an den Anforderungen der Heterogenität und Inklusion. Zur Beiratssitzung 2015 wurde die Entwicklung inklusiver Fachdidaktiken sowie die Zusammenarbeit zwischen dem Institut für Qualitätsentwicklung Mecklenburg-Vorpommern und dem Zentrum für Lehrerbildung und Bildungsforschung im Bereich der Lehrerfortbildung thematisiert. 5. In welchen fachdidaktischen Seminaren werden im Wintersemester 2016/2017 mehr als jeweils 25 Studierende unterrichtet (bitte Fachdidaktiken einzeln auflisten)? Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald Fachdidaktik Geschichte drei Seminare Fachdidaktik Deutsch vier Seminare Fachdidaktik Englisch drei Seminare Fachdidaktik Philosophie zwei Seminare Universität Rostock Fachdidaktik Chemie zwei Seminare Fachdidaktik Englisch drei Seminare Fachdidaktik Französisch ein Seminar Fachdidaktik Philosophie drei Seminare Fachdidaktik Sozialkunde drei Seminare Fachdidaktik Sport ein Seminar Fachdidaktik Wirtschaft drei Seminare Zu beachten ist, dass ein Teil dieser Fächer noch den Überhang des nichtmodularisierten Lehramtes abbaut und dadurch mehr als 25 Studierende an den fachdidaktischen Seminaren teilnehmen. Ein getrenntes Angebot ist aus Kapazitätsgründen nicht möglich. Drucksache 7/361 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 6 6. In welchen bildungswissenschaftlichen Seminaren werden im Wintersemester 2016/2017 mehr als jeweils 25 Studierende unterrichtet? Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald Allgemeine Pädagogik drei Seminare Schulpädagogik zwei Seminare Universität Rostock Allgemeine Pädagogik und Sozialpädagogik vierzehn Seminare Pädagogische Psychologie neun Seminare Schulpädagogik sechzehn Seminare Zum größten Teil sind die Seminare nur geringfügig überbucht. Im Übrigen ist § 4 Absatz 5 Satz 1 des Lehrerbildungsgesetzes eine Soll-Vorschrift. Dies betrifft auch die fachdidaktischen Seminare gemäß Antwort zu Frage 5. 7. Welche Studienfächer sind auch für das Lehramt an Gymnasien und für das Lehramt an Regionalen Schulen an beiden Universitäten als Beifächer studierbar (bitte getrennt nach Lehrämtern und Universitäten angeben)? Die Beifächer sind nicht nach Lehrämtern getrennt konzipiert. Folgende Beifächer werden angeboten: Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald Universität Rostock Deutsch Deutsch als Fremdsprache Englisch Evangelische Religion Geographie Geschichte Kunst & Gestaltung Mathematik Niederdeutsch Philosophie Arbeit-Wirtschaft-Technik Biologie Chemie Deutsch Englisch Evangelische Religion Französisch Geschichte Griechisch Italienisch Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/361 7 Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald Universität Rostock Polnisch Russisch Latein Mathematik Philosophie Physik Sozialkunde Spanisch Sport 8. Welche Anzahl von Lehramtsstudierenden hat im Wintersemester 2015/2016 und im Sommersemester 2016 die Regelstudienzeit beendet, aber noch nicht das Studium (bitte getrennt nach Lehrämtern und Universitäten angeben)? Lehramtsstudierende*) im Wintersemester 2015/16 nach Hochschulen Hochschule Studierende Studierende im Erst- oder Zweitstudium davon: davon: Insgesamt innerhalb der Regelstudienzeit außerhalb der Regelstudienzeit Insgesamt innerhalb der Regelstudienzeit außerhalb der Regelstudienzeit Universität Rostock 3.630 2.676 954 3.569 2.654 915 nach angestrebtem Lehramt Grundschule 742 649 93 739 648 91 Regionale Schule 761 608 153 758 608 150 Gymnasium 1.653 1.007 646 1.602 986 616 Sonderpädagogik 431 369 62 427 369 58 Berufliche Schule 43 43 0 43 43 0 Universität Greifswald 1.435 799 636 1396 782 614 nach angestrebtem Lehramt Grundschule 0 0 0 0 0 0 Regionale Schule 388 287 101 385 286 99 Gymnasium 1.047 512 535 1.011 496 515 Sonderpädagogik 0 0 0 0 0 0 Berufliche Schule 0 0 0 0 0 0 Mecklenburg- Vorpommern insgesamt 5.065 3.475 1.590 4.965 3.436 1.529 Grundschule 742 649 93 739 648 91 Regionale Schule 1.149 895 254 1.143 894 249 Gymnasium 2.700 1.519 1.181 2.613 1.482 1.131 Sonderpädagogik 431 369 62 427 369 58 Berufliche Schule 43 43 0 43 43 0 * Mit Angaben zur