Die Ministerin für Soziales, Integration und Gleichstellung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 24. Juni 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3622 7. Wahlperiode 27.06.2019 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Henning Foerster und Torsten Koplin, Fraktion DIE LINKE Beabsichtigte Schließung der Jugendherberge Ueckermünde/OT Bellin und ANTWORT der Landesregierung Im Jahr 2013/2014 hat die Landesregierung die bauliche Erneuerung von Dach, Außentüren und Fußböden in der Jugendherberge Ueckermünde gefördert. Das Deutsche Jugendherbergswerk (DJH) Landesverband M-V e. V. hat nach Informationen des Nordkuriers vom 9. Mai 2019 nunmehr die Schließung der Jugendherberge Ueckermünde/OT Bellin zum November dieses Jahres angekündigt. 1. Inwieweit und wann ist die Landesregierung von den Schließungsabsichten durch den Träger der Jugendherberge, das Deutsche Jugendherbergswerk (DJH) Landesverband M-V e. V., informiert worden? Seit September 2017 bestehen mit dem Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg- Vorpommern (LAGuS) aufklärende Korrespondenzen. Die Mitteilung, dass der DJH-Landesverband M-V e. V. die Betreibung der Jugendherberge Ueckermünde zum 31. Dezember 2019 aufgeben wird, hat das LAGuS mit Schreiben vom 1. Mai 2019 erhalten. Drucksache 7/3622 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Welche Gründe für die Schließung wurden vom Träger gegenüber der Landesregierung angegeben? Die Betreibung der Jugendherberge Ueckermünde ist defizitär, obwohl der DJH-Landesverband M-V e. V. über einen langen Zeitraum vieles unternommen hat, um das Ergebnis zu verbessern. Ein jahrelanges Defizit von mehreren Hunderttausend Euro in der Jugendherberge Ueckermünde wurde durch Überschüsse anderer Jugendherbergen in Mecklenburg- Vorpommern mitgetragen. Dafür mussten andernorts notwendige Investitionen zurückgestellt werden. 3. Welches Konzept verfolgt der Träger Deutsche Jugendherbergswerk (DJH) Landesverband M-V e. V. nach Kenntnis der Landesregierung für den Betrieb seiner Jugendherbergen in Mecklenburg-Vorpommern? Der DJH-Landesverband M-V e. V. ist ein gemeinnütziger Träger und widmet sich im Besonderen den Kinder- und Jugendreisen. Der Satzungszweck des DJH-Landesverband M-V e. V. ist die Förderung der Jugendhilfe, die Förderung des Umwelt- und Naturschutzes sowie die Förderung der internationalen Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens. Für die Erfüllung dieser Satzungsziele betreibt der DJH-Landesverband M-V e. V. Jugendberbergen in Mecklenburg-Vorpommern. Die Jugendherberge Ueckermünde ist eine Betriebsstätte von zurzeit 16 Häusern/Jugendherbergen im Gesamtbetrieb des DJH-Landesverband M-V e. V. 4. Wie korrespondiert die beabsichtigte Schließung der Jugendherberge mit dem Landestourismuskonzept? 9. Welches Konzept verfolgt die Landesregierung bezüglich der Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendtourismus? Welche Rolle kommt dabei den Jugendherbergen zu? Die Fragen 4 und 9 werden zusammenhängend beantwortet. Zur Markteinschätzung in Mecklenburg-Vorpommern liegt die „Untersuchung der Kinder- und Jugendübernachtungsstätten mit touristischer Ausrichtung“ (7/2016) vor, welche durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit in Auftrag gegeben wurde. Die erhobenen Daten werden genutzt, um handlungsrelevante Schlussfolgerungen und Empfehlungen für die Marktpositionierung in Mecklenburg-Vorpommern als Reiseziel für junge Leute abzuleiten. Die Ergebnisse der Untersuchung dienen als solide Basis für die Neuausrichtung des Kinderund Jugendtourismus. