Der Minister für Landwirtschaft und Umwelt hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 14. Juni 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3620 7. Wahlperiode 18.06.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Jürgen Strohschein, Fraktion der AfD Erntedankfest auf der Insel Hiddensee und ANTWORT der Landesregierung 1. Welche Standortfaktoren sprechen für die Ausrichtung des Erntedankfestes des Landes Mecklenburg-Vorpommern auf der Insel Hiddensee? Das Landeserntedankfest wird traditionell im Wechsel im mecklenburgischen und im vorpommerschen Landesteil durchgeführt. Für das Jahr 2019 wurden mithin die beiden vorpommerschen Landkreise bereits 2018 kontaktiert und in einem Interessenbekundungsverfahren um Vorschläge für geeignete Gemeinden als Ausrichter gebeten. Im Landkreis Vorpommern-Rügen wurden zuletzt 2003 in Putbus und 2007 in Born auf dem Darß Landeserntedankfeste ausgerichtet. Gemeinden des Landkreises Vorpommern- Greifswald waren in den Jahren 1999, 2005, 2009, 2011 und 2013 Gastgeber. Daher wurden aus Gründen der regionalen Ausgewogenheit die Bewerbungen der Gemeinden des Landkreises Vorpommern-Rügen prioritär beurteilt. Es lagen seitens des Landkreises Vorpommern-Rügen Bewerbungen der Gemeinde Insel Hiddensee, der Stadt Stralsund und der Gemeinde Süderholz vor. Die Bewerbung der Hansestadt Stralsund gelangte aufgrund des fehlenden ländlichen Charakters nicht zur Auswahl. Zu den eingereichten Vorschlägen der ländlichen Gemeinden erfolgte eine intensive Recherche, unter anderem zu den notwendigen infrastrukturellen Voraussetzungen, zum Vereinsleben, zu den Erfahrungen mit vergleichbaren Veranstaltungen und nicht zuletzt zur finanziellen Leistungsfähigkeit. Drucksache 7/3620 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 In Abwägung aller Indikatoren und auf der Grundlage einer überzeugenden Bewerbung in Verbindung mit der naturräumlichen Schönheit, touristischen Attraktivität sowie der landwirtschaftlichen und fischereilichen Nutzung unter Einbeziehung der Gemeinde Schaprode wurde das Erntedankfest 2019 schlussendlich an die Gemeinde Insel Hiddensee vergeben. 2. Welche alternativen Standorte wurden seitens der Landesregierung betrachtet? Welche Gründe führten zum jeweiligen Ausschluss dieser Standorte? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 3. Welche Städte oder Gemeinden hatten sich eigeninitiativ um die Ausrichtung beworben? Welche Gründe führten zum jeweiligen Ausschluss dieser Standorte? Eigeninitiativ haben sich die Gemeinden Ferdinandshof und die Stadt Friedland beworben, beide Landkreis Vorpommern-Greifswald, die jedoch wegen der Priorisierung des Landkreises Vorpommern-Rügen nicht zum Zuge gekommen sind. Damit ist keine inhaltliche Bewertung verbunden und eine Neubewerbung für das Jahr 2021 möglich. 4. Wie viele Besucher werden zum Erntedankfest auf der Insel Hiddensee erwartet? Erfolgte eine Analyse, inwieweit die Infrastruktur der Insel (die Fährverbindung einbezogen) ausreichend dimensioniert ist für ein solches Ereignis? Es wird auf der Basis langjähriger Erfahrungen zum Landeserntedankfest auf der Insel Hiddensee mit 5.000 bis 7.000 Besucherinnen und Besuchern gerechnet. Die Absprachen mit der Reederei, die den Fährverkehr von und zur Insel realisiert, sowie den Betreibenden der Wassertaxis sind dahingehend erfolgt, dass eine möglichst zeitnahe Passage aller potenziellen Gäste zu vergünstigten Beförderungstarifen abgesichert ist. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3620 3 5. Wer war an der Auswahl des Standortes Hiddensee maßgeblich beteiligt ? Erfolgte seitens der Staatskanzlei eine Stellungnahme zur Standortwahl ? Die Auswahl des Austragungsortes erfolgte, wie in den Vorjahren, eigenständig durch das zuständige Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt. 6. Welche Organisationen, insbesondere aus dem landwirtschaftlichen Bereich, waren an der Auswahl des Standortes beteiligt? Es wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. Es ist langjährige und erfolgreich geübte Praxis, dass das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt unverzüglich nach seiner Entscheidung die ausgewählte Gemeinde, den zuständigen Landkreis, den Bauernverband Mecklenburg-Vorpommern, das zuständige Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt sowie die Kirchen des Landes über das Ergebnis des Auswahlverfahrens zur Ausrichtung des Landeserntedankfestes informiert und deren regionale Verbände bzw. Kirchgemeinden um die Mitarbeit im Vorbereitungsteam bittet. Die organisatorische Zuständigkeit liegt bei der ausrichtenden Gemeinde.