Regelstudienzeit. Drucksache 7/361 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 8 9. Welche studienorganisatorischen Voraussetzungen wurden 2014 bis 2016 geschaffen, um gemäß § 5 Absatz 4 des Lehrerbildungsgesetzes die Einhaltung der Regelstudienzeit sicherzustellen? Beide Universitäten Seit der Modularisierung der Lehramtsstudiengänge im Jahr 2012 werden Prüfungs- und Studienverlaufspläne für das jeweilige Fachstudium veröffentlicht, die das planmäßige Studium vorgeben. Darüber hinaus können Regelprüfungstermine um bis zu vier Semester verschoben werden, sodass eine flexible Gestaltung der Prüfungsbelastung in den einzelnen Semestern ermöglicht wird. Müssen im Rahmen des Fachstudiums Sprachkenntnisse erworben werden, bleiben bis zu zwei Semester bei der Berechnung der Regelstudienzeit unberücksichtigt. Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald Folgende Maßnahmen werden darüber hinaus von der Hochschule genannt: 1. Als ständiges Gremium wurde die Zentrale Koordinierungsgruppe für Lehrerbildung eingerichtet, die sich fakultätsübergreifend mit der Lehramtsausbildung beschäftigt. 2. Eine im Jahr 2016 durchgeführte Lehramtsstudierenden-Befragung thematisierte unter anderem die Gründe für das Überschreiten der Regelstudienzeit. Auf dieser Grundlage sollen in einem umfassenden Reformprozess die Lehramtsstudiengänge überarbeitet werden. 3. Es wurde für die Minimierung der Lehrveranstaltungsüberschneidung ein Zeitfenstermodell eingerichtet. Auf diese Weise können bereits viele Überschneidungen verhindert werden. 4. Um die rechtzeitige Anmeldung zur Staatsexamensprüfung sicherzustellen, dürfen im vorletzten Semester keine oder nur semesterbegleitende Hausarbeiten vergeben werden. Die Studierenden werden dahingehend beraten, keine Praktika in der letzten vorlesungsfreien Zeit zu absolvieren. 5. Es werden zahlreiche Informations- und Beratungsangebote vorgehalten, darunter zum Beispiel Einführungsveranstaltungen, Beratung des Lehrerprüfungsamts zum Staatsexamen , Studierendenberatung, Informationsveranstaltungen mit Vertretern des Instituts für Qualitätssicherung Mecklenburg-Vorpommern, mit Schulleitungen und mit der Agentur für Arbeit. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/361 9 Universität Rostock Folgende Maßnahmen werden darüber hinaus von der Hochschule genannt: 1. Als ständiges qualitätssicherndes Gremium wurde die Reformkommission Lehrerbildung eingerichtet, die sich fakultätsübergreifend mit der Lehramtsausbildung beschäftigt. 2. Durch feste Routinen mit allen Akteuren der Lehrerbildung (Studierendenvertreter/innen, Studienfachberaterinnen/Studienfachberater, Verwaltung sowie Lehrerprüfungsamt, Prüfungsämter an allen lehrerbildenden Hochschulen) können Probleme bei der Einhaltung der Regelstudienzeit frühzeitig identifiziert und Lösungen diskutiert werden. 3. Eine im Jahr 2016 durchgeführte Lehramts-Studierendenbefragung thematisierte unter anderem die Gründe für das Überschreiten der Regelstudienzeit. Auf Grundlage dessen wurden in einem umfassenden Reformprozess die Lehramtsstudiengänge an der Universität Rostock überarbeitet. Als Ergebnis konnte die Prüfungsbelastung insgesamt gesenkt werden. 4. Um die Überschneidung von Lehrveranstaltungen zu minimieren, erfolgen Absprachen zwischen den Fächern. Auf diese Weise können bereits viele Überschneidungen verhindert werden. Verbleibende Überschneidungen können beim Zentralen Prüfungsamt gemeldet werden. Die Regelprüfungstermine werden dann regulär verschoben - zugunsten der betroffenen Studierenden. 5. Um die rechtzeitige Anmeldung zur Staatsexamensprüfung sicherzustellen, dürfen im vorletzten Semester keine oder nur semesterbegleitende Hausarbeiten vergeben werden. Die Studierenden werden dahingehend beraten, keine Praktika in der letzten vorlesungsfreien Zeit zu absolvieren. 6. Darüber hinaus gibt es an der Universität Rostock zahlreiche Informations- und Beratungsangebote wie zum Beispiel Einführungsveranstaltungen, Beratung des Lehrerprüfungsamts zum Staatsexamen, Studierendenberatung, Zentrales Prüfungs- und Studienamt für Lehrämter.