Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 4. Juni 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3615 7. Wahlperiode 06.06.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dr. Matthias Manthei, Fraktion Freie Wähler/BMV Landesgefahrenschwerpunkte in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung 1. Sind die in Kapitel 2 in der Gefährdungsanalyse Mecklenburg- Vorpommern Teil II (www.brand-kats-mv.de/static/BKS/Inhalte /gfa2.pdf) gelisteten zehn Landesgefahrenschwerpunkte die aktuellen Landesgefahrenschwerpunkte in Mecklenburg-Vorpommern? Ja. Wie jeweils in den Antworten der Landesregierung auf die Fragen 1 der Kleinen Anfragen auf den Drucksachen 7/3263 und 7/3441 dargelegt, ist die in Rede stehende Gefährdungsanalyse die aktuelle. Mithin sind die dort in Abschnitt 2 genannten Landesgefahrenschwerpunkte einschlägig. Drucksache 7/3615 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Plant die Landesregierung derzeit, die Landesgefahrenschwerpunkte in Mecklenburg-Vorpommern zu aktualisieren? a) Wenn ja, welche Landesgefahrenschwerpunkte sollen aktualisiert werden? b) Wenn ja, was sieht diese Aktualisierung konkret vor? Die Fragen 2, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Ja. Nach Punkt 5.1 des Katastrophenschutzkonzeptes der Landesregierung Mecklenburg- Vorpommern 2015 handelt es sich bei den Gefährdungs- und Risikoanalysen um einen Aufgabenschwerpunkt, bei dem die Gefahrenschwerpunkte zu aktualisieren und für ausgewählte Gefahrenschwerpunkte und besonders gefährdete Regionen die Fertigung von Risikoanalysen zur Defizitbestimmung in den Gefahrenabwehrpotentialen zu realisieren sind. Die Landesregierung hat darüber hinaus mit ihrer Antwort auf die Frage 2 der Kleinen Anfrage auf Drucksache 7/3019 (Satz 2, erster Anstrich der Antwort) und wiederholt mit ihrer Antwort auf die Frage 2 der Kleinen Anfrage auf Drucksache 7/3441 deutlich gemacht, dass sich die Thematik Gefährdungs- und Risikoanalysen im Umsetzungsprozess befindet. Infolgedessen sind eine Neubewertung aller bisher in den Gefährdungsanalysen genannten sowie gegebenenfalls die Bestimmung und Bewertung weiterer Landesgefahrenschwerpunkte vorgesehen. Eine Prognose zu Umfang und Inhalten der Aktualisierungen ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich.