Die Ministerin für Soziales, Integration und Gleichstellung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 7. Juni 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3614 7. Wahlperiode 12.06.2019 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Christel Weißig, Fraktion Freie Wähler/BMV Vergabe von Wohnraum an Schutzsuchende mit befristetem Aufenthaltstitel und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie viele Menschen waren nach Erhalt eines befristeten Aufenthaltstitels in den Jahren 2012 bis heute in Mecklenburg-Vorpommern berechtigt, eigenen Wohnraum zu beziehen (bitte nach Anzahl, Jahren, Landkreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln)? Die folgenden Angaben sind dem Ausländerzentralregister entnommen und spiegeln aufhältige Personen jeweils zum Stichtag 31. Dezember des jeweiligen Jahres und zum 31. März des Jahres 2019 wider. Aus der vorliegenden Statistik ist nicht ersichtlich, in welchem Jahr der Aufenthaltstitel erteilt wurde. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich hierbei um befristete Aufenthaltstitel aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen handelt. Drucksache 7/3614 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Landkreis/ kreisfreie Stadt 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 Hansestadt Rostock 497 646 875 1.236 1.972 2.466 2.625 2.588 Landeshauptstadt Schwerin 233 267 372 699 1.671 2.295 2.678 2.670 Ludwigslust-Parchim 260* 309 387 597 1.221 1.321 1.483 1.474 Mecklenburgische Seenplatte 316 307 311 560 1.256 1.982 2.252 2.286 Nordwestmecklenburg 187 230 269 340 593 1.106 1.080 1.068 Rostock 145 147 197 449 1.225 1.268 1.190 1.045 Vorpommern-Greifswald 154 200 291 567 1.350 1.529 1.426 1.449 Vorpommern-Rügen 47 116 200 423 1.310 1.691 1.966 1.891 Gesamt 1.839 2.222 2.902 4.871 10.598 13.658 14.700 14.471 * Hierbei handelt es sich um eine Angabe zum Stichtag 31. Januar 2013. Angaben zum Stichtag 31. Dezember 2012 liegen für den Landkreis Ludwigslust-Parchim nicht vor. 2. Wie vielen dieser Menschen konnte in den Jahren 2012 bis heute erfolgreich Wohnraum zur Eigennutzung vermittelt werden (bitte nach Anzahl, Jahren, Landkreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln)? Die Landesregierung verfügt über keine Kenntnisse über Zahlen erfolgreicher Vermittlung von Wohnraum zur Eigennutzung von Menschen mit einem befristeten Aufenthaltstitel. 3. Wie viele Wohnungen wurden insgesamt in den Jahren 2012 bis heute auf diesem Wege in Mecklenburg-Vorpommern bezogen (bitte nach Anzahl, Vermieter, Jahren, Landkreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln )? Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. 4. Welche vertraglichen Einschränkungen und Besonderheiten, wie zum Beispiel eine Befristung, gibt es bei der Vergabe von Wohnraum an Menschen mit einem befristeten Aufenthaltstitel? Die Landesregierung verfügt über keine Kenntnisse zum Gebrauch von vertraglichen Einschränkungen oder zu Besonderheiten bei der Vergabe von Wohnraum an Menschen mit befristetem Aufenthaltstitel. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3614 3 5. Wird Wohnraum speziell zu diesem Zweck vorgehalten? Wenn ja, wie viel (bitte nach Anzahl, Landkreis und kreisfreien Städten aufschlüsseln)? 6. Wäre bei Nichtvergabe dieses Wohnraumes an Menschen mit befristetem Aufenthaltstitel dieser von Leerstand betroffen? Wenn ja, wie viele Wohnungen beträfe es (bitte nach Anzahl, Landkreis und kreisfreien Städten aufschlüsseln)? Die Fragen 5 und 6 werden zusammenhängend beantwortet. Drucksache 7/3614 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 Zur Beantwortung der beiden Fragen wurden die Landkreise und kreisfreien Städte beteiligt. Seitens der Landkreise Rostock, Vorpommern-Greifswald, Vorpommern-Rügen, Mecklenburgische Seenplatte, Ludwigslust-Parchim und der Landeshauptstadt Schwerin sowie der Universitäts- und Hansestadt Rostock wurde mitgeteilt, dass kein Wohnraum speziell für Menschen mit befristeten Aufenthaltstiteln vorgehalten wird. Bezüglich des Landkreises Nordwestmecklenburg liegen der Landesregierung keine Angaben vor.