Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 4. Juni 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3616 7. Wahlperiode 06.06.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dr. Matthias Manthei, Fraktion Freie Wähler/BMV Terroristischer Anschlag als Landesgefahrenschwerpunkt und ANTWORT der Landesregierung 1. Warum wurde der in Kapitel 2.1 in der Gefährdungsanalyse Mecklenburg-Vorpommern Teil II (www.brand-kats-mv.de/static/ BKS/Inhalte/gfa2.pdf) erwähnte „Massenanfall von Betroffenen, der auf einen terroristischen Anschlag zurückzuführen ist […]“ nicht in die damalige Analyse miteinbezogen? 2. Plant die Landesregierung, einen terroristischen Anschlag im obigen Sinne in die Gefährdungsanalyse als Gefahrenlage einzuführen? a) Wenn ja, mit welcher Begründung? b) Wenn nicht, warum nicht? Die Fragen 1 und 2 werden zusammenhängend beantwortet. Nach aktueller Betrachtung ist ein Schwerpunkt „Massenanfall von Betroffenen, der auf einen terroristischen Anschlag zurückzuführen ist und dessen Größenordnung bedeutend höher als bei bis 2001 betrachteten Ereignissen liegt“ bereits de facto eingeführt. Darüber hinaus ist aktuell kein separater Landesgefahrenschwerpunkt „Terroristische Ereignisse“ vorgesehen, da die Bewältigung zunächst die gleiche Ausgangslage zugrunde legt, wie ein aus anderen Ursachen entstandener (allgemeiner) Massenanfall von Verletzten beziehungsweise Betroffenen. Drucksache 7/3616 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 3. Sind die in Kapitel 2.1 in der Gefährdungsanalyse Mecklenburg- Vorpommern Teil II (www.brand-kats-mv.de/static/BKS/ Inhalte/gfa2.pdf) erwähnten „[…] gesonderten Analysen und Planungen […], deren Resultate zu einem späteren Zeitpunkt in die Gefährdungsanalyse des Landes Mecklenburg-Vorpommern einfließen werden […]“ mittlerweile durchgeführt? a) Wenn ja, wann wurden diese durchgeführt? b) Wenn ja, wer war für die Durchführung verantwortlich? c) Wenn ja, welche waren die Ressorts, die in die oben genannten Analysen und Planungen mit eingebunden wurden? 4. Wenn Frage 3 mit Ja beantwortet wurde, sind die Resultate der oben genannten Analysen und Planungen öffentlich? a) Wenn ja, wo? b) Wenn nicht, warum nicht? Die Fragen 3 und 4 nebst Unterfragen werden zusammenhängend beantwortet. Nein. Gesonderte Analysen zu terroristischen Ereignissen sind im Bereich des Landeskatastrophenschutzes aktuell nicht vorhanden. Dennoch finden die Auswirkungen terroristischer Ereignisse durch die vorhandenen Landesgefahrenschwerpunkte „Massenanfall von Betroffenen“ und „Stofffreisetzungen, Explosionen, Großbrände“ Berücksichtigung. Die Rückstellung konkreter Planungen liegt auch darin begründet, dass auch durch den Bund ständige Anpassungen erfolgen (zum Beispiel bundesweiter Aufbau der Medizinischen Task Forces). Ansonsten befindet sich der Aufgabenschwerpunkt Gefährdungs- und Risikoanalysen nach dem Katstrophenschutzkonzept der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern 2015 nach wie vor im Umsetzungsprozess (siehe hierzu die Antworten der Landesregierung jeweils auf die Frage 2 der Kleinen Anfragen auf den Drucksachen 7/3019 und 7/3441).