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3622 3 In die Untersuchung wurden die Jugendherbergen einbezogen. In der „Landestourismuskonzeption Mecklenburg-Vorpommern - Branche mit Zukunft gestalten“ wurde ebenfalls der Kinder- und Jugendtourismus mitgedacht. Da jedoch nicht einzelne Tourismussegmente aufgeführt werden, ist der Bereich nicht explizit benannt. In der Konzeption liegt der Fokus auf den drei Strategiefeldern Nachhaltigkeit, Digitalisierung und Internationalisierung . Kern der Konzeption stellen darüber hinaus fünf strategische Zukunftsfelder dar, beispielsweise „Infrastruktur und Mobilität“. 5. Welche möglichen weiteren Schließungen bis zu welchem Zeitpunkt hat das Deutsche Jugendherbergswerk (DJH) Landesverband M-V e. V. oder haben weitere Träger von Jugendherbergen in Mecklenburg- Vorpommern der Landesregierung gegenüber angezeigt? Dem Land Mecklenburg-Vorpommern ist die beabsichtigte Aufgabe des Jugendherbergsbetriebes für die Jugendherberge Barth zum 31. Dezember 2019 bekannt, die allerdings mit einer Nachnutzung durch ein neues Angebot für Kinder- und Jugendreisen einhergeht. 6. Wie bewertet die Landesregierung die beabsichtigte Schließung der Jugendherberge Ueckermünde und gegebenenfalls weitere angekündigte Schließungen? Für eine weiterhin positive Entwicklung des Kinder- und Jugendtourismus in Mecklenburg- Vorpommern muss auf aktuelle Marktveränderungen reagiert werden: Bildungspolitisch bedingte Rahmensetzungen und sich änderndes Nachfrageverhalten (Hostels, Sharing Economy et cetera) fordern Flexibilität auf Anbieterseite. Die Schließung der Jugendherberge Ueckermünde ist nach Kenntnis der Landesregierung eine betriebswirtschaftliche Entscheidung (seit Jahren defizitär) und damit nachvollziehbar. Der DJH-Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. ist als freier Träger der Jugendhilfe nach § 75 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) anerkannt. Damit wird das Angebot als eine Bereicherung der Angebotslandschaft in Mecklenburg-Vorpommern gesehen, hier im Aufgabenfeld der §§ 11 bis 13 SGB VIII. Grundsätzlich wird hierbei ein flächendeckendes Angebot bevorzugt. Mit der Schließung der Einrichtung verringert sich diese Infrastruktur. Aus Sicht der Landesregierung wäre es begrüßenswert, wenn die erst kürzlich sanierte Jugendherberge einer anderen Trägerlösung (Kommune, Verein) zugeführt werden könnte. Drucksache 7/3622 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 7. In welcher Höhe wurden seit dem Jahr 2010 Baumaßnahmen zur Ertüchtigung der Jugendherberge vom Land gefördert? In welcher Höhe musste der Träger Eigenanteile dafür erbringen? Seit dem Jahr 2010 wurde der DJH-Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e. V. für die Jugendherberge Ueckermünde mit 38.000 Euro für Sanierungsarbeiten am Dach (Austausch Asbestzement-Welltafeln), an den Außentüren und Fußbodenbelägen gefördert. Der Träger hat Eigenmittel in Höhe von 16.000 Euro in die Finanzierung eingebracht. 8. Inwieweit ist mit den ausgereichten Fördermitteln ein Rückzahlungsanspruch verbunden? Die Fördermittel wurden mit einer Zweckbindungsdauer von 15 Jahren ab Fertigstellung für unbewegliche Gegenstände bewilligt. Bei einer Schließung zum 31. Dezember 2019 ist die Zweckbindungsfrist noch nicht abgelaufen. Für diesen Umstand kommen ein gegebenenfalls anteiliger Widerruf der Zuwendung sowie eine gegebenenfalls anteilige Rückforderung in Betracht. Der DJH-Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e. V. hat das LAGuS um Bezifferung der Widerrufssumme beziehungsweise der Rückforderungssumme gebeten. Die entsprechende Prüfung ist noch nicht abgeschlossen.